Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 884

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 884 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 884); 884 Gesetzblatt Teil I Nr. 105 Ausgabetag: 13. Dezember 1955 Warennummer Bezeichnung der Antenne Nummer Industrieabgabepreis je Stück DM Nr. 1187.500 (25 737) Mit Bananenstecker zum Anschluß des Empfängers, einfache Anbringung durch Isolierrollen mit Stiften aus Gußstahl, auf Karton, Länge etwa 12 m mit 6 Isolierrollen. Innenantenne aus Speziallitze mit Umspinnung 1,83 Preisanordnung Nr. 513. Anordnung über die Preise für Röhrenfassungen und Röhrensockel Vom 24. November 1955 Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 6. Februar 1953 über die Grundsätze der Preispolitik (GBl. S. 313) wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Für volkseigene Betriebe gelten die sich aus der als Anlage beigefügten Preisliste ergebenden Industrieabgabepreise als Festpreise. Die Betriebspreise werden vom Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau, die Produktionsabgabe vom Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. (2) Die Industrieabgabepreise des Abs. 1 sind für alle übrigen Betriebe Herstellerabgabepreise und gelten als Höchstpreise. Die in den Herstellerabgabepreisen enthaltene Verbrauchsabgabe wird den Betrieben durch das Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. (3) Die Preise gemäß Absätze 1 und 2 gelten „frei Versandstation“ verladen öder bei Selbstabholung „frei Fahrzeug“ verladen, einschließlich brancheüblicher Verpackung. Versandverpackung gilt als Leihverpackung im Sinne der einschlägigen Bestimmungen. § 2 Unter den Begriff „Röhrenfassungen und Röhrensockel“ fallen solche der Warennummer: 36 48 87 00. § 3 (1) Für Röhrenfassungen und Röhrensockel, welche gemäß § 2 in den Geltungsbereich dieser Preisanordnung fallen, aber in der Preisliste dieser Preisanordnung nicht enthalten sind, werden die Preise von der zuständigen Preisbildungsstelle im Einvernehmen mit dem Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau in Relation festgesetzt. Die Herstellerbetriebe sind verpflichtet, Preisanträge einzureichen. (2) Das Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau ergänzt die Preisliste entsprechend den erlassenen Preisbewilligungen. Die Ergänzungen werden im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen jährlich veröffentlicht. § 4 (1) Die Lagerhandelsspanne des Großhandels beträgt 15 °/o vom Industrie- bzw. Herstellerabgabepreis. Der Großhandelsabgabepreis im Lagergeschäft gilt „ab Großhandelslager“ verladen, einschließlich brancheüblicher Verpackung, ausschließlich Außenverpackung. (2) Die Streckenhandelsspanne des Großhandels beträgt bei Lieferungen an andere Empfänger als den Einzelhandel 5 °/o vom Industrie- bzw. Herstellerabgabepreis. (3) Bei Lieferung im Aufträge und für Rechnung des Großhandels vom Hersteller direkt an den Einzelhandel (Streckengeschäft) gilt grundsätzlich der gleiche Großhandelsaufschlag wie bei Lieferung der Waren über das Lager des Großhandels. Der Großhandel kann dem Einzelhandel eine Vergütung gewähren, ist jedoch verpflichtet, mindestens „frei Empfangsstation“, bei LKW-Transporten „frei Verkaufsstelle oder Lager des Einzelhandels“ zu liefern. § 5 (1) Die Einzelhandelsspanne beträgt 23 % des Industrie- bzw. Herstellerabgabepreises. (2) Bezieht der Einzelhandel direkt vom Hersteller (Direktgeschäft), so kann der Großhandelsaufschlag vom Hersteller und Einzelhändler nach Vereinbarung aufgeteilt und in Anspruch genommen werden, wobei gleichzeitig in die Vereinbarungen insbesondere die Übernahme der Frachtkosten, des Risikos usw. einzubeziehen ist. § 6 Durchführungsbestimmungen zu dieser Preisanordnung erläßt das Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen. § 7 (1) Diese Preisanordnung tritt bezüglich des § 3 Abs. 1 mit ihrer Verkündung, hinsichtlich aller anderen Bestimmungen am 1. Januar 1956 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, die ab 1. Januar 1956 erfolgen. (2) Mit Inkrafttreten dieser Preisanordnung treten die Preisanordnung Nr. 244 vom 26. August 1949 übei Preise für gewerbliche Gebrauchsgüter im Groß-und Einzelhandel (ZVOB1. II S. 107) für den Anwendungsbereich dieser Preisanordnung und alle Preisbewilligungen für Röhrenfassungen und Röhrensocke gemäß § 2 außer Kraft. Berlin, den 24. November 1955 Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau Wunderlich Minister Anlage zu vorstehender Preisanordnung Nr. 51: Industrie-abgabeprei in DM je 100 Stüc 1 Außenkontaktfassung, 8polig nach DIN 41 564, mit Zweipunktbefestigung, für Röhren wie AZ 1, AL 4 usw., aus Plaststoff auf Phenolbasis, mit Kontaktfedern aus Bronze versilbert 27,45 2. Außenkontaktfassung, Spoiig nach DIN 41 560, für Röhren wie VY 2 usw., aus Plaststoff auf Phenolbasis, Kontaktfedern aus Bronze versilbert 20,90 3. Stahlröhrenfassung, 8polig, oval nach DIN 41 509, Ausführung A für Röhren wie ECH 11, EF 13, AZ 11 usw., aus Plaststoff auf Phenolbasis, mit Kontaktfedern aus Bronze versilbert 17,25 4. Stahlröhrenfassung, 8polig, rund nach DIN 41 509, Ausführung A für Röhren wie ECH 11, EF 13, AZ 11 usw., aus Plaststoff auf Phenolbasis, mit Kontaktfedem aus Bronze versilbert 16,5(;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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