Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 923

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 923 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 923); Gesetzblatt Teil I Nr. 108 Ausgabetag: 16. Dezember 1955 923 § 8 Uber die Beseitigung von Versagern ergehen besondere Anweisungen. § 9 (1) Außer dieser Arbeitsschutzbestimmung ist bei der Durchführung von Großbohrlochsprengungen die Arbeitsschutzbestimmung 611 a Sprengarbeiten (allgemein) zu beachten. Ausgenommen sind die §§ 103 bis 105. (2) Diese Arbeitsschutzbestimmung ist jedem Sprengmeister, der Großbohrlochsprengungen durchführt, auszuhändigen. § 10 Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. November 1955 Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Macher Minister Anordnung über die Änderung der Arbeitsschutzbestimmung 902. Elektrolokomotivführer in Bergbaubetrieben Vom 15. November 1955 § 1 Die Arbeitsschutzbestimmung 902 vom 22. Oktober 1952 Elektrolokomotivführer in Bergbaubetrieben (GBl. 1953 S. 431) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schwerindustrie wie folgt geändert: 1. § 1 erhält folgenden Zusatz: „und sinngemäß auf dem Dampflokomotivbetrieb anzu wenden“. 2. § 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die E-Lok-Führer müssen jährlich einmal auf ausreichende Sehkraft, Farbentüchtigkeit, Hörvermögen und sonstige Berufstauglichkeit ärztlich untersucht werden. Die Kosten hat der Betrieb zu tragen.“ 3. In § 4 Abs. 4 Zeile 4 ist das Wort „Knallkapseln“ zu streichen. 4 § 6 Abs. 2 erhält folgenden Zusatz: „Die unter den Buchstaben a bis e, i, 1 und o aufgeführten Maßnahmen sind sofort bei der Übernahme der Lokomotive, die unter den Buchstaben f bis h, k, m und n vorgeschriebenen Feststellungen im Verlauf des ersten Drittels der Schicht bei betrieblichen Standzeiten zu treffen. Während der Schicht sind diese Prüfungen zu wiederholen.“ 5. § 7 Abs. 5 ist zu streichen. 6. In § 7 Abs. 6 ist das Wort „Abfahrtsignal“ durch das Wort „Achtungssignal“ zu ersetzen. 7. § 7 Abs. 8 erhält folgende Fassung: „(8) Vollzüge (Züge, deren Gesamtgewicht der zulässigen Anhängelast der E-Lok entspricht) dürfen nicht nur mit einer Motorengruppe gefahren werden. Bei Ausfall einer Motorengruppe sind Vollzüge sofort abzustellen. Die E-Loks können unter der Voraussetzung weiter im Betrieb belassen werden, wenn die Anhängelast ein Drittel der zulässigen Höchstlast beträgt.“ 8. § 7 Abs. 11 Satz 4 erhält folgende Fassung: „Langsam fahren 4 bis 5 km/h müssen die E-Lok-Führer auch dann, wenn ein Zugbegleiter bei Rangierbewegungen auf- oder absteigen muß.“ 9. § 7 Abs. 13 erhält folgende Fassung: „Die Strecke ist von den E-Lok-Führern ständig zu beobachten, die Signale und Kennzeichen sind zu beachten.“ 10. § 9 Abs. 8 letzter Satz erhält folgende Fassung: „Laufen neben der Grubenbahn Reichsbahngleise parallel, so sind diese durch Auslegen von Knallkapseln zu decken.“ 11. In § 10 Abs. 1 ist der Punkt zwischen dem zweiten und dritten Satz durch ein Komma zu ersetzen. 12. In § 10 Abs. 3 letzte Zeile und in § 10 Abs. 5 erste Zeile muß es statt „Haltesignal“ jetzt „Haltsignal“ heißen. 13. Dem § 10 werden die folgenden beiden Absätze hinzugefügt: „(6) Die fehlenden Blockabhängigkeiten in den vorhandenen Anlagen sind bis zum 31. Dezember 1960 einzubauen.“ „(7) Die Signal- und Sicherungseinrichtungen sind jährlich von einem Sachverständigen zu überprüfen.“ 14. Anlage 5 Abschnitt A Ziff. 1: Statt „Vorziehen“ ist zu setzen: „Wegfahren“. 15. Anlage 5 Abschnitt A Ziff. 2: Statt „Zurückdrücken (Schieben)“ ist zu setzen: „Herkommen“. 16. Anlage 5 Abschnitt A Ziff. 3: Statt „Fahrzeuge aufdrücken (beifahren)“ ist zu setzen: „Aufdrücken“. 17. Anlage 5 Abschnitt A Ziff. 6: Statt „ein langer und ein kurzer Ton“ ist zu setzen: „zwei mäßig lange Töne“. Nach „eine weiße Scheibe“ ist einzufügen: „mit grünem Rand“. 18. Anlage 6 Abschnitt A Ziff. 6: „(Als gleichwertige Maßnahme gilt z. B. das Stabfahren)“ ist zu streichen. 19. Dem Abschnitt A der Anlage 6 wird als Ziff. 12 hinzugefügt: „12. Das Stabfahren ist nur bei dem Vorliegen einfacher Verhältnisse und nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion zulässig. Selbstentnahme des Stabes ist in allen Fällen verboten.“ 20. Anlage 6 Signaltafeln I a) Hauptsignal L Hp 2 erhält folgende Fassung: „Fahrt frei! mit örtlich festgelegter Geschwindigkeitsbeschränkung (zwei Lichter senkrecht übereinander, oben grün, unten gelb)“. 21. Anlage 6 Signaltafeln I c) erhält folgende Fassung: ,,c) Signal für geschobene Züge“ Standort des Signals für geschobene Züge -■ (ein gelbes Licht);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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