Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 684

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 684 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 684); 684 Gesetzblatt Teil I Nr. 86 Ausgabetag: 21. Oktober 1955 Wendung der Verbundtechnik können die geringwertigen, schwächeren Holzsortimente, die die Forstwirtschaft in den nächsten Jahren in größerem Maße ein-schlagen muß, zu hochwertiger Produktion verarbeitet werden. Bei allen statisch beanspruchten Hölzern, insbesondere im Bauwesen, wird durch- Lamellierung mengen-und qualitätsmäßig Holz eingespart. Voraussetzung für die Anwendung der lamellierten Verbundbauweise und für die serienmäßige Produktion ist die Standardisierung und Typisierung der im Bauwesen und in anderen Industriezweigen zur Verwendung kommenden statisch beanspruchten Hölzer. Das Ministerium für Aufbau und das Ministerium für Leichtindustrie werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bauakademie und dem Amt für Standardisierung Standards für die zu lamellierenden Hölzer auszuarbeiten und ihre Einführung zu veranlassen. In Auswertung der gewonnenen Erkenntriisse und Teilforschungsergebnisse hat das Ministerium für Leichtindustrie folgende Aufgaben durchzuführen: 1. Um den großen Bedarf der Bauindustrie an Rüstbohlen aus hochwertigen Hölzern decken zu können, ist die Entwicklung der lamellierten Rüstbohlen abzuschließen und eine Versuchsproduktion im Jahre 1956 einzurichten. Für die industrielle Herstellung der Rüstbohlen ist die Technologie auszuarbeiten und die Entwicklung des dazu benötigten Leimes 1956 abzuschließen. 2. Die Aufgaben der Verbund technik sind in die For-schungs- und Entwicklungspläne aufzunehmen. Die Entwicklungsarbeiten und bereits vorgesehenen Projektierungen sind mit 'den Verbrauchern bzw. mit den zuständigen Ministerien abzustimmen. 3. Zur Entwicklung und Erprobung lamellierter Hölzer ist eine Versuchswerkstätte einzurichten. i IV. Weitere Maßnahmen zur Einsparung von Holz Zur Durchführung der Aufgaben zur weiteren Einsparung von Holz werden die Ministerien für Schwerindustrie, für Schwermaschinenbau, Allgemeinen Maschinenbau, Aufbau, Verkehrswesen, Land-und Forstwirtschaft, Post- und Fernmeldewesen und das Staatssekretariat für örtliche Wirtschaft beauftragt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Leichtindustrie Anordnungen zur Einsparung von Holz für ihren jeweiligen Bereich auszuarbeiten und bis‘zum 31. Dezember 1955 herauszugeben. Darin sind weitere Maßnahmen zur Pflege und Trocknung des Holzes, zur Ausarbeitung technisch-wirtschaftlicher Kennziffern und Materialverbrauchsnormen, zur Senkung der Verschnittsätze, zur Organisierung von Wettbewerben usw. festzulegen. Zur besseren Aushaltung des Holzes und zur Senkung des Holzverbrauchs wird weiter festgelegt: 1. Das Ministerium für Leichtindustrie wird beauftragt, Voraussetzungen zu schaffen, daß die Einführung von Maschinen für spanlose Erzeugung " von Brettern und von gestauchten Gattersägen in größerem Umfange ermöglicht wird. 2. Für den Transport der ständig steigenden Produktion von Gebrauchsgütern, Lebensmitteln und Rohstoffen sind ausreichend Kisten und Behälter aller Art den Handelsorganen und der Industrie zur Verfügung zu stellen. Es sind vor allem Dauer- transportkisten, Drahtbundkisten und solche Kisten herzustellen, die ein Minimum an Holz erfordern. Da die bisherige Regelung es zuließ, Kisten und Verschlüge aus Hilfsmaterial herzüstellen, war es nicht möglich, den Holzverbrauch zu kontrollieren t und technisch begründete Materialverbrauchsnormen festzulegen. Deshalb dürfen ab 1956 Kisten und Verschlüge nur hergestellt werden, wenn der Betrieb eine Planauflage besitzt, gleichviel, ob die Kisten und Verschlüge zum Verkauf oder zum Versand der eigenen Erzeugnisse bestimmt sind. Zur Verbesserung des Transportes und zur Einsparung von Holz wird weiter festgelegt: a) Das Ministerium für Leichtindustrie wird verpflichtet, Dauertransportkisten (einschließlich ' zerlegbarer) anfertigen zu lassen. b) Das Ministerium für Verkehrswesen wird verpflichtet, die Zahl der Transportbehälter der Deutschen Reichsbahn zu erhöhen. Das Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau wird verpflichtet, die Produktion von Gabelhandhubwagen sicherzustellen. c) Das Ministerium für Verkehrswesen wird beauftragt, zu überprüfen, inwieweit bei den VEB Spedition, ähnlich wie bei der Deutschen Reichsbahn mit Transportbehältern und bei der Deutschen Post mit Mietbehältern, ein Kolli -verkehr mit Kisten und sonstigen Behältern eingerichtet werden kann. Der Staatlichen Plankommission ist bis zum 31. Januar 1956 ein entsprechender Vorschlag vorzulegen. d) Die Staatliche Plankommission wird beauftragt, mit dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, dem Ministerium für Handel und Versorgung und dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften Vereinbarungen zu treffen, die die Einführung bzw. Übernahme der Dauertransportkisten und anderer Transportbehälter ab 1956 regeln. e) Das Ministerium für Leichtindustrie wird beauftragt, nach den neuesten Erkenntnissen unter Zugrundelegung des sparsamsten Holzverbrauchs bis zum 31. Januar 1956 technische Güte- und Lieferbedingungen für Export- und seefeste Verpackung auszuarbeiten. 3. Die Versorgung der Bevölkerung und der Industrie mit Brennholz ist bei der Verringerung des Brennholzeinschlages durch folgende Maßnahmen zu sichern: a) Zur Erhöhung der Bereitstellung von Stubben ist durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Staatlichen Plankommission bis zum 1. Februar 1956 ein Plan zur Technisierung der Stubbenrodung und zur Bereitstellung von Stubben durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe vorzulegen. b) Vom Ministerium für Schwerindustrie ist der Staatlichen Plankommission ein Programm zur Erhöhung der Produktion von Feueranzündern bis zum 1. Februar 1956 vorzulegen. 4. Um genügend Holzabfälle für die Produktion von Hartfaser- und Spanplatten und anderen Austauschstoffen, für den Einsatz in der Zellstoffindu-strie und für die Produktion von Feueranzündern frei zu machen, arbeitet das Ministerium für Leichtindustrie bis zum 1. Februar 1956 ein Programm v;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen gegebenen Orientierungen auf Personen Personenkreise entsprechend der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Feindlich-negative Einstellungen stellen - wie bereits im Abschnitt dargelegt wurde - mit ihrer Eigenschaft als Handlungstendenz die Bereitschaft der betreffenden Bürger zu einem feindlich-negativen Handeln dar.

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