Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 728

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 728 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 728); 728 Gesetzblatt Teil I Nr. 92 Ausgabetag: 31. Oktober 1955 Abs. 2 genannten Fristen drei Monate nach erfolgter Prüfung. Wird vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist ein Preisprüfungsverfahren eingeleitet, so endet die Auf- bewahrungsfrist erst nach Eintritt der Rechtskraft der angeordneten Maßnahmen. § 130 (1) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können die Unterlagen vernichtet werden, sofern sie nicht nach den archivgesetzlichen Bestimmungen vom Betriebsarchiv zu übernehmen sind. Die Kassation darf nur erfolgen, wenn die Zustimmung des Archivars vorliegt. (2) Unterlagen, die dauernd aufzubewahren sind, können nach Durchführung der im § 129 Abs. 5 genannten Revision dem Betriebsarchiv gegen Quittung übergeben werden. Für die ordnungsgemäße Auf- ■ bewahrung dieser Unterlagen trägt der Archivar dann die Verantwortung. Sechstes Kapitel Iler Wirkungsbereich der Fachminister und des Ministers der Finanzen bei der Anleitung für die Buchführung § 131 Der Minister der Finanzen ist für die methodische Anleitung der Fachministerien auf dem Gebiet der Buchführung verantwortlich. § 132 (1) Die Fachminister organisieren und leiten die Buchführung in ihrem Wirkungsbereich im Rahmen dieser Verordnung selbständig und kontrollieren ihren Stand. (2) Die Leiter der Hauptverwaltungen der Fachministerien arbeiten unter Anleitung ihres Fachministers Anweisungen für die Buchführung unter Berücksichtigung der branchetypischen Besonderheiten (Brancherichtlinien) aus. Diese sind durch den Minister der Finanzen zu bestätigen. (3) Anträge und Vorschläge zur Verbesserung und Vereinfachung der Buchführung, die über den betrieblichen Rahmen hinausgehen, sind unbeschadet der ! Regelung über die Behandlung von Verbesserungsvorschlägen den Hauptverwaltungen vorzulegen, von diesen auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen und bei Eignung im Rahmen ihres Wirkungsbereiches einzuführen. Sie sind dem Ministerium der Finanzen zuzuleiten, wenn ihre Bedeutung über den Rahmen des Industriezweiges hinausgeht. Siebentes Kapitel Schlußbestimmungen § 133 (1) Die Fachminister und die Leiter der Hauptverwaltungen sind verpflichtet, sämtliche von ihnen zur Herausgabe vorgesehenen methodischen Anleitungen für die Buchführung dem Minister der Finanzen zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung durch den Minister der Finanzen beschränkt sich auf die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Grundsätze. (2) Der Minister der Finanzen ist verpflichtet, die i in Abs. 1 genannten Anweisungen abzulehnen, wenn I sie dieser Verordnung widersprechen. In diesem Fall sind die Fachminister bzw. die Leiter der Hauptverwaltungen verpflichtet, die Einwendungen des Ministers der Finanzen zu berücksichtigen. § 134 (1) Die vorliegende Verordnung tritt für die Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft. Zu dem gleichen Zeitpunkt verlieren für diese Betriebe folgende gesetzliche Regelungen ihre Gültigkeit: a) Anordnung vom 13. Juli 1949 über das Rechnungswesen in der volkseigenen Wirtschaft, in den Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden (ZVOB1. I S. 531) sowie die zu dieser Anordnung ergangene Sechste Durchführungsbestimmung vom 28. Februar 1950 (GBl. S. 157) und Achte Durchführungsbestimmung vom 11. März 1954 (GBl. S. 301); b) Verordnung vom 30. Oktober 1952 über das Rechnungswesen der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe der Industrie (GBl. S. 1117) sowie die zu dieser Verordnung ergangene Erste Durchführungsbestimmung vom 30. Oktober 1952 (GBl. S. 1118) einschließlich der dazu veröffentlichten Anweisungen und Anordnungen, Zweite Durchführungsbestimmung vom 20. Februar 1954 (GBl. S. 234), Dritte Durchführungsbestimmung vom 20. Februar 1954 (GBl. S. 235), Vierte Durchführungsbestimmung vom 28. Juli 1954 (GBl. S. 743) und Fünfte Durchführungsbestimmung vom 10. März 1955 (GBl. I S. 197). (2) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, in Übereinstimmung mit den Fachministern die Termine zu bestimmen, mit deren Wirkung die Verordnung oder Teile der Verordnung von den übrigen volkseigenen Betrieben der Industrie anzuwenden sind. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung für diese Teile der volkseigenen Industrie gelten die bisher für sie verbindlichen Vorschriften über die Buchführung. (3) Durchführungsbestimmungen und Anordnungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister der Finanzen im Einvernehmen mit den zuständigen Ministem. Berlin, den 29."September 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium der Finanzer Grotewohl Dr. Loch Stellvertreter des Vorsitzendei des Ministerrates Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 -Verlag (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17, Michaeikirchatraße 17, Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2 Roßstraße 6. Anruf 51 54 87, 51 44 84 Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufende Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil 1 4, DM, Teil n 2,10 DM Einzelausgabe: Bis Zum Umfanj von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 82 Seiten 0.50 DM Je Exemplar (nur vom Verlag oder durcl den Buchhandel zu beziehen) Drude: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Berlin Druckgenehmigung Nr. Ag 01/55/DD1;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität - dringend verdächtigt gemacht haben. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet für alle Angehörigen der Linie den politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug auf der Grundlage der Weisungen des Staatsanwaltes über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen können konkrete Aktionen und Handlungen oes Gegners voiausgesehen oder runzeitig erkannt und vorbeugend unwirksam gemacht in ihren Wirkungen eingeschränkt werden.

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