Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 79

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 79 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 79); Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 14. Februar 1955 79 die im einzelnen Betrieb weniger als 50 000 DM betragen, kann der Werkleiter selbst über die Verwendung der Mittel für Generalreparaturen entscheiden. § 8 Aktivierungspflicht (1) Die für Investitionen innerhalb und außerhalb des Investitionsplanes einschließlich Vorprojektierung und Projektierung auf ge wende ten Mittel sind in voller Höhe zu aktivieren und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu amortisieren. (2) Haushaltsorganisationen halben Investitionsvorhaben dem Rechtsträger unmittelbar nach Beendigung unter Verwendung des vorgeschriebenen Übergabeprotokolls (siehe Buchungsanweisung für die Vermögensrechnung der Staatlichen Verwaltung vom 7. Februar 1953) zu übertragen. § 9 Verantwortung des Investitionsträgers (1) Investitionsverantwortlicher. Für alle Investitionsvorhaben sind Investitionsverantwortliche einzusetzen. Sie sind insbesondere dem Investitionsträger für die gesamte Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens sowie für die Einhaltung der Finanz- und Plandisziplin verantwortlich. Die persönliche Verantwortung der Betriebsleiter und Hauptbuchhalter wird dadurch nicht eingeschränkt. (2) Aufbauleitungen. Für alle Investitionsvorhaben von besonderer Wichtigkeit sind Aufbauleitungen gemäß der „Richtlinien über die Durchführung von großen Investitionsvorhaben von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung in der Industrie, insbesondere über die Bildung und Tätigkeit von Aufbauleitungen“ (GBl. 1953 S. 40) zu bilden. Für nichtindustrielle Investitionsvorhaben sind die Richtlinien sinngemäß anzuwenden. III. Plangliederung § 10 Verantwortung des Planträgers (1) Verantwortlich für die Durchführung ihres Investitionsplanes sind: a) die Minister, b) die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, c) die Vorsitzenden der Räte der Kreise, d) die Leiter von Institutionen, die vom Ministerrat zur selbständigen Durchführung von Plänen ermächtigt sind. (2) Sofern der Planträger im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission nachgeordnete Organe beauftragt, sind diese als Planträger II für die Durchführung des ihnen zugeteilten Planvolumens voll verantwortlich. Sie treten in die Funktion des Planträgers 1 für ihr anteiliges Planvolumen ein. Der Planträger I bleibt jedoch auch für das dem Planträger II zugeteilte Planvolumen voll verantwortlich. § § 11 Abgrenzung der Planteile (1) In den von den Planträgern auszuarbeitenden Plänen sind auszuweisen: a) Uberlimitvorhaben als Einzeltitel für Haupt- und Nebenanlagen sowie Sammelpositionen in einer Gesamtsumme. Die Sammelpositionen müssen beim Planträger in Einzeltitel auf gegliedert vorliegen, b) Unterlimitvorhaben in einer Gesamtsumme, getrennt nach Haupt- und Nebenanlagen (Nebenanlagen aufgeteilt nach Kultur-, Sozial-, Gesund-heits- und Nachwuchseinrichtungen). Die Räte dei Bezirke haben ihr Unterlimit nach Wirtschaftszweigen aufzuteilen. Für die Industrie ist die Aufteilung des Unterlimits nach Industriezweigen vorzunehmen. (2) Die Gesamtsumme für Unterlimite dient zur Durchführung folgender Aufgaben: a) Einzelvorhaben unter dem Limit (bezogen auf den Wertumfang des gesamten Vorhabens), b) Investitionsvorhaben bis zu 20 000 DM gemäß § 6, c) technische Verbesserungen und Rationalisierungsmaßnahmen. Die Mittel des Unterlimits dürfen nicht zur Ergänzung von Maßnahmen mit Überlimitcharakter verwendet werden. (3) Die Reserve des Planträgers ist im Unterlimit als gesonderte Position auszuweisen. Verfügungsberechtigt ist der im § 10 genannte Personenkreis. Diese Reserve muß zuerst zur Finanzierung der nicht eingeplanten Überhänge aus dem Vorjahre verwendet werden. Bei den Räten der Bezirke verbleibt die Reserve im Investitionsplan des Rates des Bezirkes. (4) Über die Aufteilung des Unterlimits und der Sammelpositionen des Überlimits haben die Planträger die Deutsche Investitionsbank und die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik bis zum 10. März 1955 zu unterrichten und später vorgenommene Änderungen jeweils bei der monatlichen Investitionsabrechnung zu ergänzen. In dieser Meldung sind die den Betrieben vom Planträger für Investitionsvorhaben bis zu 20 TDM gegebenen Mittel gesondert auszuweisen. Über den Stand der Reserve haben die Planträger vierteljährlich der Deutschen Investitionsbank und der Staatlichen Zentral Verwaltung für Statistik zu berichten. § 12 Ausstellung von betrieblichen Investitionsplänen (1) Die Planträger haben nach Prüfung und Bestätig gung der Planunterlagen betriebliche Investitionspläne (Vordrucke 0761) auszufertigen, die in allen Teilen mit dem bestätigten Plan übereinstimmen müssen. (2) Voraussetzung für die Erteilung der betrieblichen Investitionspläne durch den Planträger ist das Vorliegen eines bestätigten Projektes. Der Planträger hat das Vorliegen dieses Plandokumentes auf dem Vordruck 0761 besonders zu bestätigen. Hiervon ausgenommen sind Vorhaben gemäß § 6 Abs. 3 und § 13 Abs. 2. (3) Die Ausstellung der betrieblichen Investitions-* pläne bei der zentralgeleiteten Wirtschaft erfolgt: a) bei Überlimitvorhaben durch die Minister und Leiter von Institutionen oder deren unmittelbar nachgeordnete Stellvertreter, b) bei Unterlimitvorhaben (auch aus SammelPositionen des Uberlimits) durch die unter Buchst, a Genannten oder deren Beauftragte, die mindestens die Dienststellung eines Hauptverwaltungs- oder Hauptabteilungsleiters haben müssen. Sonderregelungen für Unterschriftsberechtigungen anderer Personen sind mit der Staatlichen Plankommission zu vereinbaren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten. Ausgehend von den dargelegten wesentlichen. Gefährdungsmonen-ten, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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