Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 540

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 540 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 540); 540 Gesetzblatt Teil I Nr. 64 Ausgabetag: 1. August 1955 § 60 Die Bezirksrettungsstelle und die Hauptrettungsstelle sind von jedem Einsatz sofort zu benachrichtigen. Dabei ist anzugeben, welchen Umfang der Einsatz voraussichtlich annehmen wird und wie viele Gruppen und Geräte benötigt werden. § 61 (1) In der Nähe des Einsatzortes ist eine Bereitschaftsstelle einzurichten, die an einer von Rauch oder schädlichen Gasen ungefährdeten Stelle liegen muß. (2) In der Bereitschaftsstelle oder in ihrer unmittelbaren Nähe muß sich ein Fernsprechanschluß befinden. (3) Eine mit den örtlichen Verhältnissen vertraute Aufsichtsperson muß immer in der Bereitschaftsstelle anwesend sein, um als Verbindungsmann den Leiter des Einsatzes und den Oberführer zu beraten und zu unterstützen. § 62 (1) Der Werkleiter hat dafür zu sorgen, daß die Mitglieder der Grubenwehr oder Gasschutzwehr und die Geräte in der für den Einsatz notwendigen Zahl zur Verfügung stehen und die zur Hilfeleistung verpflichteten Gruben zu benachrichtigen. (2) Der Werkleiter hat Maßnahmen zum Schutze der vorgehenden Gruppen zu treffen. Für die Mitglieder der Grubenwehr oder Gasschutzwehr müssen erfrischende Getränke, bei länger dauernden Einsätzen Nahrungsmittel bereitstehen. Alkoholische Getränke dürfen vor und während des Einsatzes nicht ausgegeben werden. (3) Der Werkleiter muß sich bei einem Rettungswerk an einer zentralen Stelle des Betriebes aufhalten. (2) Für Einsätze sollen frei tragbare Fernsprecher oder sonstige Nachrichtenmittel zur Verfügung Stehen. § 65 Bei Rettungswerken sind die Verunglückten von der Grubenwehr oder Gasschutzwehr bis zur Bereitschaftsstelle zu bringen. Den weiteren Transport haben die Träger- und Sanitätsmannschaften zu übernehmen. § 66 (1) Nach jedem Einsatz ist der Bezirksrettungsstelle, der Hauptrettungsstelle, der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion über die durchgeführten Arbeiten zu berichten. Dem Bericht über den Einsatz (Meldung I) ist ein Bericht des Oberführers, ein Bericht des Werkleiters, das Übungsbuch der Grubenwehr oder Gasschutzwehr und eine Skizze des Einsatzortes beizufügen. (2) Ist ein Grubenwehrmann oder ein Gasschutzwehrmann in einem Gerät verunglückt, so hat der Oberführer dieses Gerät ohne jede Veränderung unverzüglich der Hauptrettungsstelle zur Untersuchung zu übergeben (Meldung II). (3) Bei Wiederbelebungsarbeiten ist der Bezirksrettungsstelle, der Hauptrettungsstelle, der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion ein Bericht (Meldung III) zu übersenden. IX. Schlußbestimmungen § 63 (1) Die Grubenwehr oder Gasschutzwehr darf erst eingesetzt werden, wenn zwei vollständige, mit Gasschutzgeräten ausgerüstete Gruppen anwesend sind. (2) Bei Rettungswerken kann unter besonderen Umständen eine Gruppe schon dann vorgehen, wenn die Gewißheit besteht, daß eine zweite Gruppe in kürzester Zeit an der Bereitschaftsstelle eintreffen wird. (3) Bei Rettungswerken kann die Grubenwehr auch in einer Gruppe von insgesamt drei Mann vorgehen, wenn die Gewißheit besteht, daß eine besondere Gefahr für diese Gruppe nicht vorliegt und eine vollständige Gruppe in kürzester Zeit an der Bereitschaftsstelle eintreffen wird. Bei Rettungswerken und Ernstfalleinsätzen der Gasschutzwehr zur Abwendung dringender Gefahren kann unter den gleichen Umständen ein einzelner Geräteträger, der anzuseilen und zu beobachten ist, vorgehen. § 64 (1) Für die Grubenwehr und Gasschutzwehr gelten folgende Signale: 1 Klangzeichen 2 3 Ununterbrochene Klangzeichen Halt Vorwärts Zurück Alles in Ordnung (als Frage oder Antwort) Hilfe § 67 Die Hauptrettungsstelle kann Ausnahmen von den Bestimmungen der §§ 12 Absätze 2 und 3, 13 Abs. 1, 30 Abs. 1 und 53 genehmigen. § 68 Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium für Schwerindustrie. § 69 (1) Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. t (2) Gleichzeitig treten die Anordnung vom 6. April 1949 über das Grubenrettungswesen (ZVOB1. I S. 251) und die Ausführungsbestimmungen vom 24. Juni 1949 zu dieser Anordnung (Sonderdruck 1949, Ministerium für Industrie) außer Kraft. Berlin, den 14. Juli 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium Der Ministerpräsident für Schwerindustrie Grotewohl Selbmann Minister Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin W1, Leipziger Platz, Tor 16 Verlag (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin 017, Michaelkirchstraße 17, Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2, Roßstraße 6. Anruf 51 54 87. 51 44 34 Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezu*: Nur durch die Post. Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 4, DM, Teil II 2,10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Berlin Druckgenehmigung Nr. Ag 01/55/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Verhafteten werden in den für sie erforderlichem Umfang mit den Regimebedinqungen in der Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit , vorn Zeitpunkt der Aufnahme an, vertraut gemacht. Sie werden über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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