Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 10

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 10 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 10); 10 Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 4. Januar 1956 keine Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit erfordern, insbesondere für die Wirtschaftszweige Post- und Fernmeldewesen, Staatliches Rundfunkkomitee, Handel und Versorgung, Erfassung und Aufkauf, Gesundheitswesen, Wasserwirtschaft, Darstellende Kunst und Film, sind zur Wahrnehmung und einheitlichen Durchführung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit im Ministerium, Staatssekretariat m. e. G. oder selbständiger Institution sowie soweit erforderlich in deren Hauptverwaltungen Sicherheitsinspektoren einzusetzen. (2) In den Betrieben der vorgenannten Wirtschaftszweige sind soweit erforderlich Sicherheitsinspektoren einzusetzen oder ein technisch qualifizierter Mitarbeiter (Sicherheitsbeauftragter) zusätzlich mit dieser Aufgabe verantwortlich zu beauftragen. § 8 (1) Die Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit bzw. der Sicherheitsinspektor in den Ministerien, Staatssekretariaten m. e. G. und selbständigen Institutionen untersteht dem Minister, Staatssekretär mit eigenem Geschäftsbereich oder Leiter der selbständigen Institution, in den Hauptverwaltungen dem Leiter der Hauptverwaltung und in den Betrieben dem Leiter des Betriebes. (2) Der Leiter des Betriebes kann dem technischen Direktor oder dem Hauptingenieur die Dienstaufsicht über die Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit bzw. dem Sicherheitsinspektor übertragen. Die Übertragung der Dienstaufsicht entbindet den Leiter des Betriebes nicht von der persönlichen Verantwortung für Leben und Gesundheit der Arbeiter und Angestellten während der Arbeit und der Anwesenheit im Betrieb. § 9 (1) Die Entscheidung über die Bildung von Inspektionen für Arbeitsschutz und .technische Sicherheit in den Hauptverwaltungen, in den Industriezweigleitungen, in den Verwaltungen volkseigener Betriebe und in den Betrieben trifft der Minister, Staatssekretär mit eigenem Geschäftsbereich oder der Leiter der selbständigen Institution im Einvernehmen mit dem Zentralvorstand der zuständigen Industriegewerkschaft oder Gewerkschaft. (2) Mit der Bildung von Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in den Ministerien, Staatssekretariaten m. e. G., selbständigen Institutionen, in deren Hauptverwaltungen und in den Betrieben sind die bisher von den Sicherheitsinspektionen und von den Arbeitsschutzbeauftragten der Abteilung Arbeit durchgeführten Aufgaben von den Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit zu übernehmen und verantwortlich durchzuführen. Die Planstellen der Sicherheitsinspektionen und der Referate Arbeitsschutz der Abteilung Arbeit sind im Stellenplan der Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit zu vereinen. § 10 (1) Die Minister, Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich .sowie die Leiter der selbständigen Institutionen haben entsprechend der Eigenart und Produktionsbedingungen der ihnen unterstehenden Wirt- schaftszweige und ihrer nachgeordneten Betriebe im Einvernehmen mit den zuständigen Zentralvorständen der Industriegewerkschaften oder Gewerkschaften und dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Richtlinien über die Aufgaben der Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit bzw. der Sicherheitsinspektoren bis zufn 30. Juni 1956 zu erlassen. (2) Für die Aufgaben der Sicherheitsinspektoren bei den Abteilungen Aufbau der Räte der Bezirke und in den Betrieben der volkseigenen örtlichen Bau- und Baustoffindustrie gibt der Minister für Aufbau im Einvernehmen mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bau Holz und dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung die entsprechenden Rahmenrichtlinien heraus. § 11 (1) Die Minister, Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich und Leiter der selbständigen Institutionen haben für die in ihrem Zuständigkeitsbereich zu errichtenden Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit die Tätigkeitsmerkmale festzulegen und die Besetzung der Inspektionen im Rahmen der für die bisherigen Sicherheitsinspektionen und der Referate Arbeitsschutz bestätigten Stellenpläne und Haushaltsmittel durchzuführen. (2) Die Leiter der Abteilungen Aufbau der Räte der Bezirke legen im Einverständnis mit dem Vorsitzenden des Rates die Tätigkeitsmerkmale der Sicherheitsinspektoren für die örtliche Bau- und Baustoffindustrie fest und gewährleisten die Durchführung der Aufgaben im Rahmen des bestätigten Stellenplanes der Abteilung Aufbau. § 12 Die Sicherheitsinspektoren sind entsprechend den Bestimmungen des § 2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) für die Erfüllung der ihnen gestellten Aufgaben verantwortlich. Sie können entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung bei Vernachlässigung ihrer Aufgaben zur Verantwortung gezogen werden. § 13 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Arbeit und Berufsausbildung. § 14 Der Abschnitt III Sicherheitsinspektionen §§ 6 bis 10 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) tritt außer Kraft. § 15 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1955 Der Ministcrrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Stoph Macher Stellvertreter des Vorsitzenden Minister des Ministerrates;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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