Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 824

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 824 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 824); 824 Gesetzblatt Teil I Nr. 99 Ausgabetag: 18. November 1955 oder einem Verhalten des Schwerbeschädigten, das dem Sinn und Zweck des Schwerbeschädigten-Ausweises widerspricht, für eine bestimmte Zeit im Wiederholungsfälle für dauernd einzuziehen. § 11 (1) Bei Verlust eines Schwerbeschädigten-Ausweises hat die Neuausstellung eines Ausweises erst sechs Wochen nach Meldung des Verlustes gegen Entrichtung einer Gebühr von 10 DM zu erfolgen. Die Fahrpreisermäßigung auf der Reichsbahn wird jedoch für das laufende Kalenderjahr nicht mehr gewährt. (2) In begründeten Ausnahmefällen kann eine geringere Gebühr erhoben werden. (3) Wird ein Schwerbeschädigten-Ausweis durch die schuldhafte unsachgemäße Behandlung seitens des Inhabers unbrauchbar, so ist gegen Entrichtung einer Gebühr von 3 DM ein neuer Schwerbeschädigten-Ausweis auszustellen. § 12 (1) Bei Ablehnung eines Antrages und bei Entzug eines Schwerbeschädigten-Ausweises, ist durch den Rat des Kreises, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, ein schriftlich begründeter Bescheid zu erteilen. Dieser Bescheid muß eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. (2) Gegen die Ablehnung des Antrages, den Entzug eines Schwerbeschädigten-Ausweises und die ärztliche Begutachtung des Körperschadens ist die Beschwerde zulässig. (3) Die Beschwerde ist schriftlich mit einer ausführlichen Begründung bei der Kreisbeschwerdekommission für Schwerbeschädigtenfragen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides einzulegen. (4) Gegen die Entscheidung der Kreisbeschwerde-kcmmission für Schwerbeschädigtenfragen ist die weitere Beschwerde mit einer ausführlichen Begründung bei der Bezirksbeschwerdekommission für Schwerbeschädigtenfragen zulässig. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung der Kreisbeschwerdekommission schriftlich einzulegen. (5) Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. (6) Die Entscheidung der Bezirksbeschwerdekommission ist endgültig. (7) Die Kreis- und Bezirksbeschwerdekommission für Schwerbeschädigtenfragen können bei Beschwerden gegen ärztliche Gutachten veranlassen, daß vom staatlichen Sozialwesen ein Obergutachten von einem Facharzt des staatlichen Gesundheitswesens oder von einer Ärztekommission einzuholen ist. Die Kommissionen sind an die Entscheidung durch dieses Gutachten gebunden. (8) Die Kreisbeschwerdekommission hat ihre Entscheidung innerhalb sechs Wochen, die Bezirksbeschwerdekommission innerhalb acht Wochen zu treffen. § 13 (1) Die Kreisbeschwerdekommission für Schwerbeschädigtenfragen ist beim Rat des Kreises, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, zu bilden. Sie hat aus einem Vertreter des Sachgebietes Arbeitskraftlenkung als Vorsitzenden, aus je einem Vertreter des Sachgebietes Sozialwesen, der Abteilung Gesundheitswesen sowie einem gewählten Mitglied des Gebietsvorstandes der im Kreis vertretenen größten Industriegewerkschaft und aus einem Schwerbeschädigten zu bestehen. Dieser Schwerbeschädigte ist von der im Kr$is vertretenen größten Industriegewerkschaft zu benennen. (2) Die Bezirksbeschwerdekommission für Schwerbeschädigtenfragen ist beim Rat des Bezirkes, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, zu bilden. Sie hat aus einem Vertreter des Referates Arbeitskraftlenkung als Vorsitzenden, aus je einem Vertreter des Referates Sozialwesen, der Abteilung Gesundheitswesen, einem gewählten Mitglied des Bezirksvorstandes des FDGB und einem Schwerbeschädigten, der vom Bezirksvorstand des FDGB zu benennen ist, zu bestehen. (3) Der Beschwerdeführer hat das Recht, bei der Behandlung seiner Beschwerde von der Kreis- bzw. Bezirksbeschwerdekommission gehört zu werden. Auslagen werden nicht erstattet. § 14 Leichtbeschädigte, bei denen von einem vom staatlichen Gesundheitswesen beauftragten Arzt eine erhebliche Geh- und Stehbehinderung anerkannt wurde, können auf Antrag von dem für den Wohnsitz zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, einen mit Lichtbild versehenen Leicht-beschädigten-Ausweis erhalten. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme der Vergünstigung gemäß § 5 Buchstabe c. Sie erhalten einen Leichtbeschädigten-Ausweis laut Anlage 4. Für das Verfahren gelten die Bestimmungen dieser Anordnung sinngemäß. § 15 (1) Mit einer Ordnungsstrafe bis zu 150 DM wird bestraft, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, wer zur Erlangung eines Schwerbeschädigten- oder Leicht-beschädigten-Ausweises unrichtige Angaben macht oder den Ausweis entgegen den Bestimmungen der §§ 9 und 10 trotz Aufforderung des Rates des Kreises, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, nicht abgibt (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens hat durch den zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, zu erfolgen. (3) Für den Erlaß des Ordnungsstrafbescheides unc die Durchführung des Verfahrens gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 3. Februar 1955 über di Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des OrdnungsstrafeVerfahrens (GBl. I S. 128). § 16 (1) Die Gültigkeitsdauer der Schwerbeschädigten-Aus-weise, die auf Grund der Ersten Anweisung von 21. Dezember 1951 über die Ausgabe von Schwerbeschä digten-Ausweisen (GBl. S. 1187) und der Zweiten An Weisung vom 10. März 1952 (GBl. S. 223) ausgegebei wurden, ist nicht zu verlängern. Diese Ausweise ver lieren mit dem Umtausch, spätestens jedoch am 31. De zember 1956, ihre Gültigkeit. (2) Pie Ausgabe von Schwerbeschädigten-Ausweisei gemäß dieser Anordnung beginnt am 1. Dezember 195ü § 17 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung i Kraft. (2) Die Anweisungen über die Ausgabe yon Schwei beschädigten-Ausweisen vom 21. Dezember 1951 (GB S. 1187), 10. März 1952 (GBl. S. 223) und 15. Februs 1953 (ßl. S. 40) treten hiermit außer Kraft. Berlin, den 3. November 1955 Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Macher Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei , Manuskript Mielke Sozialismus und Frieden - Sinn unseres Kampfes Ausgewählte Reden und Aufsätze Dietz Verlag Berlin Richtlinien, Dienstanweisungen, Befehle und andere Dokumente Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge werden den Leitern und Mitarbeitern insgesamt noch konkretere und weiterführende Aufgaben und Orientierungen zur Aufklärung und zum Nachweis staatsfeindlicher Tätigkeit und schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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