Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 891

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 891 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 891); 891 Gesetzblatt Teil I Nr. 105 Ausgabetag: 13. Dezember 1955 Lfd. Nr. Waren-Nrf Type Wertigk.- Faktor Ind.-Ab- gabepreis 1 Miniaturröhren 36 65 11 00 EY 51 120 DM 11,80 2 36 65 13 00 EY 81 120 11,80 3 36 65 13 00 EY 82 100 9,84 4 36 65 12 00 EZ 80 70 7,38 5 36 65 13 00 PY 80 115 11,32 6 36 65 13 00 PY 81 125 12,30 7 36 65 13 00 PY 82 110 10,82 8 36 65 12 00 UY 85 95 9,36 1 VIII. Spezialröhren 36 65 42 00 LV 3 907 66,48 2 36 65 42 00 SRS 552 1167 85,54 3 36 65 42 00 P 50/11 1036 75,90 4 36 65 41 00 RV 12 P 2000 140 10,26 Preisanordnung Nr. 517. Anordnung über die Preise für Lautsprecher für Rundfunk- und Fernsehempfänger Vom 24. November 1955 Auf (Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 6. Februar 1953 über die Grundsätze der Preispolitik (GBl. S. 313) wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Für volkseigene Betriebe gelten die sich aus der als Anlage beigefügten Preisliste ergebenden Industrieabgabepreise als Festpreise. Die Betriebspreise werden vom Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau, die Produktionsabgabe vom Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. (2) Im Direktgeschäft erhalten Rundfunk- und Fernsehempfänger herstellendö Betriebe, alle volkseigenen Betriebe, der Außenhandel und Regierungsdienststellen von den Industrieabgabepreisen gemäß Abs. 1 einen Nachlaß von 21 °/o. (3) Die Industrieabgabepreise gemäß Absätze 1 und 2 sind für alle übrigen Betriebe Herstellerabgabepreise und gelten als Höchstpreise. Die in den Herstellerabgabepreisen enthaltene Verbrauchsabgabe wird den Betrieben durch das Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. (4) Die Preise gemäß Absätze 1 bis 3 gelten „frei Versandstation“ verladen oder bei Selbstabholung „frei Fahrzeug“ verladen, einschließlich brancheüblicher Innenverpackung, ausschließlich Außenverpackung. Versandverpackung gilt als Leihverpackung im Sinne der einschlägigen Bestimmungen. § 2 Unter den Begriff „Lautsprecher für Rundfunk- und Fernsehempfänger“ im Sinne dieser Preisanordnung fallen permanent-dynamische und elektrodynamische Lautsprecher der Warennummern 36 43 33 00, 36 43 35 00. § 3 (1) Für Lautsprecher, welche gemäß § 2 in den Geltungsbereich dieser Preisanordnung fallen, aber in der Preisliste dieser Preisanordnung nicht enthalten sind, werden die Preise von der zuständigen Preisbildungsstelle im Einvernehmen mit dem Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau in Relation festgesetzt. Die Herstellerbetriebe sind verpflichtet, Preisanträge einzureichen. (2) Das Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau ergänzt die Preislisten entsprechend den erlassenen Preisbewiiligungen. Die Ergänzungen werden im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen jährlich veröffentlicht. § 4 (1) Die Preise der Preisliste für Lautsprecher für Rundfunk- und Fernsehempfänger gemäß § 2 gelten für die Güteklassen „S“ und „1“. (2) Wird das Prüfzeugnis Güteklasse „2“ erteilt, ist ein Abschlag von 10 °/o zu berechnen. (3) Bei Erteilung des Prüfzeichens („ A “) gelten die Preise des Abs. 1. (4) Wird seitens des Deutschen Amtes für Material-und Warenprüfung eine Güteklassifizierung verweigert, ist ein Abschlag von den Preisen des Abs. 1 zu berechnen, der der vom Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung festgestellten Wertminderung entspricht, jedoch mindestens 20 % beträgt. § 5 (1) Werden Lautsprecher gemäß § 2 in anderen als in der Preisliste vorgesehenen Größen verlangt, so ist die nächsthöhere Größe zu berechnen. Außerdem ist ein Preiszuschlag von 10 °/o zu zahlen bei Abnahme bis zu 10 000 Stück oder einem Gesamtwert bis zu 100 000 DM. (2) Für Mindermengen berechnen die Herstellerbetriebe die in der beigefügten Preisliste enthaltenen Zuschläge. Mindermengenzuschläge gehen zu Lasten der G roßhandelsspanne. § 6 (1) Die Lagerhandelsspanne des Großhandels beträgt 15 °/o vom Industrie- bzw. Herstellerabgabepreis ohne Mindermengenzuschlag. Der Großhandelsabgabepreis im Lagergeschäft gilt „ab Großhandelslager“ verladen, einschließlich brancheüblicher Innenverpackung, ausschließlich Außenverpackung. (2) Die Streckenhandelsspanne des Großhandels beträgt für Lieferungen an andere Empfänger als den Einzelhandel 5 % vom Industrie- bzw., Herstellerabgabepreis. (3) Bei Lieferungen im Aufträge und für Rechnung des Großhandels vom Hersteller direkt an den Einzelhandel (Streckengeschäft) gilt grundsätzlich der gleiche Großhandelsaufschlag wie bei Lieferung der Waren über das Lager des Großhandels. Der Großhandel kann dem Einzelhandel eine Vergütung gewähren, ist jedoch verpflichtet, mindestens „frei Empfangsstation“, bei LKW-Transporten „frei Verkaufsstelle oder Lager des Einzelhandels“ zu liefern. § 7 (1) Die Einzelhandelsspanne beträgt 23 % vom Industrie- bzw. Uerstellerabgabepreis. (2) Bezieht der Einzelhandel direkt vom Hersteller (Direktgeschäft), so kann der Großhandelsaufschlag vom Hersteller und Einzelhandel nach Vereinbarung aufgeteilt und in Anspruch genommen werden, wobei gleichzeitig in die Vereinbarung insbesondere die Übernahme der Frachtkosten, des Risikos usw. einzubeziehen ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung sowie die Berichterstattung, aber auch das persönliche Gespräch mit dem noch bewußter sowohl für das Erreichen hoher, abrechenbarer politisch-operativer Arbeitsergebnisse als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit obliegt gemäß Ziffer, der Ordnung über den inneren Dienst im Staatssicherheit die Aufgabe, den Dienst so zu gestalten und zu organisieren, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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