Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 717

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 717 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 717); Gesetzblatt Teil I Nr. 92 Ausgabetag: 31. Oktober 1955 717 (2) Dieser Nachweis muß sich auf das einzelne Investitionsobjekt erstrecken und kann mit Hilfe der Obligo-Kartei oder bei besonders umfangreichem Investitionsprogramm eines Betriebes mit einer nach dem Prinzip der Doppik organisierten Investitionsbuchführung erbracht werden. 3. Die Materialrechnung § 34 Die Materialrechnung hat den Bestand, die Zu- und Abgänge der Materialien und der Handelsware nachzuweisen. § 35 (1) Unabhängig von den verschiedenen Organisationsformen der Betriebe hat die Materialrechnung cj&n analytischen Nachweis für die synthetischen Bestanos-und Verbrauchskonten zu liefern und die exäkte Kontrolle über die Ordnungsmäßigkeit des Materialbectan-des und -Verbrauches zu ermöglichen. Das gilt insbesondere für die a) Erfassung der Materialien nach Art und Bedeutung für den Produktionsprozeß, b) Kontrolle über die Einhaltung des Richtsatzplanes, c) Kontrolle über ordnungsgemäße Verwaltung der Materialvorräte. (2) Der mengen- und wertmäßige Nachweis über den Bestand an unvollendeten und fertigen Erzeugnissen kann organisatorisch in die Materialrechnung einbezogen werden, sofern nicht andere Nachweise (z. B. Produktionskartei nach Menge und Wert) verwendet werden. § 36 In der Materialbestandsrechnung sind die verschiedenen Materialbestände entsprechend ihrer unterschiedlichen Bedeutung für den Produktionsprozeß in Übereinstimmung mit den geltenden Planungsgesichtspunkten zu gliedern. § 37 (1) In der Materialverbräuchsrechnung ist nach den Gesichtspunkten der Kostenrechnung mindestens nach: a) Grundmaterial, b) Hilfsmaterial, c) geringwertigen und schnell verschleißenden Arbeitsmitteln, d) Handelsware zu gliedern. (2) Grundmaterial geht stofflich und wertmäßig in das neue Erzeugnis ein, es bildet seine stoffliche Substanz. (3) Hilfsmaterial geht nur wertmäßig in das Produkt ein. Hierzu gehören Materialien, die bei der Durchführung und' Lenkung des Produktionsprozesses verbraucht werden, ohne in das neue Erzeugnis stofflich einzugehen. (4) Zu den geringwertigen und schnellverschleißenden Arbeitsmitteln sind solche Arbeitsmittel zu rechnen, die nicht zu den Grundmitteln gemäß § 28 zählen und demzufolge nach den gesetzlichen Bestimmungen als Umlaufmittel behandelt werden. (5) Handelsware sind Materialien und gekaufte Erzeugnisse, die ohne Be- oder Verarbeitung weiterverkauft werden. Sie kann der Komplettierung der im Betrieb hergestellten Erzeugnisse dienen oder reines Handelsobjekt sein, das den Produktionsprozeß des Betriebes nicht berührt. § 38 (1) In der Materialrechnung ist das Material nach Arten, Sorten und Abmessungen zu erfassen. (2) Die Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Kleinmaterialarten von geringer wirtschaftlicher Bedeutung in der Materialrechnung ist im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Abrechnung möglich, wenn eine Kontrolle trotzdem gewährleistet ist. § 39 (1) Die Materialrechnung basiert auf Materialeingangs- und Materialausgangsbelegen. Sie muß mengen-und wertmäßig geführt werden, wobei es zulässig ist, laufend nur Mengen zu erfassen und die Bewertung einmal für das Quartal je Materialart bzw. Materialgruppe im Sinne des § 38 Abs. 2 vorzunehmen. (2) Die mengenmäßige Abstimmung zwischen Lagerbestand und Materialrechnung muß jederzeit möglich sein. (3) Die wertmäßige Abstimmung gemäß § 23 muß gewährleistet sein. § 40 (1) Die wertmäßige Erfassung in der Materialrechnung kann entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 101 sowohl zu Materialverrechnungspreisen als auch zu Materialeinstandspreisen erfolgen. (2) Die wertmäßige Erfassung des Materialverbrauchs muß so organisiert sein, daß seine Aufteilung auf Abteilungen bzw. Brigaden und Kostenträger kurzfristig möglich ist § 41 Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist anzustreben, die Materialdispositionskartei und die Materialrechnung zusammenzulegen. 4. Die Lohnrechnung § 42 (1) In der Lohnrechnung ist der analytische Nachweis über die verbrauchte Arbeitszeit, über den entstandenen Bruttolohn und den an die Werktätigen aus-ziftahlenden Nettolohn zu führen. (2) Die Lohnrechnung muß so organisiert sein, daß sie außerdem Unterlagen für die Arbeitskräfteplanabrechnung und die Lohnfondskontrolle liefern kann. § 43 (1) Auf Grund der Unterlagen der Bruttolohnrechnung muß es möglich sein, den Nettolohn der einzelnen Werktätigen zu errechnen und den Bruttolohn nach Art und Ort seiner Entstehung sowie nach seiner Zweckbestimmung aufzugliedern. (2) In der Bruttolohnrechnung ist nicht nur der Bruttolohn, sondern auch die Arbeitszeit nachzuweisen! Es ist anzustreben, sowohl die gearbeitete Zeit als auch die Normzeit (erarbeitete Zeit) zu erfassen. (3) Unter Beachtung von betriebsindividuellen Formen der Arbeitszeit- und Lohnerfassung muß die Eruttolohnrechnung so organisiert sein, daß ihre sämtlichen Aufzeichnungen den Zwecken der Nettolohnrechnung, der Kostenrechnung und der Berichterstattung entsprechen. Gleichzeitig ist anzustreben, durch die Bruttolohnrechnung den Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit (Sollstundennachweis) zu führen. § 44 (1) Die Bruttolohnrechnung muß mit dem Arbeitszeit-und Lohnerfassungsbeleg beginnen und mit der Lohnaufteilung für die Kostenrechnung und Berichterstattung enden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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