Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 897

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 897 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 897); Gesetzblatt Teil I Nr. 105 Ausgabetag: 13. Dezember 1955 897 19. Doppelschichtdrehwiderstand mit Dreh- schalter 1 A/250 V mit getrennt regelbaren Widerständen lin. 0,2 W, log. 0,1 W, Kleinausführung 20. Schichtdrehwiderstand mit Drehschal- ter 1 A/250 V nach DIN 41457 lim 0,8 W, log. 0,4 W Industrieabgabepreis je 100 Stück 366,85 DM 161,65 DM 21. Doppelschichtdrehwiderstand mit Drehschalter 1 A/250 V mit getrennt regelbaren Widerständen lin. 0,8 W, log. 0,4 W ' 346,08 DM 22. Doppelschichtdrehwiderstand mit Drehschalter 1 A/250 V auf gemeinsamer Achse, lin. 0,8 W, log. 0,4 W 246,19 DM 23. Schichtdrehwiderstand mit Schiebeschalter 1 A/250 V nach DIN 41 458 lin. 0,8 W, log. 0,4 W 173,36 DM 24. Schichtdrehwiderstand mit Drehschalter 1 A/250 V nach DIN 41454 lin; 0,4 W, log. 0,2 W 171,50 DM Die Achslänge beträgt 32 mm für Vollachsen bei Einfach-Schichtdrehwiderständen und Hohlachsen bei Doppelschichtdrehwiderständen. Längere Achsen bedingen je Achse und bis 20 mm Verlängerung einen Preisaufschlag von 4, DM je 100 Stück. Falls bei den einzelnen Ausführungen kein anderer Widerstandswert angegeben ist, gilt der Preis für einen der nachfolgenden Widerstands werte nach Wahl: 1, 5, 10, 50, 100, 500 kOhm und 1 MOhm lineare Regelkurve oder 50, 100, 500 kOhm und 1 MOhm logarithmische Regelkurve. Andere Widerstandswerte bedingen einen Preisaufschlag für Einfachwiderstände: je 100 Stück 40, DM. Die Schichtdrehwiderstände unter den Warennummern 36 48 14 20, d. h. 13., 14., 15. und 36 48 14 50, d. h. 21. und 23. können mit einer Anzapfung der Widerstandsbahn geliefert' werden. Der Mehrpreis versteht sich einschließlich der Sönderkurve für gehörrichtige Lautstärkeregelung und beträgt je 100 Stück 65, DM. Mindermengenzuschläge für alle Positionen: 1 bis 20 Stück 11, DM 1 21 bis 50 Stück 7, DM je 100 Stück 51 bis 200 Stück 4,50 DM J Preisanordnung Nr. 521. Anordnung über die Preise für Skalen für Rundfunk- und Fernsehempfänger Vom 24. November 1955 Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 6. Februar 1953 über die Grundsätze der Preispolitik (GBl. S. 313) wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Für volkseigene Betriebe gelten die sich aus der , als Anlage beigefügten Preisliste ergebenden Industrieabgabepreise als Festpreise. Die Betriebspreise werden vom Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau, die Produktionsabgabe vom Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. (2) Die Industrieabgabepreise gemäß Abs. 1 sind für alle übrigen Betriebe Herstellerabgabepreise und gelten als Höchstpreise. Die in den Herstellerabgabepreisen enthaltene Verbrauchsabgabe wird den Betrieben durch das Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. (3) Die Preise gemäß Absätze 1 und 2 gelten „frei Versandstation“ verladen oder bei Selbstabholung „frei Fahrzeug“ verladen, einschließlich brancheüblicher Innenverpackung, ausschließlich Außenverpackung. Versandverpackung gilt als Leihverpackung im Sinne der einschlägigen Bestimmungen. § 2 (1) Unter den Begriff „Skalen für Rundfunk- und Fernsehempfänger“ im Sinne dieser Preisanordnung fallen Skalen der Warennummer: 36 48 81 00. Dies gilt insoweit, als es sich um Skalen handelt, die dem Inhalt der Preisliste für Skalen für Rundfunk-und Fernsehempfänger gemäß Anlage zu dieser Preisanordnung entsprechen und nach Funktion und Charakter in diese einzuordnen sind. (2) In Zweif elsf ällen entsdigidet das Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau über die Aufnahme einer Skala in den Geltungsbereich dieser Preisanordnung. § 3 (1) Für Skalen für Rundfunk- und Fernsehempfänger, welche gemäß § 2 in den Geltungsbereich dieser Preisanordnung fallen, aber in der Preisliste dieser Preisanordnung nicht enthalten sind, werden die Preise von der zuständigen Preisbildungsstelle im Einvernehmen mit dem Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau in Relation festgesetzt. Die Herstellerbetriebe sind verpflichtet, Preisanträge einzureichen. (2) Das Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau ergänzt die Preislisten entsprechend den erlassenen Preisbewilligungen. Die Ergänzungen werden im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen jährlich veröffentlicht. § 4 (1) Die Preise der Preisliste für Skalen für Rundfunk-und Fernsehempfänger gemäß § 2 gelten für die Güteklassen „S“ und „1“. (2) Wird das Prüfzeugnis Güteklasse „2“ erteilt, ist ein Abschlag von 10 °/o zu berechnen. (3) Bei Erteilung des Prüfzeichens („A“) gelten die Preise des Abs’. L (4) Wird seitens des Deutschen Amtes für Material-und Warenprüfung eine Güteklassifizierung verweigert, so ist ein Abschlag von den Preisen des Abs. 1 zu berechnen, der der vom Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung festgestellten Wertminderung entspricht, jedoch mindestens 20 °/o beträgt. § 5 (1) Die Lagerhandelsspanne des Großhandels beträgt 15 °/o vom Industrie- bzw. Herstellerabgabepreis. Der Großhandelsabgabepreis im Lagergeschäft gilt „ab . Großhandelslager“ verladen, einschließlich branche-üblicher Innenverpackung, ausschließlich Außenverpackung. (2) Die Streckenhandelsspanne des Großhandels beträgt für Lieferungen an andere Empfänger als d$n Einzelhandel 5 % vom Industrie- bzw. Herstellerabgabepreis. (3) Bei Lieferungen im Aufträge und für Rechnung des Großhandels vom Hersteller direkt an den Einzelhandel (Streckengeschäft) gilt grundsätzlich der gleiche Groß-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit geprägt. Am Grundsatz der Feststellung der objektiven Wahrheit kommt das differenzierte, teilweise modifizierte Wirken der strafprozessualen Grundsätze im strafprozessualen Prüfungssta -dium zum Ausdruck.

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