Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 590

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 590 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 590); 59G Gesetzblatt Teil I Nr. 70 Ausgabetag: 26. August 1955 zweiten Verarbeitungsstufe (Kaltband, Blankstahl usw.): für das I. Quartal 1956 bis zum 1. Dezember 1955, für das II. Quartal 1956 bis zum 1. März 1956, für das III. Quartal 1956 bis zum 1. Juni 1956, für das IV. Quartal 1956 bis zum 1. September 1956; 3. zwischen Niederlassungen der Deutschen Handelszentrale Metallurgie einerseits und Ziehereien sowie Kaltwalzwerken bzw. Vertriebslagern (Niederlassungen) der Deutschen Handelszentrale Metallurgie andererseits: für das I. Quartal 1956 bis zum 15. Dezember 1955, für das II. Quartal 1956 bis zum 15. März 1956, für das III. Quartal 1956 bis zum 15. Juni 1956, für das IV. Quartal 1956 bis zum 15. September 1956; 4. zwischen Binnen- und Außenhandelsorganen: für das I. Quartal 1956 bis zum 15. November 1955, für das II. Quartal 1956 bis zum 15. Februar 1956, für das III. und IV. Quartal 1956 bis zum 15. Mai 1956. Vertragsangebote des Lieferers haben für Erzeugnisse der zweiten Verarbeitungsstufe mindestens eine Woche, für alle übrigen metallurgischen Erzeugnisse mindestens zwei Wochen vor den unter Ziffern 1 bis 4 genannten Terminen zu erfolgen. Anordnung zur Sammlung von Kastanien und Eicheln. Vom 15. August 1955 Zur Durchführung des Beschlusses des Ministerrates vom 10. März 1955 über Maßnahmen zur Steigerung der tierischen und pflanzlichen Produktion (GBl. I S. 177) Abschnitt A Teil III Ziffern 6 und 7 wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Lebensmittelindustrie, dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: Die Sammlung und der Aufkauf von Kastanien und Eicheln § 1 (1) Die Abteilungen Erfassung und Aufkauf bei den Räten der Bezirke und Kreise sowie die VVEAB, VEAB und Konsumgenossenschaften haben die Sammlung von Kastanien und Eicheln zu organisieren und die Erfüllung der hierfür vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf herausgegebenen Planmenge im Jahre 1955 zu sichern. (2) Die VEAB und Konsumgenossenschaften sind berechtigt, Bäuerliche Handelsgenossenschaften und private Betriebe (Futtermittelhandler) für den Aufkauf von Kastanien und Eicheln einzuschalten. (3) Die VVEAB, VEAB und Konsumgenossenschaften und sonstige Aufkäufer haben durch gut organisierte Aufklärung möglichst weite Kreise der Bevölkerung für die Sammlung von Kastanien und Eicheln zu gewinnen. § 2 (1) Die VEAB, Konsumgenossenschaften und andere mit der Sammlung beauftragte Betriebe haben an die Sammler bei Anlieferung von Mengen unter 100 kg für Kastanien 6, DM je dz für Eicheln 12,50 DM je dz und bei Mengen über 100 kg für Kastanien 7, DM je dz für Eicheln 14, DM je dz ohne Berücksichtigung des Feuchtigkeitsgehaltes in bar zu zahlen. (2) Die Preise verstehen sich bei Lieferung frei Annahmestelle. Die eingeschalteten genossenschaftlichen Annahmestellen für Kastanien und Eicheln haben den VEAB bzw. den Konsumgenossenschaften die aufgekauften Kastanien und Eicheln zu folgenden Preisen ab Auslieferungslager (Annahmestelle) zu berechnen: Kastanien 7,20 DM je dz Eicheln 14,70 DM je dz Die Konsumgenossenschaften erhalten für ihre Handelstätigkeit zu den vorgenannten Preisen folgende Zuschläge: für Kastanien 1,20 DM je dz demnach KG-Abgabepreis an VEAB 8,40 DM je dz für Eicheln 1,30 DM je dz demnach KG-Abgabepreis an VE AB 16, DM je dz Mit diesen Zuschlägen sind alle Kosten (Transport usw.) bis zum VEAB-Sammelplatz abgegolten. (3) Die VEAB haben die Lieferung der von ihnen und den Konsumgenossenschaften aufgekauften Kastanien und Eicheln an die vom Ministerium für Lebensmittelindustrie bestimmten Trocknungsbetriebe frei Waggon Versandstation zu folgenden Preisen zu liefern: Kastanien 10, DM je dz Eicheln 19, DM je dz Die VEAB sind verpflichtet, den Transport der aufgekauften Kastanien und Eicheln von den Annahmestellen (außer Konsumgenossenschaften) zu organisieren und zu finanzieren. Die Konsumgenossenschaften sind verpflichtet, den Transport der von ihnen auf gekauften Kastanien und Eicheln bis zum VEAB-Sammelplatz zu organisieren und zu finanzieren. Die VEAB sind verpflichtet, die von den Konsumgenossenschaften angelieferten Eicheln und Kastanien abzunehmen. § 3 (1) Für die Lagerung der Kastanien und Eicheln bis zur Zusammenstellung einer Waggonladung an die Trocknungsbetriebe haben die VEAB, genossenschaftlichen und privaten Aufkaufstellen bereits vor Beginn der Ernte geeignete Lagerplätze einzurichten und dafür zu sorgen, daß die im Schuppen oder im Freien vorübergehend gelagerten Kastanien zur Verhinderung von Verlusten (Schimmelbildung usw.) jeden zweiten Tag zur guten Durchlüftung umgeschaufelt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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