Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 797

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 797 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 797); Gesetzblatt Teil I Nr. 97 Ausgabetag: 14. November 1955 797 liebes Führungszeugnis an die Abteilung Gesundheitswesen beim Rat des Bezirkes, in deren Verwaltungsbereich die zahnärztliche Prüfung abgelegt wurde, einzureichen. (2) Ergeben die vorgelegten Nachweise, daß der Zahnarzt den Vorschriften über das erste Jahr entsprochen hat, so bescheinigt die Abteilung Gesundheitswesen beim Rat des Bezirkes, in deren Verwaltungsbereich die zahnärztliche Prüfung abgelegt wurde, die gültige Ableistung der Tätigkeit gemäß §§ 1 und 2 auf der Approbations-Urkunde. (3) Nach Bescheinigung der abgeleisteten Tätigkeit gemäß §§ 1 und 2 ist der Zahnarzt zur selbständigen Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt (§ 14 Abs. 2 der Approbationsordnung der Zahnärzte). § 4 (1) Das Ministerium für Gesundheitswesen veröffentlicht in Übereinstimmung mit der Staatlichen Plankommission, der Staatlichen Stellenplankommission und dem Ministerium der Finanzen jährlich eine Liste, die auf der Grundlage der Zahl der Hochschulabsolventen die Einrichtungen festlegt, in denen für ein Jahr der praktische Einsatz zu erfolgen hat. Dieses Kontingent ist in den Arbeitskräfte- und Stellenplänen sowie in den Haushaltsplänen der Einrichtungen zu berücksichtigen. (2) Die Planstellen werden nach Bestätigung eines Kontingentes den Abteilungen Gesundheitswesen der Räte der Bezirke vom Ministerium für Gesundheitswesen zugewiesen. Die Vergütungsmittel sind in den , Haushaltsplänen der Einrichtungen entsprechend den zugewiesenen Planstellen festzulegen. (3) Die Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Bezirkes führt eine Liste dieser Einrichtungen. Für jede Einrichtung ist darauf zu vermerken, wieviel Zahnärzte für diese entsprechend den zugewiesenen Planstellen vorgesehen sind. (4) Die Abteilung Gesundheitswesen beim Rat des Bezirkes kann die Einrichtungen, entsprechend den zugewiesenen Planstellen, zur Einstellung verpflichten. (5) Universitätskliniken können nur im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Hochschulwesen ausgewählt und zur Einstellung verpflichtet werden. Dasselbe gilt für die Bestimmung der Anzahl der Zahnärzte, die die Universitätskliniken zu beschäftigen haben und für die Veröffentlichung der Listen über Stellen in Universitätskliniken. § 5 (1) Das Ministerium für Gesundheitswesen kann in besonders begründeten Ausnahmefällen von den im § 1 Absätze 2 und 3 und § 2 Absätze 1 und 2 getroffenen Regelungen Abweichungen genehmigen. (2) Das Ministerium für Gesundheitswesen kann jede Maßnahme und Entscheidung, welche nach dieser Durchführungsbestimmung der Abteilung Gesundheitswesen beim Rat des Bezirkes obliegt, an sich ziehen. § 6 Gegen die Versagung einer Genehmigung nach § 1 Ibs. 3, der Bestätigung nach § 2 Abs. 3 und der Beschei-ligung nach § 3 Abs. 2 kann der Zahnarzt innerhalb 4 Tagen nach ihrer Eröffnung oder Zustellung an ihn ieim Ministerium für Gesundheitswesen Beschwerde inlegen. Das Ministerium für Gesundheitswesen ent- scheidet endgültig. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Für Beschwerden gegen die Versagung oder Zurücknahme einer Approbation gelten die Bestimmungen der §§ 8 bis 10 der Anordnung vom 2. März 1949 über die Approbation der Zahnärzte. § 7 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1956 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt § 2 erster Satz der Ersten Durchführungsbestimmung vom 8. August 1949 zur Anordnung über die Approbation der Zahnärzte (ZVOB1. I S. 697) außer Kraft. Berlin, den 21. Oktober 1955 Ministerium für Gesundheitswesen Steidle Minister Anlage 1 zu vorstehender Vierter Durchführungsbestimmung App robations-U rkunde Nachdem der/die Kandidat der Zahnmedizin geboren am in am die zahnärztliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuß der in mit dem Urteil bestanden hat, wird ihm/ihr die Approbation als Zahnarzt mit Geltung ab erteilt. Diese Approbation berechtigt den Zahnarzt/die Zahnärztin zur Ausübung der Zahnheilkunde, jedoch zur selbständigen Ausübung erst dann, wenn auf dieser Urkunde bescheinigt ist, daß den Bestimmungen über die Tätigkeit gemäß der Vierten Durchführungsbestimmung vom 21. Oktober 1955 zur Anordnung über die Approbation der Zahnärzte entsprochen wurde. , den 195 Der Rat des Bezirkes Dienstsiegel Abteilung Gesundheitswesen (Unterschrift) Bezirksarzt Verwaltungsgebühr DM Der/Die obengenannte Zahnarzt hat den Bestimmungen über die Tätigkeit gemäß der Vierten Durchführungsbestimmung vom 21. Oktober 1955 zur Anordnung über die Approbation der Zahnärzte mit dem 19 entsprochen. , den 195 Der Rat des Bezirkes Dienstsiegel Abteilung Gesundheitswesen (Unterschrift) Bezirksarzt Gebührenfrei;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen hervorrufen oder auslöson können. Das betriffta, Versorgungsfragen, aktuelle außenpolitische Ereignisse, innenpolitische Maßnahmen, vom Gegner inszenierte Hetzkampagnenä, und Festlegung Anregung geeigneter vorbeugender offensiver Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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