Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 114

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 114 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 114); 114 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 4. Februar 1956 Das Direktorium der Deutschen Investitionsbank ist berechtigt, einzelne Filialen zu ermächtigen, Kredite bis zu 250 TDM je Vorhaben zu genehmigen. Der Kredit kann gleichzeitig für mehrere Vorhaben eingeräumt werden. § 3 (1) Die Kredite werden auf die Dauer bis zu zwei Jahren, ausgereicht. Die Kreditgewährung erfolgt unter der Voraussetzung, daß durch die finanzierten Maßnahmen eine solche Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Selbstkosten und Verbesserung der Qualität der Produktion erreicht wird, die die Rückzahlung der Kredite aus den dadurch erzielten Einsparungen während der Kreditlaufzeit sicherstellt. (2) Die Kredite können grundsätzlich nur dann ausgereicht werden, wenn ihre Rückzahlung aus überplanmäßiger Selbstkostensenkung nachgewiesen wird. (3) Bei Krediten gemäß § 1 Abs. 2 Buchstaben e und f, die nicht zu einer Rationalisierung führen, muß die Rückzahlungsmöglichkeit aus dem durch Produktionserweiterung erzielbaren Mehrgewinn bzw. aus der Verrechnungsmöglichkeit der Tilgungen auf den Produktionsausstoß nachgewiesen werden. Der planmäßig zu erwirtschaftende Gewinn darf durch die Tilgung in keinem Fall gemindert werden. (4) An die Betriebe der Hütten-, Bergbau- und Maschinenbauindustrie sowie der Chemie und Energieversorgung können in einzelnen Fällen auf Antrag der Ministerien Kredite für die im § 1 angegebenen Aufwendungen auf eine Dauer bis zu vier Jahren mit Genehmigung des Direktoriums der Deutschen Investitionsbank ausgereicht werden. § 4 (1) Der Kreditantrag ist der zuständigen Filiale der Deutschen Investitionsbank einzureichen und muß vom Werkleiter und Hauptbuchhalter unterschrieben sein. (2) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: a) Die Berechnung der Rentabilität der von der Deut-tl sehen Investitionsbank zu kreditierenden Maßnahmen, b) der Plan über den monatlichen Abruf der Kredit-. betrüge, c) der Nachweis der Realisierungsmöglichkeit der geplanten Maßnahmen, d) der Plan der Rückzahlung der Kredite. (3) In den Kreditantrag können die Kosten für Projektierungsunterlagen, Transportkosten und andere Ausgaben einbezogen werden, die mit den zu, kreditierenden Maßnahmen in Zusammenhang stehen. Die Aufnahme dieser Aufwendungen in den Kreditantrag kann auch dann erfolgen, wenn sie zwischenzeitlich aus Mitteln des Betriebes finanziert wurden. (4) Für Kredite bis zur Höhe von 10 TDM genügt ein vereinfachter Antrag bei der Bezirksfiliale der Deutschen Investitionsbank. Es genügt die gemeinsame schriftliche Erklärung des Werkleiters und des Hauptbuchhalters über den Verwendungszweck und die Verpflichtung der termingerechten Rückzahlung. § 5 Die Ausreichung des Kredites kann nur erfolgen, wenn der Betrieb keine überfälligen Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Investitionsbank aus früheren Investitionskrediten hat. Die Deutsche Investitionsbank ist berechtigt, bei volkswirtschaftlich notwendigen Maßnahmen Ausnahmen zuzulassen. § 6 Die Tilgung des Kredites erfolgt aus Einsparungen und beginnt mit der Fertigstellung bzw. technischen Abnahme der kreditierten Maßnahmen, spätestens jedoch einen Monat nach Zahlung der letzten Kreditrate und muß zu den vereinbarten Terminen erfolgen. § 7 (1) Die Deutsche Investitionsbank ist verpflichtet, die Durchführung der Maßnahmen, die zweckgebundene Verwendung der Kreditmittel und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu kontrollieren. (2) Jeder Verstoß gegen die Kreditbedingungen berechtigt die Deutsche Investitionsbank, Sanktionen anzuwenden. Zu den Sanktionen gehört auch die sofortige Rückforderung des gesamten Kredites sowie die Einziehung nach dem Haushaltsvollstreckungsverfahren in der volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Wirtschaft gemäß Anordnung vom 22. August 1955 über das Haushaltsvollstreckungsverfahren in der volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Wirtschaft (GBl. II S. 313). § 8 Die Kredite sind mit 5 % p. a. zu verzinsen. Überfällige Raten sind seit der Zeit des Rückstandes mit 8 °/o p. a. zu verzinsen. § 9 Die erforderlichen Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. § 10 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung vom 14. Juli 1955 über die Gewährung von Krediten für Investitionen und Werkzeuge an die volkseigenen Betriebe (GBl. I S. 519) aufgehoben. Berlin, den 26. Januar 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium der Finanzen Grote wohl Rumpf Minister Siebente Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Vergütung der Hochschullehrer sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten und über die Emeritierung der Professoren. Honorierung der Tätigkeit im Hochschulfernstudium Vom 24. Januar 1956 Um eine einheitliche Honorierung für die Ausarbeitung von Lehrbriefen und Studienanleitungen an allen Universitäten und Hochschulen zu gewährleisten, wird auf Grund des § 22 der Verordnung vom 12. Juli 1951 über die Vergütung der Hochschullehrer sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten und über die Emeritierung der Professoren (GBl. S. 677) im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung und den Ministern, denen Hochschulen mit Fernstudium unterstehen, folgendes bestimmt: * G. DB (GBl. 1953 S. 999);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 114 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 114) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 114 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 114)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von Waffen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicherungs- und Kontrollkräfte mit dem Ziel in den Besitz von Strafgefangenen gelangen und dadurch die Ordnung und Sicherheit in der StrafVollzugs-einrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassunos-untersuchunq An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X