Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 770

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 770 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 770); 770 Gesetzblatt Teil I Nr. 95 Ausgabetag: 7. November 1955 II. Grundlagen der Abgabenschuld § 7 Abgabenschuldner ist der Inhaber des Betriebes, in dem verbrauchsabgabenpflichtige Erzeugnisse hergestellt werden; bei volkseigenen Betrieben, in denen verbrauchsabgabenpflichtige Erzeugnisse hergestellt werden, jeder Betrieb, der eine juristische Person im Sinne der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) ist. § 8 Für verbrauchsabgabenpflichtige Erzeugnisse, die im Lohnauftrag hergestellt oder gewonnen werden, ist der Auftraggeber Abgabenschuldner. Der Minister der Finanzen kann abweichende Regelungen treffen. § 8 Für Erzeugnisse, die auf Grund der bestehenden gesetzlichen Versorgungsbestimmungen zu einem unterschiedlichen Preisniveau verkauft werden, und für Erzeugnisse, die bis zum Verkauf an den Einzelhandel wesentlichen natürlichen Veränderungen unterliegen, kann der Minister der Finanzen in Übereinstimmung mit den Fachministern abweichende Bestimmungen erlassen. III. Entstehung der Abgabenschuld § 10 Die Abgabenschuld entsteht, wenn verbrauchsabgabenpflichtige Erzeugnisse a) durch den Abgabenschuldner verkauft werden: am Tag der Rechnungsausstellung; b) zum Gebrauch oder Verbrauch innerhalb des Betriebes des Abgabenschuldners entnommen werden: am Tag der Entnahme; c) auf sonstige Weise aus dem Betrieb des Abgabenschuldners entfernt werden: im Zeitpunkt des Fntfernens: in Zweifelsfällen: im Zeitpunkt der Feststellung des Tatbestandes. § 11 Wird eine Rechnung später als zwei Tage nach dem Versand oder der Übergabe verbrauchsabgabenpflichtiger Erzeugnisse an den Empfänger oder überhaupt nicht ausgestellt, gilt als Zeitpunkt des Verkaufs der zweite Tag nach dem Versand oder der Übergabe der verbrauchsabgabenpflichtigen Erzeugnisse. § 12 Bei Lieferung von Erzeugnissen, die unter bestimmten Bedingungen abgabenermäßigt oder abgabenbefreit sind, geht die Abgabenschuld auf den Empfänger über. Die Abgabenschuld erlischt oeim Empfänger, wenn die Bedingungen, die für die Abgabenermäßigung oder Abgabenbefreiung gelten, erfüllt sind. § 13 Werden verbrauchsabgabenpflichtige Erzeugnisse, für die die Abgabenschuld beim Verkauf entstanden ist, in den Betrieb des Abgabenschuldners zurückgenommen und ohne Veränderung ihres Zustandes nochmals abgegeben, entsteht, soweit eine Erstattung (§ 25) nicht erfolgt, die Abgabenschuld nicht erneut. IV. Verbrauchsabgabensätze § 14 Die Sätze der in den Preisen enthaltenen Verbrauchsabgaben bestimmen die für die Preisbildung zuständigen staatlichen Organe. § 15 Es gelten die am Tag des Inkrafttretens bestehenden, gesetzlich festgelegten Sätze der in den Preisen enthaltenen Verbrauchsabgaben weiter. Abweichungen und Erweiterungen der Verbrauchsabgabensätze werden Von den für die Preisbildung jeweils zuständigen staatlichen Organen im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen festgelegt. V. Fälligkeit, Entrichtung und Abrechnung der Verbrauchsabgaben § 16 Die Verbrauchsabgaben sind in. Höhe der Abgabenschuld, die in einem bestimmten Zeitraum entstanden ist (Entstehungszeitraum), an dem auf den Entstehungszeitraum folgenden ersten, fünften oder fünfzehnten Kalendertag fällig und spätestens an diesem Tag an den zuständigen Rat des Kreises oder der kreisfreien Stadt Abteilung Finanzen zu entrichten. Der Entstehungszeitraum kann fünf oder zehn aufeinanderfolgende Kalendertage oder einen Kalendermonat umfassen. Der Minister der Finanzen bestimmt im einzelnen den Entstehungszeitraum und den Tag der Fälligkeit der Verbrauchsabgaben. § 17 Entsteht die Abgabenschuld nach § 10 Buchst, c dieser Verordnung, sind die Verbrauchsabgaben mit ihrer Entstehung fällig. § 18 Für verbrauchsabgabenpflichtige Erzeugnisse, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgabenermäßigt oder abgabenbefreit bezogen und zweckwidrig verwendet werden, sind die nicht getilgten Verbrauchsabgaben am Tag der erstmaligen anderweitigen Verfügung von dem Abgabenschuldner zu entrichten, auf den die Abgabenschuld übergegangen ist (§ 12). § 19 * Die Abgabenschuldner haben die zu den Fälligkeitsterminen abzuführenden Verbrauchsabgaben selbst zu errechnen und die Richtigkeit in einer Abrechnung zu versichern. Der Minister der Finanzen bestimmt die Form der Abrechnung. § 20 Bei Zahlungsverzug, Stundung und verspäteter Abrechnung sind Verzugszuschläge, Stundungszinsen, Mahn- und Vollstreckungsgebühren sowie Verspätungszuschläge nach den allgemeinen übgabenrechtlichen Bestimmungen zu berechnen. VI. Haftung § 21 Wer Hinterziehung, Hehlerei oder Gefährdung von Verbrauchsabgaben begeht, haftet neben dem Abgabenschuldner für die verkürzten Beträge. § 22 Verbrauchsabgabenpflichtige Erzeugnisse werden ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter für die in ihren rechtlich zulässigen Preisen enthaltenen Verbrauchsabgaben zur Haftung herangezogen. VII. Abgabenbegünstigungen § 23 Bestehen für bestimmte Verwendungszwecke oder Lieferungen Preisbegünstigungen, die von den für die Preisbildung zuständigen staatlichen Organen bestätigt worden sind, ist der Minister der Finanzen berechtigt, in Übereinstimmung mit den Fachministern Bestimmungen über die entsprechenden Abgabenermäßigungen oder Abgabenbefreiungen zu erlassen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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