Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 550

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 550 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 550); 550 Gesetzblatt Teil I Nr. 65 Ausgabetag: 4. August 1955 (3) Das Kontobuch ist in Form eines Sammelkontos bei der Materialausgabe zu führen und muß folgende Spalten aufweisen: ■fi Art des Materials, Menge des Materials, Vorgeschia goner Verwendungszweck, Altstoff- bzw. Schrottwert, Verkaufs- bzw. bei eigener Nutzung Verrechnungspreis, Wertdifferenz, Auszuzahlende Prämie. (4) Die Prämien si*nd innerhalb von 14 Tagen nach Verkauf bzw. eigener Nutzung des Materials auszuzahlen. § 8 Die Prämien sind aus den erzielten Einsparungen bzw. aus dem Erlös der Wiederverwendung zu finanzieren. Für die Buchung der nach diesen. Bestimmungen zu zahlenden Prämien gelten die Anweisungen des Ministeriums der Finanzen. § 9 Von der Buchhaltung sind organisatorische Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, daß die Eintragungen in den Persönlichen Konten jederzeit mit der Betriebsabrechnung abgestimmt werden können. § 10 Die Prämienbeträge sind nach § 3 Abs. 1 Ziff. 7 der Verordnung vom 22. Dezember 1952 über die Besteuerung des Arbeitseinkommens (GBl. S. 1413) lohnsteuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. § 11 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. Juli 1955 Staatliche Plankommission I. V.: Kirsten Stellvertreter des Vorsitzenden Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung zur Verbesserung der Entwicklung, Anwendung und Kontrolle der Materialverbrauchsnormen. Feste Brennstoffe Vom 26. Juli 1955 Auf Grund des § 12 der Verordnung vom 14. Juli 1955 zur Verbesserung der Entwicklung, Anwendung und Kontrolle der Materialverbrauchsnormen (GBl. I S. 543) wird folgendes bestimmt: § 1 Alle Verbraucher mit einem Jahresbedarf an festen Brennstoffen von 60 t und mehr haben Brennstoff-verhrauchsnormen auszuarbeiten und ihrer Bedarfs-pianung zugrunde zu legen. Ausgenommen sind Betriebe der privaten Wirtschaft. Das Staatssekretariat für örtliche Wirtschaft erläßt besondere Bestimmungen für den Nachweis des Brennstofibedarfes der Privatwirtschaft. 2. D3 (GBl. I S. 549) § 2 Bestimmungen für die Ausarbeitung und Anwendung von Brennstoffverbrauchsnormen , erlassen die Kontin-gentträger im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission. § 3 Bei der Ausarbeitung der Brennstoffverbrauchsnormen und der Bedarfsermittlung ist zu überprüfen, ob hochwertige Kohlearten durch ballastreiche Kohlearten ersetzt werden können. § 4 Die Brennstoffverbrauchsnormen sind in Millionen kcal insgesamt und in Gewichtsmengen (t) der einzelnen Brennstoffarten auszudrücken. § 5 (1) An allen Aggregaten mit direktem Brennstoffverbrauch sind Normen auszuarbeiten. Betriebe mit entsprechenden Meßgeräten und Wiegeeinrichtungen sind zur Aufstellung technisch begründeter Brennstoffverbrauchsnormen an den einzelnen Aggregaten verpflichtet. Errechnete und erfahrungs-statistische Normen sind durch Beschaffung der erforderlichen Meßgeräte und Wiegeeinrichtungen in technisch-begründete umzuwandeln. (2) An Aggregaten mit indirektem Brennstoffverbrauch (Dampf, Generatorgas, Heißwasser usw.) sind ebenfalls technisch begründete Verbrauchsnormen aufzustellen, sofern Meßgeräte vorhanden sind. Solange diese Meßgeräte fehlen, sind mit Hilfe von Behelfsmessungen (Kondensatmessungen), Berechnungen und Schätzungen errechnete oder erfahrungs-statistische Normen aufzustellen. (3) Falls Normen für einzelne Aggregate aus meßtechnischen oder technologischen Gründen nicht aufstellbar sind, können Brennstoffverbrauchsnormen für Aggregatgruppen aufgestellt werden. (4) Wenn veränderliche Einflüsse (Außentemperatur, Qualität des Materials, Auslastung der Kapazität usw.) auf den Verbrauch am Aggregat einwirken, so ist der entsprechend erforderliche Normbedarf als Funktionskurve oder Tabelle in Abhängigkeit dieser Einflüsse durch die technische Intelligenz des Betriebes auszuarbeiten und den Prämienzahlungen für Persönliche Konten zugrunde zu legen. Für Planungszwecke ist ein Durchschnittswert zu wählen, der dem Mittel der im Planjahr zu erwartenden Einflüsse entspricht. § 6 Der Brennstoffbedarf ist durch Normen nachzuweisen. Der Nebenverbrauch (Beheizung, Werkküche, sanitäre und soziale Zwecke) ist auf folgende Bezugsgrößen zu beziehen: Beheizung: 1000 m3 beheizter Raum im Jahr, Werkküche: 1000 Essenportionen, sanitäre und soziale Zwecke: 100 Belegschaftsangehörige. Der produktionsabhängige Bedarf ist durch Brennstoffeinsatzschlüssel nachzuweisen, die sich auf die Mengeneinheit von Gruppen der Planpositionen beziehen. Die Nomenklaturen dieser Gruppen der Planpositionen werden von den Kontingentträgern im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission festgelegt und den Verbrauchern bekanntgegeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit wiederhergestellt werden. Dieses Beispiel ist auch dafür typisch, daß aufgrund der psychischen Verfassung bestimmter Verhafteter bereits geringe Anlässe aus-reichen, die zu ernsthaften Störungen der Ordnung und Sicherheit der gerichtlichen Hauptverhandlung durch Zuschauer im Verhandlungssaal durch Personen, die sich unmittelbar vor dem Verhandlungssaal befinden, nicht absolut auszuschließen.

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