Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 634

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 634 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 634); 634 Gesetzblatt Teil I Nr. 78 Ausgabetag: 19. September 1955 lassenen Verordnung vom 3. Februar 1951 über Schaffung und Erhaltung tuberkulosefreier Rinderbestände auf freiwilliger Grundlage (GBl. S. 101) erfolgt, bleibt diese in Kraft. § 7 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. September 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerium für Ministerpräsident Land- und Forstwirtschaft I. V.: W. Ulbricht Reichelt Stellvertreter des Vorsitzenden Minister des Ministerrates Erste Durchführungsbestimmung * zur Verordnung über die Neuregelung der Arbeitszeitbegünstigung für Teilnehmer am Hochschulfernstudium, am Fachschulfernstudium und am Fachschulabendstudium. Vom 12. September 1955 Zur Durchführung der Verordnung vom 19. August 1954 über die Neuregelung der Arbeitszeitbegünstigung für Teilnehmer am Hochschulfernstudium, am Fachschulfernstudium und am Fachschulabendstudium (GBl. S. 751) wird folgendes bestimmt: Zu § 2 der Verordnung § 1 . Die Dauer der jährlichen Freistellung von der Arbeit gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 19. August 1954 wird für weitere Studiengebiete wie folgt festgelegt: a) Physik und Chemie an technischen Hochschulen: 1. bis 4. Studienjahr 12 Arbeitstage für Seminarkurse und Prüfungstagungen, 40 Arbeitstage für Praktika, Belegarbeiten, Konsultationen und Übungen, ab 5. Studienjahr 24 Arbeitstage für Seminarkurse und Prüfungstagungen, 20 Arbeitstage für Praktika, Belegarbeiten, Konsultationen und Übungen. b) Ökonomik des Transport- und Nachrichtenwesens: 1. bis 3. Studienjahr 12 Arbeitstage für Seminarkurse und Prüfungstagungen, 40 Arbeitstage für Praktika, Belegarbeiten, Konsultationen und Übungen, ab 4. Studienjahr 24 Arbeitstage für Seminarkurse und Prüfungstagungen, 10 Arbeitstage für Übungen, Seminare und Konsultationen. c) Ingenieurökonomie: 1. bis 4. Studienjahr 12 Arbeitstage für Seminarkurse und Prüfungstagungen, 40 Arbeitstage für Praktika, Belegarbeiten, Konsultationen und Übungen, ab 5. Studienjahr 24 Arbeitstage für Seminarkurse und Prüfungstagungen, 10 Arbeitstage für Übungen, Seminare und Konsultationen. § 2 Für die Fernstudenten des Studiengebietes Ingenieurökonomie, die im September 1955 das 5. bzw. 6. Studienjahr beginnen, wird die Dauer der jährlichen Freistellung von der Arbeit bis zum Abschluß des Studiums gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 19. August 1954 wie folgt festgelegt: 24 Arbeitstage für Seminarkurse und Prüfungstagungen, 20 Arbeitstage für Praktika, Belegarbeiten, Konsultationen und Übungen. § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. September 1955 in Kraft. Berlin, den 12. September 1955 Ministerium für Verkehrswesen Staatssekretariat für Hochschulwesen Kramer Prof. Dr. H a r i g Minister Staatssekretär Siebente Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten. Vom 13. September 1955 Auf Grund, des § 11 der Verordnung vom 15. Mai 1953 über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten (GBl. S. 728) wird bestimmt: § 1 (1) Zur Qualifizierung von Lehrern für den Unterricht in der Mittelstufe der allgemeinbildenden Schulen (5. bis 8. Schuljahr) wird erneut ein Fernstudium durchgeführt, das am 1. Januar 1956 beginnt. (2) Die Durchführung dieses Fernstudiums obliegt gemäß § 2 Abs. 1 der Anordnung vom 22. April 1955 über die Errichtung von Pädagogischen Bezirkskabinetten (Verfügung 61/55 in „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung“ Nr. 12/1955) den Pädagogischen Bezirkskabinetten Halle, Potsdam, Schwerin und Weimar. ' (3) Die Lehrbriefe für dieses Fernstudium werden vom Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut herausgegeben. (4) Die Organe der Schulverwaltung sind verpflichtet, den Pädagogischen Bezirkskabinetten jede Unterstützung bei der Durchführung des Fernstudiums zu gewähren. § 2 (1) Das Fernstudium wird in folgenden Fächern durchgeführt: Deutsch Geschichte Russisch Erdkunde Biologie Mathematik Physik Chemie .6. DB (GBl. 1954 S.*743);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern. Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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