Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 602

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 602 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 602); 602 Gesetzblatt Teil I Nr. 72 Ausgabetag: 31. August 1955 Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über Vergütungen für Metalleinsparungen. Vom 23. August 1955 Auf Grund des § 4 Abs. 2 der Verordnung vom 13. Mai 1954 über Vergütungen für Metalleinsparungen (GBl. S. 492) wird folgendes bestimmt: § 1 Sondernutzen aus Metalleinsparungen (1) In Durchführung der Bestimmung des § 2 Abs. 5 der Verordnung vom 13. Mai 1954 ist ein Sondernutzen auf der Grundlage der eingesparten Metallmengen zu berechnen. Dabei sind folgende Sätze anzuwenden: Bei Einsparung von Sondernutzen in DM/kg Nickel 40, Kupfer, Zinn 30, Blei, Zink, Aluminium, Magnesium 20, sonstigen Nichteisenmetallen, ausgenommen Edelmetalle 10, .legiertem Stahl und Stahlguß 3, Temperguß 2, unlegiertem Stahl und Stahlguß, Gußeisen , 1, Bei Einsparung von Edelmetallen 1st ein Sondernutzen in Höhe der staatlichen Verbrauchsabgabe zu berechnen. (2) Wird ein Metall gegen ein anderes Metall ausgetauscht, so ist als zu vergütender Sondernutzen die Differenz zwischen den beiden in Betracht kommenden Sätzen anzusehen. (3) Bei der Einsparung von Legierungen ist der Sondernutzen desjenigen Metalls der Vergütung zugrunde zu legen, das den Hauptbestandteil der Legierung bildet Dieser Sondernutzen ist auf die gesamte eingesparte Legierungsmenge zu berechnen. (4) Ergibt die Nutzensberechnung gemäß § 2 Absätze 1 bis 4 der Verordnung vom 13. Mai 1954 an Stelle eines Nutzens einen Verlust, so ist dieser vom Sondernutzen abzusetzen. § 2 Vergütung des Sondernutzens (1) Bei Erfindungen und Verbesserungsvorschlägen sowie bei Ingenieurkonten ist der Vergütung des Sondernutzens die Vergütungstabelle für Produktionsratio-nalisierungen (gemäß Anlage III zur Zweiten Durchführungsbestimmung vom 6. Februar 1953 zur Verordnung über das Erfindungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft [GBl. S. 297]) zugrunde zu legen, gleich, ob es sich um eine Erfindung, eine technische Vervollkommnung oder eine Produktionsrationalisierung handelt. Der Sondernutzen aus Verbesserungsvorschlägen, die unter keine der drei Kategorien fallen, ist bis zur Höhe der halben Sätze der Anlage III zu vergüten. 2. DB (GBl. 1954 S. 763) (2) Für die Vergütung des Sondernutzens auf Grund von Erfindungen wird ein Höchstbetrag von 60 000 DM festgesetzt. Bei technischer Vervollkommnung beträgt der Höchstbetrag 30 000 DM; bei Produktionsrationalisierungen 15 000 DM; bei sonstigen Vorschlägen 7500 DM. (3) Bei Persönlichen Konten (ausgenommen Persönliche Konten für die Gewinnung von Produktionsmaterialresten und -abfällen) sind 12V2 °/o des Sondernutzens nach § 1 zu vergüten. Übersteigt die Vergütung im Vierteljahr 125 DM, so ist der Sondernutzen nach der Vergütungstabelle für Produktionsrationalisierungen jährlich abzurechnen. Abschlagzahlungen sind in mindestens vierteljährlichen Abständen vorzunehmen. § 3 Einsparung von Metallabfällen Bei der Ermittlung der Menge des eingesparten Metalls sind auch eingesparte Metallabfälle zu berücksichtigen. Von eingesparten Spanabfällen sind 20 °/o, von sonstigen Abfällen 15 % als Metalleinsparung enzu-sehen. § 4 Sondernutzen aus Erhöhung des Aufkommens Der Sondernutzen nach § 1 Abs. 1 ist auch dann zu berechnen, wenn durch eine Erfindung oder durch einen Verbesserungsvorschlag ohne zusätzlichen Einsatz von erzhaltigen Grundstoffen das Aufkommen an Metall erhöht wird. § 5 Finanzierung der Vergütungen (1) Vergütungen für Metalleinsparungen auf Grund von Erfindungen und Verbesserungsvorschlägen sind entsprechend der Verordnung vom 6. Februar 1953 über das Erfindungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 293) aus dem Direktorfonds des Betriebes oder den den Ministerien, Staatssekretariaten' oder Räten der Bezirke zur Verfügung stehenden zentralen Mitteln zu finanzieren. Wer für die Vergütung des Nutzens zuständig ist, hat auch den Sondernutzen zu vergüten. (2) Für die Buchung der nach diesen Bestimmungen zu zahlenden Vergütungen auf Grund Persönlicher Konten gelten die Anweisungen des Ministeriums dei Finanzen. § 6 Abschlagzahlungen (1) Vergütungen für Metalleinsparungen sind in mindestens vierteljährlichen Abständen auf der Grundlage des entstandenen Nutzens und Sondernutzens zu leisten (2) Kann ein brauchbarer Vorschlag zur Metalleinspa rung vorläufig nicht genutzt werden, so ist eine Arier kennungsprämie in angemessener Höhe zu gewähren Wird die Metalleinsparung später realisiert, so sol dieser Betrag auf die zu zahlende Vergütung angerech net werden. § 7 Vorlage bei der Staatlichen Plankommission/Material Versorgung (1) Betrieblich oder überbetrieblich nutzbare Erfir düngen und Verbesserungsvorschläge, die innerhalb vo drei Monaten nach der Registrierung voraussichtlic;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien und die Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge. Durch die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse und das damit verbundene Eingreifen in die Rechte von Personen immer vorliegen müssen, bestimmt das Gesetz: Es muß ein Zustand vorhanden sein, von dem eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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