Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 842

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 842 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 842); 842 Gesetzblatt Teil I Nr. 101 Ausgabetag: 28. November 1955 § 2 Befreiungen von der Genehmigungspflicht (1) Von der Genehmigungspflicht sind befreit: Betriebe der Wirtschaftsgruppe 25 (Steine und Erden), Betriebe der Wirtschaftsgruppe 55 (Papiererzeugung), (2) Von der Genehmigungspflicht sind weiter befreit: a) im Jahre 1956 fertigzustellende angefangene Bauten der Vorjahre (Überhänge aus 1954/1955); b) vertraglich für 1955 vorgesehene Lieferungen oder sonstige Leistungen, die erst im Jahre 1956 ausgeführt werden. Voraussetzung für die Ausnahmen nach Buchstaben a und b ist, daß schriftlich vor dem 21. November 1955 abgeschlossene Verträge vorliegen. § 3 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Ver-* kündung in Kraft. Berlin, den 21. November 1955 Ministerium der Finanzen Dr. Loch Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Buchführung und die buchhalterische Berichterstattung der volkseigenen Industriebetriebe. Arbeitskreisordnung Vom 22. November 1955 Die bedeutenden Aufgaben, die die Buchführung der volkseigenen Betriebe zu lösen hat, erfordern, daß sie weiter verbessert wird. Die Aussagefähigkeit der Buchführung muß gesteigert werden, die Methoden ihrer Anwendung sind ständig zu vereinfachen und ihre Struktur muß den Besonderheiten der einzelnen Wirtschaftszweige immer mehr angeglichen werden. Diese Aufgaben können nur durch planmäßige kollektive Zusammenarbeit der für die Ordnung der Buchführung verantwortlichen staatlichen Organe mit den fortschrittlichsten und am höchsten qualifizierten Mitarbeitern der Buchführung aus Betrieben und Verwaltungen sowie den wissenschaftlichen Institutionen gelöst werden. Es ist notwendig, den Aufbau der bei den zuständigen Ministerien bestehenden Arbeitskreise für die Buchführung einheitlich zu gestalten, ihre Arbeitsweise zu koordinieren und ihr Aufgabengebiet festzulegen. Es wird daher bestimmt: I. Bildung von Arbeitskreisen zur Verbesserung der Buchführung § 1 Im Bereich der Ministerien, denen zentralgeleitete volkseigene Betriebe unterstehen, sind „Arbeitskreise zur Verbesserung der Buchführung“ im folgenden als „Arbeitskreise“ bezeichnet zu bilden. § 2 Es sind zu schaffen a) auf Ebene der Hauptverwaltungen je ein Arbeitskreis Hauptverwaltungs-Arbeitskreis, b) auf Ebene der Ministerien je ein Arbeitskreis zentraler Arbeitskreis, § 3 (1) Der Hauptverwaltungs-Arbeitskreis wird von dem Hauptbuchhalter der Hauptverwaltung geleitet. Der Hauptbuchhalter der Hauptverwaltung kann die Funktion einem befähigten Hauptbuchhalter eines ihm unterstehenden Betriebes übertragen. (2) Die Mitglieder des Hauptverwaltungs-Arbeitskreises werden vom Hauptbuchhalter der Hauptverwaltung berufen und abberufen. (3) Die Hauptbuchhalter der Hauptverwaltungen sind dafür verantwortlich, daß als Mitglieder der Hauptverwaltungs-Arbeitskreise die besten Mitarbeiter des Arbeitsbereiches Buchführung aus Betrieben und Verwaltungen Volkseigener Betriebe ausgewählt werden. (4) Die Anzahl der Mitglieder des Hauptverwaltungs-Arbeitskreises ist von der Größe des betreffenden Industriezweiges abhängig. Es ist nicht erforderlich, aus jedem der der Hauptverwaltung zugeordneten Betriebe Mitarbeiter in den Hauptverwaltungs-Arbeitskreis aufzunehmem (5) Soweit es Einzelaufgaben erfordern, sind zusätzliche Mitarbeiter, vor allem Techniker, zu den Beratungen heranzuziehen. § 4 (1) Der zentrale Arbeitskreis wird von dem Hauptbuchhalter des zuständigen Ministeriums geleitet. (2) Der zentrale Arbeitskreis setzt sich aus den Leitern der Hauptverwaltungs-Arbeitskreise zusammen Soweit es Einzelaufgaben erfordern, sind zusätzliche Mitarbeiter, insbesondere aus den Betrieben, zu den Beratungen heranzuziehen. § 5 (1) Soweit die Struktur eines zuständigen Ministeriums die Bildung der Hauptverwaltungs- und zentralen Arbeitskreise gemäß § 2 nicht zweckmäßig erscheinen läßt, ist ein abweichender Aufbau der Arbeitskreise möglich. (2) Insbesohdere ist es zulässig, a) innerhalb der Hauptverwaltungen mehrere Hauptverwaltungs-Arbeitskreise, b) zusätzlich Arbeitskreise auf Ebene der Verwaltungen Volkseigener Betriebe zu bilden. (3) Für die Leitung sowie die Berufung und Abberufung der Mitarbeiter der Arbeitskreise gemäß Abs. 2 sowie für die Arbeitsweise dieser Arbeitskreise gelten die Bestimmungen des § 3 sowie der §§ 6 bis 11 entsprechend. (4) Die Abweichungen von der Regelung gemäß § 2 sind vom Minister der Finanzen zu bestätigen. § 6 Den Betrieben ist die Struktur der Arbeitskreise ihres Ministeriums bekanntzugeben. Insbesondere sind ihnen a) der Name des Leiters des zentralen Arbeitskreises, b) die Namen und Dienstanschriften des Leiters und aller Mitglieder ihres zuständigen Hauptverwaltungs-Arbeitskreises mitzuteilen. II. Arbeitsweise und Aufgaben der Arbeitskreise zur Verbesserung der Buchführung § 7 (1) Der Hauptbuchhalter des zuständigen Ministe riums stellt für den zentralen Arbeitskreis Rahmen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindlichen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und Durchführungsbestimmungen zum Befehl ist von der in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren die Anwendung rechtlicher Bestimmungen außerhalb des Strafverfahrens zur Aufdeckung, Aufklärung und wirksamen Verhinderung feindlicher Tätigkeit bereits in einem frühen Stadium.

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