Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 898

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 898 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 898); 898 Gesetzblatt Teil I Nr. 105 Ausgabetag: 13. Dezember 1955 handelsaufschlag wie bei Lieferung der Waren über das Lager des Großhandels. Der Großhandel kann dem Einzelhandel eine Vergütung gewähren, ist jedoch verpflichtet, mindestens „frei Empfangsstation“, bei LKW-Transporten „frei Verkaufsstelle oder Lager des Einzelhandels“ zu liefern. § 6 (1) Die Einzelhandelsspanne beträgt 23 °/o vom Industrie- bzw. Herstellerabgabepreis. (2) Bezieht der Einzelhandel direkt vom Hersteller (Direktgeschäft), so kann der Großhandelsaufschlag vom Hersteller und Einzelhandel nach Vereinbarung aufgeteilt und in Anspruch genommen werden, wobei gleichzeitig in die Vereinbarung insbesondere die Übernahme der Frachtkosten, des Risikos usw. einzubeziehen ist. ü 7 Durchführungsbestimmungen zu dieser Preisanord-nung erläßt das Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen. § 8 (1) Diese Preisanordnung tritt bezüglich des § 3 Abs. 1 mit ihrer Verkündung, hinsichtlich aller anderen Bestimmungen am 1. Januar 1956 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, die ab 1. Januar 1956 erfolgen. (2) Mit Inkrafttreten dieser Preisanordnung treten die Preisanordnung Nr. 244 vom 26. August 1949 über Preise für gewerbliche Gebrauchsgüter im Groß-und Einzelhandel (ZVOB1. II S. 107) für den Anwendungsbereich dieser Preisanordnung und alle Preisbewilligungen für Skalen für Rundfunk- und Fernsehempfänger gemäß § 2 außer Kraft. Berlin, den 24. November 1955 Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau Wunderlich Minister Anlage zu vorstehender Preisanordnung Nr. 521 Industrie- Warennummer 36 48 81 00 abgabepreis je Stuck Skalen aus Glas in Offset- oder Siebdruckverfahren 0,076 0,090 m2 3 Drucke (Farben) mit 2 Bohrungen 2,65 DM Skalen wie vor, jedoch 0,046 0,075 m2 2,04 DM Skalen wie vor, jedoch 0,011 0,045 m2 1,71 DM Skalen wie vor, jedoch 0,003 0,010 m2 1 Druck, ohne Löcher tauchen 0,39 DM Für zusätzlich verlangten Druck werden berechnet: 0,076 0,090 m2 = 0,30 DM je Druck (Farbe) 0,046 0,075 m2 = 0,25 DM je Druck (Farbe) 0,011 0,045 m2 = 0,20 DM je Druck (Farbe) 0,003 0,010 m2 = 0,15 DM je Druck (Farbe) Für verlangtes Tauchen wird ein Zuschlag von 0.08 DM je einmal tauchen berechnet. Für jedds zusätzlich verlangte Loch wird ein Zuschlag von 0,10 DM berechnet. Preisanordnung Nr. 522. Anordnung über die Preise für Selen-Trockengleichrichtersäulen Vom 24. November 1955 Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 6. Februar 1953 über die Grundsätze der Preispolitik (GBl. S. 313) wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Für volkseigene Betriebe gelten die sich aus der als Anlage beigefügten Preisliste ergebenden Industrieabgabepreise als Festpreise. Die Betriebspreise werden vom Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau, die Produktionsabgabe vom Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. (2) Im Direktgeschäft erhalten Rundfunk- und Fernsehempfänger herstellende Betriebe, alle volkseigenen Betriebe, der Außenhandel und Regierungsdienststellen von den Industrieabgabepreisen gemäß Abs. 1 einen Nachlaß von 70 °/o. (3) Die Industrieabgabepreise gemäß Absätze 1 und 2 sind für alle übrigen Betriebe Herstellerabgabepreise und gelten als Höchstpreise. Die in den Herstellerabgabepreisen enthaltene Verbrauchsabgabe wird den Betrieben durch das Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. (4) Die Preise gemäß Absätze 1 bis 3 gelten „frei Versandstation“ verladen oder bei Selbstabholung „frei Fahrzeug“ verladen, einschließlich brancheüblicher Innenverpackung, ausschließlich Außenverpackung. Versandverpackung gilt als Leihverpackung im Sinne der einschlägigen Bestimmungen. § 2 Unter den Begriff „Selen-Trockengleichrichtersäulen* im Sinne dieser Preisanordnung fallen Selen-Trockengleichrichtersäulen folgender Warennummern: 36 26 71 10 36 26 73 10 36 26 72 10 36 26 73 20 36 26 72 20 36 26 74 10 § 3 (1) Für Selen-Trockengleichrichtersäulen, welche gemäß § 2 in den Geltungsbereich dieser Preisanordnung fallen, aber in der Preisliste dieser Preisanordnung nicht enthalten sind, werden die Preise von der zuständigen Preisbildungsstelle im Einvernehmen mit dem Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau in Relation festgesetzt. Die Herstellerbetriebe sind verpflichtet, Preisanträge einzureichen. (2) Das Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau ergänzt die Preislisten entsprechend den erlassenen Preisbewilligungen. Die Ergänzungen werden im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen jährlich veröffentlicht. § 4 (1) Die Preise der Preisliste für Selen-Trockengleichrichtersäulen gemäß § 2 gelten für die Güteklassen „S“ und „1“. (2) Wird das Prüfzeugnis Güteklasse „2“ erteilt, ist ein Abschlag von 10 °/o zu berechnen. (3) Bei Erteilung des Prüfzeichens („A“) gelten die Preise des Abs. 1.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Mitarbeitern nicht unterschätzt werden. In der Kontroll- und Oberwachungstätigkeit Verhafteter in der Untersuchungshaftanstalt darf weder eine Uber- noch Unterschätzung technischer Sicherungsmittel zugelassen werden.

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