Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 794

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 794 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 794); 794 Gesetzblatt Teil I Nr. 97 Ausgabetag: 14. November 1955 (2) Die Organe der Staatlichen Bauaufsicht bei den volkseigenen Entwurfsbüros und Baubetrieben (Gütekontrolle) erheben keine bauaufsichtlichen Gebühren. (3) Gebührenfrei sind: a) Baumaßnahmen staatlicher Organe, die mit voller Haushalts-Klassifikation in den Staatshaushalt einbezogen sind, o) Baumaßnahmen der bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik akkreditierten diplomatischen Vertretungen, der Diplomaten sowie der zum Geschäftspersonal der diplomatischen Vertreter gehörenden Personen, wenn diese Staatsangehörige des vertretenen Staates sind, c) Baumaßnahmen von Genossenschaften, die auf der Basis sozialistischen Eigentums arbeiten, und des genossenschaftlichen und individuellen Arbeiterwohnungsbaues, d) Bauanzeigen, mit Ausnahme von Werbemaßnahmen, e) die Anbringung oder Aufstellung von Transparenten oder anderen Mitteln der Sichtwerbung staatlicher Organe, demokratischer Parteien und Massenorganisationen einschließlich der Tafeln, die den Stand der Produktionserfüllung oder der Wettbewerbe der Betriebe angeben, f) bauaufsichtliche Auflagen zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung baulicher Mängel. Die zur Erfüllung dieser Auflagen notwendig werdenden bauaufsichtlichen Genehmigungen und Abnahmen unterliegen jedoch der Gebührenpflicht, sofern es sich nicht um Baumaßnahmen handelt, die nach den Buchstaben a bis d gebührenfrei sind, g) die Wiederherstellung oder Erneuerung von Mauerwerksausfugungen, Putz- und Anstricharbeiten, soweit es sich nicht um Werbemaßnahmen handelt. (4) Bei Wohn- und 'Stallbauten werktätiger Einzelbauern ist die Hälfte der bauaufsichtlichen Gebühren zu erheben. (5) Die Staatliche Bauaufsicht der Räte der Kreise (Städte) kann auf die Erhebung von Gebühren ganz oder teilweise verzichten, wenn es sich um die Wiederherstellung von Bauwerken oder die Errichtung von Ersatzbauwerken bei Katastrophenfällen (z. B. Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Bergsenkungen, Feuersbrünste oder dergleichen) handelt. (6) Die Gebührenermäßigungen nach den Absätzen 4 und 5 beziehen sich nicht auf die im Abschnitt VI erwähnten Sondergebühren. II. Gebührenberechnung (1) Die Gebührenberechnung bei Neubauten, Umbauten oder Erweiterungsbauten bestehender Gebäude erfolgt nach der Rohbausumme, die aus dem Kostenplan oder Preisangebot nachzuweisen ist. Bei Werksbauten, Tief- und Ingenieurbauten und bei Einfriedungen ist der Bau- bzw. Herstellungswert des Bauwerkes als Rohbausumme anzunehmen. (2) Gebühren-5J pflichtige a ü Verwaltungs-En iS handlung Gebühr Bemerkungen 1 Prüfung des Bauauftrages, Erteilung der Baugenehmigung, Überwachung und Abnahme der Bauausführung 1 % der Rohbausumme, mind. 10 DM, höchst. 8000 DM. Die Rohbausumme ist dabei auf volle TDM aufzurunden. Lassen sich in Ausnahmefällen Gebühren nicht errechnen oder stehen die danach ermittelten Gebühren in einem offensichtlichen Mißverhältnis zum tatsächlichen Zeit-und Leistungsaufwand der bauaufsichtlichen Prü-fungs- und Überwachungsarbeiten (z. B. Prüfungen schwieriger stati-tischer Berechnungen), so kann die Berechnung der Gebühren nach Arbeitsstunden erfolgen. Für jede angefangene Stunde sind in diesem Fall 6 DM (sechs) als Gebühr zu berechnen. 2 Genehmigung der Veränderung der Benutzungsart eines Bauwerkes ohne bauliche Veränderungen 10 DM 3 Erteilung der Abbruch- mindestens genehmigung 10 DM, höchstens 100 DM je nach Umfang des Objektes 4 Genehmigung der Auf- stellung oder Anbringung von Werbeschildern, Schaukästen oder werbenden Flächenbemalungen 5 DM 3 für die Befreiung von einer Vorschrift der Bauordnung, wenn dafür g ( als Zuschlag die Zustimmung der 20 DM I zu en übergeordneten Staat- t Gebühren liehen Bauaufsicht eingeholt wird 6 für jede durch den Bau- 10 % der Ge- antragsteller oder Bau- bühr nach auftragnehmer verur- Tarif Nr. 1, sachte Zweitabnahme jedoch mind. 10 DM 7 für die Umschreibung einer bereits erteilten Baugenehmigung auf einen anderen Bauantragsteller 3 DM;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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