Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1130

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1130 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1130); 1130 Gesetzblatt Teil I Nr. 95 Ausgabetag: 31. Oktober 1956 ISRAEL M. Kahany, deleque d'Israel aupres de l'Office euro-peen des Nations Unies et du Comite international de la Croix-Rouge, fait la declaration suivante: Conformement aux instructions regues de mon Gouvernement, je signerai la Convention de Geneve relative au traitement des prisonniers de guerre sans reserve aucune. Mais pöur diacune des trois autres Conventions, notre signature sera accompagnee des reserves dont voici la teneur: 1. Convention de Geneve pour l'amelioration du sort des blesses et des malades dans les forces armees en Campagne. Sous la reserve que, tout en respectant Tinviola-bilite des emblemes et signes distinctifs de la Convention, Israel se servira du Bouclier Rouge de David comme embleme et signe distinctif du service sanitaire de ses forces armees. 2. Convention de Geneve pour l'amelioration du sort des blesses, des malades et des naufrages des forces armees sur mer. Sous la reserve que, tout en respectant l'inviola-bilite des emblemes et signes distinctifs de la Convention, Israel se servira du Bouclier Rouge de David sur les drapeaux, les brassards, ainsi que tout le materiel (y compris les navires-höpitaux) se rattachant au service sanitaire. 3. Convention de Geneve relative ä la protection des personnes civiles en temps de guerre. Sous la reserve que, tout en respectant l'inviola-bilite des emblemes et signes distinctifs prevus dans l'article 38 de la Convention de Geneve pour l'amelioration du sort des blesses et des malades dans les forces armees en Campagne du 12 aoüt 1949, Israel se Servira du Bouclier Rouge de David comme embleme et signe distinctif prevu dans cette Convention. ITALIE M. Auriti, Ambassadeur d'Italie, fait les declarations suivantes au sujet de la Convention relative au traitement des prisonniers de guerre et des Resolutions nos 6, 7 et 9 de la Conference diplomatique de Geneve: 1. Convention de Geneve relative au traitement des prisonniers de guerre. Le Gouvernement italien declare faire des reserves au sujet du dernier alinea de l’article 66 de la Convention relative au traitement des prisonniers de guerre. 2. Resolution n° 6 de la Conference diplomatique de Geneve. Attendu que la Conference a emis le voeu que les Hautes Parties contractantes confient dans un avenir rapprodie ä une Commission d'Experts le soin d'etudier la mise au point technique des moyens modernes de transmission entre les navires-höpitaux, d'une part, et les navires de guerre et aeronefs militaires, d'autre part le Gouvernement italien exprime l'espoir que ladite Commission d'Experts soit convoquee si possible dans les mois qui suivent pour l’elaboration d'un code international reglementant, de fagon precise, l'usage de ces moyens. Les forces armees italiennes sont en train de pro-ceder a une etude approfondie a ce sujet et seraient pretes a presenter, le cas echeant, des propositions techniques concretes qui pourraient servir comme base de discussion. ISRAEL Herr Kahany, Delegierter Israels beim Europaamt der Vereinten Nationen und beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, gibt folgende Erklärung ab: „Gemäß den Weisungen meiner Regierung unterzeichne ich das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen ohne jeden Vorbehalt. Aber bei jedem der drei anderen Abkommen erfolgt unsere Unterschrift mit folgenden Vorbehalten: 1. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde. „Unter dem Vorbehalt, daß Israel unter Anerkennung der Unverletzbarkeit der Wahr- und Schutzzeichen des Abkommens sich des roten Davidsterns als Wahr- und Schutzzeichen des Sanitätsdienstes seiner Streitkräfte bedienen wird.* 2. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See. „Unter dem Vorbehalt, daß Israel unter Anerkennung der Unverletzbarkeit der Wahr- und Schutzzeichen des Abkommens sich des roten Davidsterns auf den Fahnen, Armbinden und allem Material (einschließlich der Lazarettschiffe) des Sanitätsdienstes bedienen wird." 3. Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. „Unter dem Vorbehalt, daß Israel unter Anerkennung der Unverletzbarkeit der in Artikel 38 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde vorgesehenen Wahr- und Schutzzeichen sich des roten Davidsterns als Wahr- und Schutzzeichen, wie in diesem Abkommen vorgesehen, bedienen wird." ITALIEN Herr Auriti, italienischer Botschafter, gibt zu dem Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen und zu den Entschließungen Nr. 6, 7 und 9 der Genfer diplomatischen Konferenz folgende Erklärung ab: 1. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen. „Die italienische Regierung macht Vorbehalte zum letzten Absatz des Artikels 66 des Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen." 2. Entschließung Nr. 6 der Genfer diplomatischen Konferenz. „Da die Konferenz den Wunsch geäußert hat, die Hohen Vertragsparteien möchten in naher Zukunft einen Sachverständigenausschuß mit der Prüfung der Möglichkeiten beauftragen, die modernen Mittel der Nachrichtenübermittlung zwischen den Lazarettschiffen einerseits und den Kriegsschiffen und Kriegsluftfahrzeugen andererseits technisch zu vervollkommnen, gibt die italienische Regierung der Hoffnung Ausdruck, daß dieser Sachverständigenausschuß nach Möglichkeit in den nächsten Monaten zur Ausarbeitung einer genauen internationalen Regelung über die Verwendung dieser Mittel einberufen werde. Die italienischen Streitkräfte prüfen diese Frage zur Zeit eingehend und wären gegebenenfalls bereit, konkrete technische Vorschläge zu unterbreiten, die als Diskussionsgrundlage dienen könnten.";
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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