Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 814

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 814 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 814); 814 Gesetzblatt Teil I Nr. 99 Ausgabetag: 18. November 1955 Preisanordnung Nr. 479. Anordnung über die Preisbildung für Forn*guß-erzeugnisse der volkseigenen Betriebe Kalkulationsvorschriften Vom 14. Oktober 1955 Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 6. Februar 1953 über die Grundsätze der Preispolitik (GBl. S. 313) und in Durchführung der Verordnung vom 17. März 1955 zur Aufstellung und Prüfung von Kalkulationen zum Zwecke der Preisbildung für Erzeugnisse und Leistungen der volkseigenen Betriebe der Industrie, die nach den Grundsätzen des neuen Rechnungswesens kalkulieren (GBl. I S. 277) wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Volkseigene Betriebe berechnen für Formgußerzeugnisse die nach den gültigen Preisvorschriften festgesetzten Stück- oder 100-kg-Preise. § 2 (1) Soweit für Kundenguß Stück- oder 100-kg-Preise nicht festgelegt wurden oder werden, sind die Betriebsund Industrieabgabepreise mit Hilfe eines von den zuständigen Preisstellen zu bestätigenden Kalkulationsschemas zu ermitteln. (2) Alle volkseigenen Betriebe haben bei der Kalkulation gemäß Abs. 1 die Verordnung vom 17. März 1955 zur Aufstellung und Prüfung von Kalkulationen zum Zwecke der Preisbildung für Erzeugnisse und Leistungen der volkseigenen Betriebe der Industrie, die nach den Grundsätzen des neuen Rechnungswesens kalkulieren und die Vorschriften dieser Preisanordnung anzuwenden. § 3 Materialabrechnung für Grau-, Stahl- und Temperguß (1) Für Grau-, Stahl- und Temperguß ist der Materialwert zum Zwecke der Preiskalkulation nach dem dieser Preisanordnung als Anlage 1 bzw. 1 a beigefügten Muster einer Gießereiabrechnung zu errechnen. Die Materialpreise sind nach dem Stande vom 1. April 1955 der Gießereiabrechnung zugrunde zu legen. Die Gießereiabrechnung ist getrennt nach den Gattierungen Ge 1291 bis 2291 und den Gattierungen Ge 2691 bis 4091 (Perlitguß) aufzustellen. Stahlgießereien haben für jede Stahlsorte je eine Gießereiabrechnung aufzustellen (Bessemer-, Siemens-Martin-, Elektro-Stahlguß). (2) Das Gewicht des Rohmaterials (kalter Satz), des Gießereiausschusses, des Kreislaufmaterials (Eingüsse, Steiger, Trichter usw.) und das Gewicht des guten Gusses sind nachweisbar zu erfassen. Das gemäß den Richtlinien vom 1. Januar 1954 zum Beschluß über Maßnahmen zur Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft (GBl. S. 73) ermittelte Gewicht darf der Gießereiabrechnung nicht zugrunde gelegt werden. Die als Rohmaterial (kalter Satz) eingesetzte Menge Kreislaufmaterial und der dafür berechnete Materialpreis müssen mit der Gutschrift übereinstimmen; Abweichungen sind nachzuweisen. (3) Die Schmelzkosten sind gemäß den Kostenunterlagen zu ermitteln, wobei die diese Leistungen betreffenden indirekten Grundkosten sowie Abschnitts-bzw. Abteilungsgemeinkosten den Schmelzkosten zuzurechnen sind. Betriebs- und andere Gemeinkosten gehören nicht zu den Schmelzkosten. § 4 Metallabrechnung für Metallformgießereien (unedle Nichteisenmetalle) (1) Die Metallgießereien haben den Metallwert je Metallart und Legierung nach dem Muster gemäß Anlage 2 bzw. 2a zu ermitteln. (2) Für die Mengen- und Wertrechnungen sind die Bestimmungen nach § 3 anzuwenden. (3) Die Bewertung hat in den Spalten 4 und 5 des Musters (Anlage 2 bzw. 2a) zu den gesetzlichen Einstandspreisen (Verrechnungspreisen) der einzelnen tatsächlich verwendeten Legierungsbestandteile zu erfolgen. In den Spalten 6 und 7 sind die Preise für Blockmaterial (Schrott und Späne zu Blockmaterialpreisen) nach der Preisverordnung Nr. 280 vom 19. Dezember 1952 Verordnung über die Preise für unedle Nichteisenmetalle (GBl. S. 1403) (Verrechnungspreise) der Berechnung zugrunde zu legen. Die Spalte 8 weist auf Zeile 5 den Unterschiedsbetrag zwischen den Spalten 7 und 4 aus. Dieser Unterschiedsbetrag ist in der Ergebnisrechnung gesondert auszuweisen und gilt nicht als erarbeitete Überschreitung des geplanten Gewinnes bzw. Unterschreitung des geplanten Verlustes. Uber die Abführung des in Spalte 8 ausgewiesenen Betrages erläßt das Ministerium der Finanzen besondere Vorschriften. (4) Bei der Ermittlung des Metallpreises für die Preiskalkulation ist von dem Preis für Blockmaterial nach der Preisverordnung Nr. 280 zuzüglich Fracht (Verrechnungspreis) auszugehen. Die Schmelzkosten sind in DM für 100 kg auf den kalten Satz zu beziehen, der Metallverlust ist in Prozent vom kalten Satz zu errechnen und aus der Metallabrechnung (Anlage 2 bzw. 2 a) zu entnehmen. Dabei ist folgende Formel anzuwenden: Preis für Blockmaterial je 100 kg DM flüssiges Me-+ Schmelzkosten für 100 kg X 100 tall je 100 kg 100 abzüglich V# Verlust ” Zeile 5, Sp. 6, (Abbrand, Spritzer usw.) Metall, flüssig (5) Bei Aufstellung der Kalkulation zu Preisbildungszwecken für Metallformguß ist das Kalkulationsschema in A. Berechnung des Metalls B. Kalkulation zu gliedern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes abgeleitet. Ausgehend von der Stellung des strafprozessualen Prüfungsstadiums in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit wurden vor allem die Stellung des straf prozessualen Prüfungsstadiums, die inhaltlich-rechtlichen Anforderungen an die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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