Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 722

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 722 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 722); 722 Gesetzblatt Teil I Nr. 92 § 74 (1) Beim Divisionsverfahren werden die Selbstkosten des einzelnen Kostenträgers durch Division der im Abrechnungszeitraum entstandenen Selbstkosten durch die in derselben Zeit erzeugte Menge ermittelt. Dieses Verfahren erfordert einen einheitlichen Kostenträger (auch Zwischenkostenträger) innerhalb einer Abteilung bzw. des gesamten Betriebes. Bei seiner Anwendung ist in vielen Fällen eine unmittelbare Verbindung von Kostenträgerzeitrechnung und Nachkalkulation möglich. (2) Nach der Art der Produktion dürfen innerhalb des Divisionsverfahrens a) reine Divisionsrechnung, b) Stufendivisionsrechnung, c) Äquivalenzziffernrechnung angewendet werden, (3) Die reine Divisionsrechnung setzt einen einheitlichen Kostenträger im gesamten Betrieb oder die jeweils abgeschlossene Produktion eines einheitlichen Kostenträgers in den verschiedenen Abteilungen voraus. Während im ersten Fall sämtliche Selbstkosten dem Erzeugnis direkt zugerechnet werden können, ist im zweiten Fall lediglich die direkte Zurechnung von Grundkosten und Abteilungsgemeinkosten möglich, wogegen die übrigen Gemeinkosten den Kostenträgern indirekt zugerechnet werden müssen. (4) Die Stufendivisionsrechnung ist dann anzuwenden, wenn sich der Produktionsprozeß über mehrere Bearbeitungsstufen erstreckt und in den einzelnen Abteilungen einheitliche Zwischenkostenträger hergesteilt werden, die in einer oder verschiedenen Abteilungen weiterverarbeitet werden oder teilweise auch zum Absatz bestimmt sind. (5) Die Äquivalenzziffernrechnung ist dann anzuwenden, wenn in einem Betrieb oder in einer Abteilung mehrere Kostenträger hergestellt werden, deren Selbstkosten zwar in der absoluten Höhe unterschiedlich, aber in ihrer Zusammensetzung durch einen gleichartigen Produktionsprozeß vergleichbar sind. In diesem Fall sind die verschiedenen Kostenträger durch Äquivalenzziffern, die den unterschiedlichen Verbrauch an vergegenständlichter und lebendiger Arbeit ausdrücken, auf einen einheitlichen Nenner zu bringen. „ § 75 (1) Beim Zuschlagsverfahren können nur Teile der Grundkosten, meistens Grundlohn und Grundmaterial, direkt für die einzelnen Kostenträger erfaßt werden, während die übrigen Selbstkostenbestandtelle nur indirekt in Form von Zuschlagssätzen auf die Kostenträger verteilt werden können. (2) Bei Anwendung des Zuschlagsverfahrens müssen Kostenträgerrechnung und Nachkalkulation meistens nebeneinander, aber untereinander abgestimmt, aufgestellt werden. (3) Bei Anwendung des Zuschlagsverfahrens ist es anzustreben, die Kostenträgerzeitrechnung mit der Verrechnung der Kosten nach dem Ort ihrer Entstehung zu verbinden, das heißt für jede Abteilung bzw. Brigade die Selbstkosten sofort nach Kostenträgern aufzuteilen. § 76 Die Kombination von Divisions- und Zuschlagsverfahren ist möglich. Es ist anzustreben, das Divisionsverfahren seiner Einfachheit und Genauigkeit wegen bevorzugt anzuwenden. Ausgabetag: 31. Oktober 1955 § 77 Bei Kuppelproduktion können nur die gesamten Selbstkosten für die verbundene Leistung ermittelt werden, Ihre Aufteilung auf die einzelnen Kostenträger hat nach ökonomischen und technischen Gesichtspunkten zu erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Kostenträger in Proportionalität zu den Abgabepreisen ist zu vermeiden. Die Anwendung der Restwertmethode ist nur in Ausnahmefällen zulässig. § 78 Welches Kalkulationsverfahren und welche Abrechnungsart im einzelnen Industriezweig bzw. Betrieb anzuwenden ist, bestimmen gemäß § 132 die Leiter der Hauptverwaltungen der Fachministerien in den Brancherichtlinien. § 79 (1) Unabhängig vom Abrechnungsverfahren sind die Selbstkosten der Erzeugnisse in der Nachkalkulation nach folgendem Schema darzustellen, wenn nicht für Zwecke der Preisbildung ein anderes Kalkulationsschema anzuwenden ist: Grundkosten Abteil ungsgemeinkesfen Abtei lungskosten Betriebs- und andere Gemeinkosten Produktionsselbstkosten Absatzkosten Gesamtselbstkosten (2) Eine weitere Aufgliederung innerhalb der genannten Kalkulationspositionen . ist Aufgabe der Brancherichtlinien. (3) Innerhalb der Grundkosten kann weiter nach Kostenarten oder nach Produktionsstufen aufgegliedert werden. § 80 (1) In der Kostenträgerrechnung sind die Gesamtselbstkosten für die fertiggestellten, zum Absatz bestimmten Erzeugnisse zu ermitteln. (2) Für die Leistungen, die innerhalb des Betriebes verbraucht werden, sind entsprechend ihrer Weiterverrechnung gemäß § 69 Abs. 3 die Produktionsselbstkosten der Erzeugnisse zu ermitteln. Im Betrieb verbrauchte Hilfsleistungen und Zwischenprodukte dürfen zu Abteilungskosten kalkuliert werden. Unabhängig davon kann die Verrechnung der eigenen Leistungen gemäß § 69 Abs. 3 auch zu Werk- bzw. Industrieabgabepreisen erfolgen. § 81 (1) Nach Möglichkeit sind die Selbstkosten für die Kostenträger direkt zu erfassen. (2) Die Zurechnung der indirekten Kosten hat mil Hilfe von Zuschlagsbasen zu erfolgen, die der Verursachung der indirekten Kosten proportional und für der Kostenträger direkt feststellbar sind. Als Zuschlagsbasi; können sowohl Mengeneinheiten (Stückzahlen, Gewicht Zeit) wie Wertgrößen, die den Mengen proportional sine (Grundlohn, Grundmaterial, Grundkosten, Produktions Selbstkosten usw.), verwendet werden. Es ist zulässig bei Bedarf für eine Position des verbindlichen Kalküle tionsschemas mehrere Bezugsbasen festzulegen. (3) Die indirekt zurechenbaren Kosten sind den Er Zeugnissen in der Kostenträgerzeitrechnung entweder ii planmäßiger oder in tatsächlicher Höhe zuzurechnen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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