Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 988

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 988 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 988); 988 Gesetzblatt Teil I Nr. 112 Ausgabetag: 29. Dezember 1955 sonal in den Betrieben des volkseigenen Groß- und Einzelhandels (GBl. I S. 359) für die Planübererfüllung prämiiert werden, entfällt für sie der Anspruch auf Auszahlung einer Prämie nach dieser Prämienordnung. IV. Durchführung der Prämiierung § 7 1) Vorschläge für die Prämiierung der Prämienberechtigten gemäß §§ 1 und 3 Ziffern 1, 2 und 5 dieser Anordnung sind bei den zuständigen Leitbetrieben des VEB Altstoffhandel oder den Bezirks- oder Kreisbeauftragten einzureichen. (2) Nach Überprüfung der Vorschläge durch das zuständige Kreisaktiv entscheidet die Prämienkommission unter Leitung des Bezirksbeauftragten verantwortlich über die Gewährung der Prämien. § 8 (1) Die Prämiierung des Personenkreises nach § 3 Ziffern 3 und 4 dieser Anordnung erfolgt durch die WB Rohstoffreserven. (2) Auf Vorschlag der Leitbetriebe können ferner außergewöhnliche Leistungen in der Mobilisierung und Erfassung von nichtmetallischen Altstoffen von der WB Rohstoffreserven zusätzlich prämiiert werden. § 9 Für die Anwendung dieser Anordnung durch die Altstoffbeauftragten bei den Räten der Bezirke und Kreise und die WB Rohstoffreserven gilt die in der Anlage veröffentlichte Richtlinie. § 10 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1956 in Kraft. (2) Die Anordnung vom 2. April 1955 über die Gewährung von Geldprämien für das Sammeln und Erfassen von nichtmetallischen Altstoffen (GBl. I S. 276) tritt gleichzeitig außer Kraft. Berlin, den 20. Dezember 1955 Ministerium für Leichtindustrie Dr. Feldmann Minister Anlage zu vorstehender Anordnung Richtlinie Die nichtmetallischen Altstoffe stellen in unserer Volkswirtschaft für die Industrie einen wertvollen Rohstoff dar. Ihre größtmögliche Erfassung fördert die Verwirklichung des Sparsamkeitsprinzips und trägt in erheblichem Maße zur verstärkten Rentabilität unserer Wirtschaft und zusätzlichen Produktion von Massenbedarfsgütern bei. Um die in unseren Betrieben, Verwaltungen und m den Haushalten vorhandenen nichtmetallischen Rohstoffe in verstärktem Maße zu erfassen und über den Altstoffhandel der verarbeitenden Industrie zuzuführen, ist es erforderlich, die Übererfüllung der gegebenen Planauflagen in den Betrieben und Verwaltungen sowie besondere Leistungen in der Mobilisierung und Erfassung durch die Massenorganisationen, Schulen, Erfassungsbetriebe und Erfassungsstellen, den Einzelhandel und Einzelpersonen durch Zahlung von Prämien auszuzeichnen. 1. Die Prämiierung der Betriebsbeauftragten erfolgt nach den Bestimmungen des § 2 der Anordnung. Soweit sich der gewerbliche Anfall an nichtmetallischen Altstoffen infolge einer Produktionsänderung in den Betrieben gegenüber dem bisherigen Plansoll verändert, hat der zuständige Kreisbeauftragte die Beauflagung dieses Betriebes zu überprüfen. 2. Für die im § 3 Ziffern 1 und 2 der Anordnung Genannten ist die Erfüllung des Erfassungs- und Lieferplanes Voraussetzung. Bei der Errechnung des Prämienbetrages ist das Verhältnis der Übererfüllung zur Gesamtauflage zugrunde zu legen. Beispiel: Übererfüllung an Alttextilien 5 °/o, Altpapier 1 °/o; bei Erfüllung des Plansolls an Knochen ergibt sich eine Gesamtübererfüllung von 2 °/o für alle drei Altstoffarten. 3. Die Höhe der Prämien für den Kreis der Prämienberechtigten gemäß § 1 der Anordnung sind nach ihrem volkswirtschaftlichen Wert zu bemessen und sollen im allgemeinen bei kollektiven Leistungen nicht mehr als 500 DM, bei Einzelpersonen nicht mehr als 300 DM betragen. 4. In jedem Bezirk der Deutschen Demokratischen Republik ist eine Prämienkommission zu bilden, die über die vom Kreisaktiv geprüften und über eigene Prämienvorschläge verantwortlich entscheidet. Dieser Kommission gehören an: der Bezirksbeauftragte, je ein vom Bezirksbeauftragten benannter Kreis-und Betriebsbeauftragter, der Werkleiter des zuständigen Leitbetriebes der WB Rohstoffreserven, der Leitinstrukteur der WB Rohstoffreserven, ein Vertreter der Industrie-und-Handels-Kammer, ein Vertreter des FDGB, Gebietsvorstand IG Textil Bekleidung Leder. 5. Prämienvorschläge sind von dem Kreisaktiv für die Mobilisierung nichtmetallischer Altstoffe und Nebenprodukte bis spätestens zum 15. des dem Quartal folgenden Monats zu überprüfen und dem zuständigen Bezirksbeauftragten vorzulegen. Die Prämienkommission unter Vorsitz des Bezirksbeauftragten entscheidet binnen zehn Tagen endgültig über die Prämienvorschläge. Die Auszahlung der Prämien hat spätestens zwei Wochen nach Vorliegen der Entscheidung zu erfolgen. Soweit die Kommission außergewöhnliche Leistungen in der Mobilisierung und Erfassung zu prämiieren wünscht, gibt sie diese Vorschläge sofort an die WB Rohstoffreserven. Die Entscheidung über diese Prämienvorschläge sowie die Auszahlung der Prämien hat innerhalb von drei Wochen zu erfolgen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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