Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 106

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1956, Seite 106 (GBl. DDR I 1956, S. 106); ?106 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 3. Februar 1956 (4) Mit der Anmeldung ist eine Versicherung an Eides Statt ueber die Urheberschaft und das etwaige Vorliegen der Voraussetzungen des ? 11 Abs. 1 abzugeben, sowie im Falle der Rechtsnachfolge der Nachweis ueber die Vorgaenge, die zur Rechtsnachfolge gefuehrt haben, zu erbringen. ? 5 Wenn der Anmelder fuer den gleichen Gegenstand ein Patent nachsucht, kann er beantragen, dass die Eintragung in das Gebrauchsmusterregister erst vor genommen wird, wenn die Patentanmeldung erledigt ist. ? 6 Eintragung (1) Entspricht die Anmeldung den Erfordernissen des ? 4 und liegt kein Versagungsgrund nach ? 2 Abs. 2 vor, so verfuegt das Amt fuer Erfindungs- und Patentwesen die Eintragung in das Gebrauchsmusterregister, (2) Die Eintragung muss Namen und Wohnsitz oder Sitz des Anmelders und seines etwa bestellten Vertreters (? 26) sowie den Tag der Anmeldung angeben, (3) Die Eintragung ist im Gebrauchsmusterteil des Mitteilungsblattes des Amtes fuer Erfindungs-! und Patentwesen einmal zu veroeffentlichen. (4) Uber die erfolgte Eintragung erteilt das Amt fuer Erfindungs- und Patentwesen dem Anmelder eine Bestaetigung. (5) Das Amt fuer Erfindungs- und Patentwesen vermerkt im Register Aenderungen in der Person des Inhabers oder seines Vertreters, wenn sie ihm nach-. gewiesen werden. Solange die Aenderung nicht eingetragen ist, bleibt der bisherige Inhaber oder sein bisheriger Vertreter nach Massgabe dieses Gesetzes berechtigt und verpflichtet. (6) Die Einsicht in das Register sowie in die Eintrag gungsunterlagen steht jedermann frei, Wirkung der Eintragung - ? 7 Die Eintragung eines Gebrauchsmusters hat die Wir kung, dass allein dem Inhaber das Recht zusteht, gewerbsmaessig das Muster nachzubilden, die durch die Nachbildung hervor gebrach ten Gegenstaende in Verkehr zu bringen, feilzuhalten, zu gebrauchen sowie anderen Personen die gewerbsmaessige Benutzung zu gestatten, soweit nicht eine der Voraussetzungen des ? 11 zutrifft, ? 8 (1) Der Gebrauchsmusterschutz wird durch die Eintragung nicht begruendet, soweit das Muster bereits auf Grund einer frueheren Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung geschuetzt worden ist, oder ein Schutz wegen Fehlens der Voraussetzungen des ? 1 nicht eintreten kann. (2) Ist der wesentliche Inhalt der Eintragung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Geraetschaften oder Einrichtungen eines anderen ohne dessen Einwilligung entnommen, so treten die Rechtsfolgen der Ein** tragung gegenueber dem Verletzten nicht ein, (3) Soweit ein Patent in ein frueher angemeldetes Gebrauchsmuster eingreift, darf das Recht aus dem Patent ohne Erlaubnis des Inhabers des Gebrauchsmusters nicht ausgeuebt werden. (4) Auf Einrichtungen an Fahrzeugen, die nur voruebergehend in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik gelangen, erstreckt sich die Wirkung des Gebrauchsmusters nicht, ? 9 Mitbenutzungsrecht (1) Die Wirkung des Gebrauchsmusters tritt gegen den nicht ein, der am Tage der Anmeldung die Erfindung in der Deutschen Demokratischen Republik bereits in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Anstalten getroffen hat (Mitbenutzer). Der Mitbenutzer ist befugt, die Erfindung fuer die Beduerfnisse seines eigenen Betriebes zu benutzen. Die Befugnis kann nur zusammen mit dem Betrieb vererbt oder veraeussert werden. (2) Hat der Inhaber des Gebrauchsmusters oder sein Rechts Vorgaenger die Erfindung vor der Anmeldung anderen mitgeteilt und sich dabei seine Rechte fuer den Fall des Gebrauchsmusterschutzes Vorbehalten, so kann sich derjenige, welcher die Erfindung infolge der Mitteilung erfahren hat, nicht auf Massnahmen nach Abs. 1 berufen, die er innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung getroffen hat. (3) Hat die Mitbenutzung in einem volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betrieb stattgefunden, so hat die gesamte volkseigene Wirtschaft das Recht der Mitbenutzung. (4) Steht dem Anmelder ein Prioritaetsschutz nach einer zwischenstaatlichen Vereinbarung oder ein Ausstellungsschutz zu, so ist an Stelle der in Abs. 1 be-zeichneten Anmeldung die vorangegangene Anmeldung oder der Beginn der Schaustellung der Erfindung massgebend. Der Ausstellungsschutz gilt jedoch nicht fuer Angehoerige eines Staates, der hierin keine Gegenseitigkeit gewaehrt, ? 10 Einschraenkung des Rechts aus dem Gebrauchsmuster Liegt eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit fuer die Benutzung einer durch ein Gebrauchsmuster geschuetzten Erfindung vor, so kann, falls eine Einigung mit dem Inhaber ueber die Benutzung der Erfindung nicht moeglich ist, das Amt fuer Erfindungs- und Patentwesen einem Dritten die Erlaubnis zur Benutzung oder zur ausschliesslichen Benutzung dieses Gebrauchsmusters auf Antrag eines Ministeriums oder Staatssekretariats gegen Zahlung einer angemessenen Entschaedigung uebertragen. Ueber die Hoehe der Entschaedigung entscheidet im Streitfall das nach ? 25 zustaendige Gericht. Ist die Nutzungserlaubnis einem volkseigenen Betrieb erteilt, so bemisst sich die Ver guetung nach ? 13 Abs, 3 Nutzungsrecht der volkseigenen Wirtschaft ? 11 (1) Ist eine Erfindung im Zusammenhang mit der Taetigkeit des Erfinders in einem volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betrieb oder mit staatlicher Unterstuetzung gemacht worden, so hat der Erfinder als Inhaber oder sein Rechtsnachfolger die gewerbsmaessige Benutzung des Gebrauchsmusters gegen eine Verguetung entsprechend ? 13 Abs. 3 jedem zu gestatten, der die Erlaubnis hierzu von dem Betrieb bzw. von der Stelle erhaelt, welche die Unterstuetzung gewaehrt hat; die gewerbsmaessige Benutzung durch den Erfinder ist ebenfalls an eine Erlaubnis gebunden. (2) Volkseigene oder ihnen gleichgestellte Betriebe beduerfen der Nutzungserlaubnis nicht, wenn das Gebrauchsmuster in den ueberbetrieblichen Erfahrungsaustausch uebernommen worden ist und die Benutzung der fuer den Erfahrungsaustausch zustaendigen Stelle ordnungsgemaess gemeldet ist; (3) Wird einem volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betrieb die Nutzungserlaubnis von einem anderen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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