Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1128

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1128 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1128); 1128 Gesetzblatt Teil I Nr. 95 Ausgabetag: 31. Oktober 195*6 ESPAGNE M. Calderön y Martin, Ministre d'Espagne en Suisse, formule la reserve suivante en ce qui concerne la Convention de Geneve relative au traitement des prisonniers de guerre; le texte de cette reserve a äte depose en espagnol, francais et anglais: En matiere de garanties de procedure et de sanctions penales et disciplinaires, l'Espagne accordera aux prisonniers de guerre le meme traitement qu'etablissent ses lois poür ses propres forces nationales. Pardroit international en vigueur (article 99), l'Espagne entend n'accepter que celui de source con-ventionnelle ou celui qui aurait eteelaboröauprealable par des organismes auxquels eile prend part. ETATS-UNIS D'AMERIQUE M. Vincent, Ministre des Etats-Unis d'Amerique en Suisse, fait la declaration suivante en signant la Convention de Geneve relative ä la protection des personnes civi-les en temps de guerre du 12 aoüt 1949: Le Gouvernement des Etats-Unis d’Amerique approuve entierement les buts que poursuit la Convention de Geneve relative ä la protection des personnes civiles en temps de guerre. J’ai regu de mon Gouvernement pour instruction de signer cette Convention en formulant la reserve qui suit au sujet de Particle 68: Les Etats-Unis d'Amerique se reservent la droit d’appliquer la peine de mort selon les dispositions de Particle 68, paragraphe 2, sans egard ä la question de savpir si les delits qui y sont mentionnes sont punis-sables ou non par la peine de mort selon la loi du ter-ritoire occupe ä l’epoque oü commence Poccupation. REPUBLIQUE POPULAIRE HONGROISE Mme Kara formule les reserves suivantes: La delegation de la Republique Populaire Hongroise s'est menage le droit, ä la seance du 11 aoüt 1949 de la Conference diplomatique, de faire des reserves expresses lors de la signature des Conventions, apres les avoir examinees. Elle a fait remarquer dans son discours ä la seancementionnee qu'elle n'etait pas d’accord avec toutes les dispositions de ces Conventions. Apres l’examen ap-profondi des textes des Conventions, le Gouvernement de la Republique Populaire Hongroise s'est decide de signer les Conventions malgre leurs defauts qui sautent aux yeux, puisqu'il est d’avis que les Conventions constituent un progres par rapport ä la situation actuelle du point de vue de la realisation des principes humanitaires et de la defense des viclimes de la guerre. Le Gouvernement de la Republique Populaire Hongroise est oblige de constater que les resultats reels de la Conference diplomatique terminee le 12 aoüt ne se conforment pas aux espoirs, vu que la majorite des mem-bres de la Conference n'a pas adopte les projets de la delegation sovietique concernant l'arme atomique et les autres moyens determination en masse de la population. La delegation de la Republique Populaire Hongroise a pris acte avec regret du point de vue de la majorite de la Conference qui est contraife aux desirs des peuples engages dans la lutte pour la paix et pour leur liberte. La delegation de la Republique Populaire Hongroise est convaincue que l'acceptation des propositions sovietiques aurait signifie la mesure la plus efficace en vue de la SPANIEN Herr Calderon y Martin, spanischer Gesandter in der Schweiz, macht folgenden Vorbehalt zum Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen; der Wortlaut dieses Vorbehalts wurde in spanischer, französischer und englischer Sprache hinterlegt. „Hinsichtlich der Verfahrensgarantien und der strafrechtlichen und Disziplinarstrafen gewährt Spanien den Kriegsgefangenen dieselbe Behandlung, die in seinen Rechtsvorschriften für die eigenen Streitkräfte festgelegt ist. Unter „geltendem internationalem Recht" (Artikel 99) versteht Spanien nur in Verträgen festgeiegtes Recht oder Recht, das zuvor durch Organisationen, an denen Spanien beteiligt ist, ausgearbeitet wurde." VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA Herr Vincent, Gesandter der Vereinigten Staaten von Amerika in der Schweiz, gibt bei der Unterzeichnung des Genfer Abkommens vom 12. August 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten folgende Erklärung ab: „Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika billigt in vollem Umfang die Ziele, die das Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten verfolgt. Meine Regierung hat mich angewiesen, dieses Abkommen mit folgendem Vorbehalt zu Artikel 68 zu unterzeichnen: Die Vereinigten Staaten von Amerika behalten sich das Recht vor, die Todesstrafe gemäß den Bestimmungen des Artikels 68 Absatz 2 ohne Rücksicht darauf zu verhängen, ob die darin erwähnten Verbrechen nach den zurZeit des Beginns der Besetzung geltenden Rechtsvorschriften des besetzten Gebietes mit der Todesstrafe bedroht sind oder nicht." UNGARISCHE VOLKSREPUBLIK Frau Kara macht folgende Vorbehalte: „Die Delegation der Ungarischen Volksrepublik hat sich in der Sitzung der diplomatischen Konferenz vom 11. August 1949 das Recht Vorbehalten, bei der Unterzeichnung der Abkommen nach ihrer Prüfung ausdrückliche Vorbehalte zu machen. In ihrer Rede in der erwähnten Sitzung hat sie betont, daß sie nicht mit allen Bestimmungen dieser Abkommen einverstanden ist. Nach eingehender Prüfung des Wortlauts der Abkommen hat sich die Regierung der Ungarischen Volksrepublik dazu entschlossen, die Abkommen trotz ihrer offensichtlichen Mängel zu unterzeichnen, da sie der. Ansicht ist, daß die Abkommen im Verhältnis zur augenblicklichen Lage und unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung der Grundsätze der Menschlichkeit und des Schützes der Opfer des Krieges einen Fortschritt bedeuten. Die Regierung der Ungarischen Volksrepublik sieht sich zu der Feststellung gezwungen, daß die tatsächlichen Ergebnisse der am 12. August beendeten diplomatischen Konferenz nicht den Erwartungen entsprechen, da die Mehrheit der Mitglieder der Konferenz die Entwürfe der sowjetischen Delegation über die Atomwaffe und die anderen Massenvernichtungsmittel nicht angenommen hat. Die Delegation der Ungarischen Volksrepublik hat mit Bedauern den Standpunkt der Mehrheit der Konferenz zur Kenntnis genommen, der den Wünschen der für Frieden und Freiheit kämpfenden Völker widerspricht. Die Deler gation der Ungarischen Volksrepublik ist überzeugt, daß eine Annahme der sowjetischen Vorschläge die wirksamste Maßnahme zum Schutz der Opfer des Krieges ge-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1128 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1128) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1128 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1128)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren. Der Leiter und Angehörige der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X