Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1088

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1088 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1088); 1088 Gesetzblatt Teil I Nr. 95 Ausgabetag: 31. Oktober 1956 CHAPITRE VII Administration et discipline Article 99 Tout lieu d’internement sera place sous l'autorite d'un officier ou fonc-tionnaire resporisable, choisi dans les forces militaires reguliere ou dans les cadres de l’administration civile reguliere de la Puissance detentrice. L’officier ou le fonctionnaire commandant le lieu d’intemement possedera, dans la langue officielle ou dans une des langues officielles de son pays, le texte de la presente Convention et sera responsable de l'application de* celle-ci. Le personnel de surveillance sera instruit des dispositions de la presente Convention et des reglements ayant pour objet son application. Le texte de la presente Convention et les textes des accords speciaux conclus conformement ä la presente Convention seront affiches ä l'interieur du lieu d'internement dans une langue que comprennent les internes, ou bien se trouveront en possession du comite d'internes. Les reglements, ordres, avertisse-ments et avis do toute nature devront etre communiques aux internes et affiches ä l'interieur des lieux d'internement dans une langue qu’ils comprennent. Tous les ordres et commandements adresses individuellement ä des internes devront egalement etre donnes dans une langue qu'ils comprennent. Article 100 La discipline dans les lieux d’internes ment doit etre compatible avec les principes d'humanite et ne comportera en aucun cas des reglements imposant aux internes des fatigues physiques dangereuses pour leur sante ou des brimades d'ordre physique ou moral. Le tatouageou l'apposition de marques ou de signes corporels d'identification sont interdits. Sont notamment interdits les stations oh les appels prolonges, les exercices physiques punrtifs, les exercices de manoeuvres militaires et les restrictions de nourriture. Article 101 Les internes auront le droit de presenter aux autorites au pouvoir desquelles ils se trouvent leurs requetes concernant le regime auquel ils sont soumis. Ils auront egalement, sans limitation, le droit de s'adresser soit par I'entremise du comite d'internes, soit directement, s’ils l'estiment necessaire, aux representants de la Puissance pro-tectrice, pour leur indiquer les points sur lesquels ils auraieht des plaintes ä formuler ä l'egard du regime de l'internement. CHAPTER VII Administration and Discipline Article 99 Every place of internment shall be put under the authority of a responsible officer, chosen from the regular military forces or the regular civil administration of the Detaining Power. The officer in charge of the place of internment must have in his possession a copy of the present Convention in the official language, or one of the official languages, of his country and shall be responsible for its application. The staff in control of internees shall be instructed in the provisions of the present Convention and of the administrative measures adopted to ensure its application. The text of the present Convention and the texts of special agreements concluded under the said Convention shall be posted inside the place of internment, in a language which the internees understand, or shall be in the possession of the Internee Committee. Regulations, orders, notices and publications of every kind shall be communicated to the internees and posted inside the places of internment, in a language which they understand. Every order and command addressed to internees individually must likewise be given in a language which they understand. Article 100 The disciplinary regime in places of internment shall be consistent with humanitarian principles, and shall in no circumstances include regulations imposing on internees any physical exertion dangerous to their health or involving physical or moral victimisation. Identification by tattooing or imprinting signs or markings on the body, is prohibited. In particular, prolonged standing and roll-calls, punishment drill, military drill and manoeuvres, or the reduction of food rations, are prohibited. Article 101 Internees shall have the right to present to the authorities in whose power th£y are, any petition with regard to the conditions of internment to which they are subjected. They shall also have the right to apply without restriction through the Internee Committee or, if they consider it necessary, direct to the representatives of the Protecting Power, in order to indicate to them any points on which they may have complaints to make with regard to the conditions of internment. KAPITEL VII Verwaltung und Disziplin Artikel 99 Jeder Internierungsort wird der Leitung eines verantwortlichen Offiziers oder Beamten unterstellt, der dep ordentlichen Militärstreitkräften oder dem ordentlichen Verwaltungskörper des Gewahrsamsstaates entnommen wird. Der den Internierungsort befehligende Offizier oder Beamte muß den Wortlaut des vorliegenden Abkommens in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen seines Landes besitzen und ist für dessen Anwendung verantwortlich. Das Uber-wachungspersonal wird von den Bestimmungen des vorliegenden Abkommens sowie den zu seiner Anwendung erlassenen Vorschriften in Kenntnis gesetzt. Der Wortlaut des vorliegenden Abkommens sowie der in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Abkommen getroffenen Sondervereinbarungen wird innerhalb des Internierungsortes in einer den Internierten verständlichen Sprache angeschlagen oder aber muß sich im Besitze des Interniertenausschusses befinden Vorschriften, Anordnungen, Ankündigungen und Bekanntmachungen jeder Art werden den Internierten mitgeteilt und innerhalb der Internierungsorte in einer ;hnen verständlichen Sprache angeschlagen. Auch alle an einzelne Internierte gerichteten Befehle und Anordnungen werden in einer ihnen verständlichen Sprache erteilt. Artikel 100 Die Disziplin in den Internierungsorten muß mit den Grundsätzen der Menschlichkeit vereinbeg- sein und darf auf keinen Fall Vorschriften enthalten, die den Internierten ihrer Gesundheit abträgliche körperliche Ermüdung oder Schikanen körperlicher oder seelischer Art auferlegen. Tätowierungen oder Anbringung von Erkennungsmerkmalen oder Kennzeichen auf dem Körper sind untersagt. Insbesondere untersagt sind andauerndes Stehenlassen oder verlängerte Appelle, körperliche Strafübungen, militärischer Drill und militärische Übungen sowie Währungsbeschränkungen. Artikel 101 Die Internierten haben das Recht, den Behörden, in deren Händen sie sich befinden, ihre Anliegen betreffend die Internierungsbedingungen, denen sie unterstellt sind, vorzubringen. Sie haben ferner das Recht, sich unbeschränkt, entweder durch Vermittlung des Interniertenausschusses oder, wenn sie es für notwendig erachten, unmittelbar, an die Vertreter der Schutzmacht zu wenden, um ihnen die Punkte zur Kenntnis zu bringen, über welche sie Beschwerden hinsichtlich der Internierungsbedingungen vorzubringen.haben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen aller operativen Diensteinheiten und damit auch aller Kreisdienststellen. Sie sind also nicht nur unter dem Aspekt der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter erarbeitet. In kleinen Referaten und Arbeitsgruppen können die Aufgaben der Mitarbeiter vollinhaltlich im Plan des Referats- Arbeitsgruppenleiters enthalten sein.

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