Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 558

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 558 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 558); 558 Gesetzblatt Teil I Nr. 66 Ausgabetag: 6. August 1955 Lehrkombinate der Wirtschaftszweige Druck, Glas und Keramik: In den volkseigenen Lehrkombinate! werden Prämien gezahlt, wenn a) die Ziele der Berufsausbildung erreicht und b) die geplanten Stützungen des Staatshaushalts bei voller Inanspruchnahme des Arbeitskräfteplanes (Teil Lehrlinge) nicht in Anspruch genommen wurden. VEB Typoart: Der Plan der Warenproduktion gilt nur dann als erfüllt, wenn auch der Absatzplan erfüllt wurde. Sägeindustrie: Eine Prämiierung ist nur möglich, wenn die geplante Produktion in Kubikmeter (Menge) auf Per-Basis erfüllt wurde. Die Berechnung erfolgt nach dem Umrechnungskoeffizienten für Einfach- und Doppelschnitt. Die Soll-Stellung und die Ist-Produktion wird entsprechend der Planproduktion mit dem Umrechnungskoeffizienten bestimmt. Die Gegenüberstellung ergibt den Prozentsatz der Übererfüllung als Grundlage für die Prämienberechnung. Der VEB Keradentawerk, Radebcrg/Sa. (Hauptverwaltung Gias/Keramik) legt die Erfüllung der Bruttoproduktion zu Meßwerten zugrunde. (3) Der Plan der Warenproduktion gilt nicht als erfüllt, wenn der Vorlauf (Grundmaterial und unvollendete Produktion) des folgenden Quartals zur Erfüllung oder Übererfüllung des Planes desjenigen Quartals, für das Prämien gezahlt werden sollen, ganz oder teilweise verbraucht wurde. Dies ist der Fall, wenn nur am Quartalsende der Bestand an Grundmaterial und unvollendeter Produktion unter den Planbestand sinkt, das Absinken unter den Planbestand auf einen Vorgriff in den Vorlauf zurückzuführen ist und dadurch ein unkontinuierlicher Produktionsablauf hervorgerufen wird. Dies gilt nicht für Vorgriffe, die von der übergeordneten Verwaltung angeordnet oder genehmigt sind. (4) Ist eine der Produktions-Planpositionen, die als staatliche Aufgaben an die Betriebe übergeben wurden, nicht erfüllt, so gilt der Plan der Warenproduktion auch bei Erfüllung insgesamt nur dann als erfüllt, wenn die Untererfüllung in einer Planposition durch den Hauptverwaltungsleiter bestätigt wurde. Der Hauptverwaltungsleiter ist berechtigt, diese Befugnisse auf die Leiter der WB zu übertragen. Die Erfüllung der Planpositionen ist nach der JM zu kontrollieren. Die Hauptverwaltungen bestimmen individuell, ob als Grundlage die Menge oder der Wert dient. Für die Hauptverwaltung Textil gilt als Grundlage die Menge. (5) Als Grundlage für die Erfüllung des Betriebsergebnisses gilt in jedem Falle der absolute Planbetrag der staatlichen Aufgaben. Eine Übererfüllung des Produktions- und Umsatzplanes führt nicht zu einer Berichtigung bzw. Fortschreibung des Planbetrages gemäß den staatlichen Aufgaben. (6) Übererfüllung der Warenproduktion und des Betriebsergebnisses aus Mehrverbrauch von Grund-material und Mehrverbrauch von unvollendeter Produktion (soweit nicht die Gesamtproduktion als Grund- lage gilt) gegenüber dem Plan sind in Abzug zu bringen bei den Betrieben der Säge- und Furnierindustrie, den Betrieben der Möbelindustrie, den Betrieben der Holzbauindustrie, den Betrieben der Zellstoffindustrie, jedoch nur für die Plangruppe Zellstoff aller Sorten. (7) Als Erfüllung des Planes der Selbstkostensenkung in den Verlagen gilt, wenn a) die registrierten Lohnsummen und b) die registrierten Verwaltungskosten nicht überschritten wurden. (8) Von den Hauptverwaltungen ist im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen festzulegen, für welche Abteilung in den einzelnen Industriezweigen der § 2 Abs. 4 der Verordnung Anwendung findet. § 3 Zu § 3 Abs. 1 der Verordnung: (1) Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, ist die Einstufung der Prämienberechtigten in die Gruppen I bis III nach § 3 Abs. 1 der Verordnung vorzunehmen. (2) Planungsleiter und Arbeitsdirektoren oder Leiter der Abteilung Arbeit in Betrieben mit 1000 und mehr Beschäftigten sind in die Gruppe I, mit weniger -als 1000 Beschäftigten in die Gruppe II einzustufen. (3) In Gruppe II sind einzustufen: Hauptmechaniker (als Leiter der Hilfsabteilung), Hauptdirektricen (als Obermeister), Leiter der TAN in Betrieben der Kategorie IV. (4) In Gruppe III sind einzustufen: Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft, Leiter der Arbeitsvorbereitung, Direktricen (als Meister), Parfümeure der kosmetischen Industrie, Leiter der betrieblichen Laboratorien. (5) In den Verlagen sind die Angehörigen des ingenieurtechnischen und des kaufmännischen Personals wie folgt einzustufen: Gruppe I Verlagsleiter, Chefredakteur oder Cheflektor (Technischer Leiter), Kaufmännischer Leiter, Hauptbuchhalter. Gruppe II Leiter der Herstellung, stellvertretende Chefredakteure und Cheflektoren, Leiter der Abteilung Planung, Leiter der Abteilung Arbeit, Vertriebs- und Werbeleiter. Gruppe III Selbständige Leiter von Anzeigenabteilungen und erster Hersteller in großen Verlagen, Kaderleiter, Leiter eher Abteilung Betriebswirtschaft, Ressortleiter. (6) Unter Leiter der kaufmännischen Abteilungen sind zu verstehen: Leiter der Abteilung Absatz, Materialversorgung, Versand sowie des Transportwesens. Zu den letzteren zählen nur die Leiter des zentralen Transportwesens (Fahrgemeinschaften), nicht Kolonnenführer für innerbetriebliche Warenbewegung. Leiter der Abteilung Kalkulation der Betriebe des Wirtschaftszweiges Druck. (7) Unter Betriebsleiter im Sinne des § 3 Abs. 1 Buchst, b der Verordnung sind Leiter von rechtlich unselbständigen Betriebsstätten zu verstehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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