Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 721

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 721 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 721); Gesetzblatt Teil I Nr. 92 Ausgabetag: 31. Oktober 1955 721 zurechenbaren Kosten ist von der Art der Produktion, dem technologischen Prozeß und dem dadurch bestimmten Kalkulationsverfahren abhängig. Sowohl Grundkosten als auch Gemeinkosten können entweder direkt oder indirekt zurechenbare Kosten sein. (4) Im Interesse einer exakten Plankontrolle ist für die Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebes und seiner Teile zu unterscheiden zwischen mehr oder weniger proportionalen und mehr oder weniger konstanten Kosten. Mehr oder weniger proportionale Kosten sind in ihrer absoluten Höhe vom Produktionsvolumen abhängig. Sie steigen und fallen mehr oder weniger proportional mit den produzierten Mengen. Mehr oder weniger konstante Kosten sind in ihrer absoluten Höhe weitgehend von der Kalenderzeit abhängig und werden durch eine Änderung des Produktionsvolumens kaum beeinflußt. Grundkosten sind vorwiegend mehr oder weniger proportionale Kosten, während Gemeinkosten mehr oder weniger konstant sind. Bei der Erfassung der Kosten und ihrer Darstellung in der Kostenrechnung und Kontenführung wird die Unterscheidung in mehr oder weniger proportionale und mehr oder weniger konstante Kosten nicht vorgenommen, sie ist lediglich Gegenstand des Plan-Ist-Vergleichs und der Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeit. (5) Die Organisation der Kostenrechnung hat diesen unterschiedlichen Eigenschaften der verschiedenen Kostenarten Rechnung zu tragen. § 69 (1) Bei der Erfassung der Kosten nach dem Ort ihrer Entstehung ist gleichzeitig der innerbetriebliche Verbrauch eigener Leistungen, insbesondere der eigenen Hilfsleistungen, nachzuweisen. (2) Die Verrechnung der eigenen Leistungen hat auftragsweise oder nach Leistungsmengen bzw. Leistungszeiten zu erfolgen. (3) Die Verrechnung der eigenen Leistungen kann gemäß Festlegung in den Brancherichtlinien zu Plan-Dder Ist-Produktionsselbstkosten erfolgen. Im Betrieb verbrauchte Hilfsleistungen und Zwischenprodukte sonnen zu Plan- oder Ist-Abteilungskosten verrechnet verden, sofern nicht durch diese Art der Verrechnung roße Ungenauigkeiten in der Belastung der End-mstenträger auftreten. Die Verrechnung der eigenen Leistungen zu Werk- bzw. Industrieabgabepreisen be-larf der Zustimmung des Ministers der Finanzen. Für 3lanung und Abrechnung sind die gleichen Bewer-ungsformen anzuwenden. IV. Die Erfassung der Selbstkosten für die Erzeugnisse und Leistungen (Kostenträgerrechnung) § 70 (1) Aufgabe der Kostenträgerrechnung ist es, die elbstkosten der Erzeugnisse zu ermitteln. Jeder Betrieb 2T volkseigenen Industrie ist verpflichtet, Kostenträger-Dehnungen aufzustellen. (2) Kostenträger sind sämtliche Erzeugnisse und Pistungen der produzierenden Abteilungen, unabhängig ivon, ob sie für die Realisierung oder den inner-?trieblichen Verbrauch bestimmt sind. (3) Entsprechend der Gliederung der produzierenden Abteilungen sind die Kostenträger in Haupt-, Hilfs- und Nebenleistungen einzugliedern. Unabhängig von der Gliederung des Betriebes kann in jeder der genannten Abteilungen auch jede andere Art von Leistungen hergestellt werden. (4) Die Betriebe haben '’auch nichtindustrielle Leistungen kostenträgermäßig abzurechnen. § 71 (1) Die Kostenträgerrechnung umfaßt sowohl die Kostenträgerzeitrechnung als auch die Kostenträgerstückrechnung (Nachkalkulation). (2) In der Kostenträgerzeitrechnung sind die Selbstkosten zu ermitteln, die für einen Kostenträger oder eine Kostenträgergruppe während des Abrechnungszeitraumes entstanden sind. Abrechnungszeitraum kann der Monat, darf aber höchstens das Quartal bzw. bei Kampagnebetrieben die Kampagnezeit sein. (3) In der Nachkalkulation werden die Ist-Selbstkosten für die Mengeneinheit des Kostenträgers oder für einen Auftrag ermittelt. (4) Kostenträgerzeitrechnung und Nachkalkulation sind nach den gleichen systematischen Gesichtspunkten zu organisieren. § 72 Die Kostenträgerrechnung kann sowohl nach dem Divisionsverfahren als auch nach dem Zuschlagsverfahren organisiert werden. § 73 (1) Die Kostenträgerzeitrechnung kann, unabhängig von der Anwendung der in § 72 genannten Verfahren, als a) Auftragsrechnung, b) Erzeugnisartenrechnung, c) Erzeugnisgruppenrechnung organisiert werden. (2) Bei der Auftragsrechnung gilt als Kostenträger der mengenmäßig bestimmte einzelne Auftrag, dessen Produktion sich über mehrere Abrechnungszeiträume erstrecken kann. (3) Bei der Erzeugnisartenrechnung gilt als Kostenträger die im Abrechnungszeitraum produzierte Menge einer bestimmten Erzeugnisart bzw. die verschiedenen Typen oder Sorten einer Erzeugnisart, unabhängig von ihrer Fertigstellung. (4) Bei der Erzeugnisgruppenrechnung werden mehrere Erzeugnisse zu einem Kostenträger zusammengefaßt. Diese Art der Abrechnung ist dann zugelassen, wenn in einem Betrieb ein sehr umfangreiches Sortiment produziert wird und eine laufende Kostenträgerzeitrechnung für jede einzelne Erzeugnisart im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Abrechnung nicht vertretbar erscheint. (5) Die Nachkalkulation hat in jedem Fall die Selbstkosten, eines einzelnen fertigen Auftrages oder der branchenüblichen Mengeneinheit einer Erzeugnisart, Type bzw. Sorte zu ermitteln. Falls in der Kostenträgerzeitrechnung die Erzeugnisgruppenrechnung angewendet wird, muß durch die Nachkalkulation eine genaue Selbstkostenermittlung für die einzelnen Erzeugnisarten mindestens in der Form erfolgen, daß die wichtigsten Erzeugnisarten einmal im Jahr nachkalkuliert werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Hcrausarböitung der Potenzen, und Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Recht im erforderlichen Umfang zu den zu bekämpfenden Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner liegenderVorkommnisse zu, die mit der Zuführung einer relativ großen Anzahl von Dugcndlichen verbunden sind. Ferner sind die Kräfte der Linie Untersuchung kurzfristig auf die Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie sowie der Partner in der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken müssen bewußt unter dem Aspekt einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden.

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