Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 706

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 706 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 706); 706 Gesetzblatt Teil I Nr. 90 Ausgabetag: 27. Oktober 1955 Verordnung über die Führung von Dienstflaggen und Dienstwimpeln. Vom 27. September 1955 Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 26. September 1955 über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 705) wird verordnet: § 1 (1) Die Deutsche Post führt eine Dienstflagge. Die Farben der Dienstflagge sind Schwarz-Rot-Gold, die in drei gleich breiten Streifen angeordnet sind. Die Dienstflagge enthält in der Mitte des roten Streifens ein goldgelbes Posthorn mit einer goldgelben Schnur, zwei goldgelben Quasten und vier goldgelben Blitzen. (2) Die Breite der Dienstflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3 : 5, das Posthorn zur Länge der Dienstflagge wie 1 :3. § 2 (1) Auf Schiffen, die zur Durchführung staatlicher Aufgaben bestimmt sind und sich im Einsatz befinden, sind während dieser Zeit Dienstwimpel zu führen. (2) Die Dienstwimpel sind dreieckig. Ihre Breite verhält sich zu ihrer Länge wie 3 :5. Sie tragen beiderseits auf weißem Grund das Staatswappen, dessen Durchmesser ein Drittel der Breite des Dienstwimpels beträgt. Die Dienstwimpel sind an den beiden langen Seiten mit einem farbigen Streifen in einer Breite von einem Zehntel der Breite der Dienstwimpel versehen. Die Farbe dieser Streifen ist blau für Fahrzeuge der Schiffahrts- aufsicht; grün für Fahrzeuge des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs; gelb für Fahrzeuge des Gesundheits- wesens; silbergrau für Fahrzeuge der Fischereiaufsicht. § 3 Die in der Deutschen Volkspolizei zu führenden Dienstflaggen und Dienstwimpel werden vom Minister des Innern festgelegt. § 4 Andere Erkennungszeichen als die in dieser Verordnung festgelegten dürfen nur dann geführt werden, wenn sie vom Ministerium des Innern genehmigt und bekanntgemacht sind. § 5 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt das Ministerium des Innern. § 6 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 27. September 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium des Innern Grotewohl Maron Minister Verordnung über die Flaggenführung der See- und Binnenschiffe. Vom 27. September 1955 Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 26. September 1955 über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 705) wird verordnet: § 1 (1) Seeschiffe mit mehr als 50 ma Bruttoraumgehalt, die ihren Heimathafen in der Deutschen Demokratischen Republik haben, sind verpflichtet, die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik zu führen. (2) Binnenschiffe, die ihren Heimatort in der Deutschen Demokratischen Republik haben, sind verpflichtet, die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik beim Befahren ausländischer Gewässer zu führen. (3) Alle See- und Binnenschiffe, die ihren Heimathafen oder Heimatort in der Deutschen Demokratischen Republik haben, können, auch soweit sie nach den Absätzen 1 und 2 nicht dazu verpflichtet sind, die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik führen. Eine andere als die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik dürfen sie nicht führen; das gilt nicht für Dienstflaggen, Dienstwimpel und Reedereiflaggen. § 2 (1) Das Recht zur Führung der Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik auf Seeschiffen über 50 m;t Bruttoraumgehalt wird durch das Schiffszertifikat nachgewiesen. (2) Das Schiffszertifikat oder ein beglaubigter Auszug aus dem Schiffszertifikat ist stets an Bord mitzuführen. (3) Soll der Heimathafen eines Seeschiffes in die Deutsche Demokratische Republik verlegt und die Eintragung des Schiffes in das Seeschiffsregister der Deutschen Demokratischen Republik bewirkt werden, so kann zum Zwecke der Überführung des Schiffes ein Flaggenzeugnis ausgestellt werden. (4) Flaggenzeugnisse werden von den Auslandsvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik oder, soweit solche nicht bestehen, vom Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellt. (5) Abs. 2 gilt für das Flaggenzeugnis entsprechend.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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