Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 528

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 528 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 528); 528 Gesetzblatt Teil I Nr. 63 Ausgabetag: 30. Juli 1055 obligatorisch einzuführen sind, den Umfang der aufzunehmenden Produktion und die Termine fest. Sie veranlassen die Aufnahmb der neuen Vorhaben in die Pläne des Ministeriums, Be: wichtigen Vorhaben holen sie die Bestätigung des Ministers eirf. Sie sorgen Jafür, daß die Preisbildung für neue Erzeugnisse den Absatz gewährleistet. Übersteigt der für die Aufnahme einer neuen Produktion oder die Einführung eines neuen Produktionsverfahrens erforderliche Aulwand die einem Ministerium zur Verfügung stehenden Mittel, so sind die Unterlagen für das vorgeschiagene Vorhaben vom zuständigen Hauptverwaltungsleiter bei der Staatlichen Plankommission einzureichen. Die Staatliche Plankommission hat über die zu ergreifenden Maßnahmen unverzüglich einen Beschluß herbeizuführen. Die \ Betriebe, Universitäten, Hochschulen und Institute sind zu verpflichten, in ihrem Jahresbericht über die Erfüllung der Forschungs-, Entwicklungs- und Standardisierungsaufgaben, über die Einführung einer neuen Technik in die Produktion und über den volkswirtschaftlichen Nutzen der in den zurückliegenden Jahren eingeführten neuen Technik zu berichten. In die Beurteilung der Arbeit eines Betriebes ist die Erfüllung des Planes Forschung und Technik, des Planes Standardisierung, des Planes Technische Normung und des Planes der Aufnahme neuer Arten industrieller Produktion bzw. des Planes des technisch-organisatorischen Fortschritts einzubeziehen. Die Ergebnisse der Forschung und Entwicklung sind den Handelsorganen durch die Hauptverwaltungen rechtzeitig zu übermitteln, damit der Absatz vorbereitet und organisiert werden kann. VIII. Ausbildung und Entwicklung der wissenschaftlich-technischen Kader 1. Perspektivplan der wissenschaftlich-technischen Hoch- und Fachschulkader Die Minister, die Staatssekretäre m. e. G., die Hauptverwaltungsleiter und die Präsidenten der Akademien sind für die Entwicklung eines Perspektivplanes für den Bedarf an Hoch- und Fachschulabsolventen für ihren Bereich verantwortlich. Dabei sind die Bedarfszahlen für Hochschul-, Fachschul- und untere technische Kader in das richtige Verhältnis zur Zahl der Produktionsarbeiter und Beschäftigten zu setzen und die Entwicklungsziele der sozialistischen Volkswirtschaft zugrunde zu legen. Die Staatliche Plankommission faßt die Perspektivpläne des Kaderbedarfs bis zum 31. Dezember 1955 zusammen und berücksichtigt sie bei der Ausarbeitung der Volkswirtschaftspläne. Bei der Bearbeitung des Perspektivplanes sind die Erfahrungen der Hoch- und Fachschulen zu berücksichtigen. Für die Ausbildung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sind an den Hoch- und Fachschulen die notwendigen personellen und materiellen Voraussetzungen zu schaffen. Auf der Grundlage der Perspektivpläne haben das Staatssekretariat f.ür Hochschulwesen und die für Hoch-und Fachschulen zuständigen Ministerien und Staatssekretariate m. e. G. für die Beseitigung der zur Zeit bestehenden Disproportionen zu sorgen. Um diese Maßnahme durchzusetzen, faßt die Staatliche Plankommission die Investitionsmittel für das gesamte Hoch- und Fachschulwesen zusammen und i überträgt die Mittel den Ministerien und Staatssekretariaten m. e. G. zweckgebunden. Die Staatliche Plankommission wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatlichen Stellenplankommission die ernsthaften Mängel auf dem Gebiet des Stellenplanwesens und der Haushaltsmittel für das Hoch- und Fachschulwesen zu beseitigen. 2. Einsatz und Qualifizierung der wissenschaftlich-technischen Fachkräfte Die großen Aufgaben zur Hebung des Standes der Technik lassen sich nicht ohne eine entscheidende Verbesserung in der Besetzung der für den tech-\ nischen Fortschritt in den staatlichen Organen und in den Betrieben verantwortlichen Stellen lösen. Die Hauptverwaltungsleiter arbeiten bis zum 31. Oktober 1955 eine Nomenklatur derjenigen Stellen in den Betrieben und Hauptverwaltungen aus, für deren Besetzung ein abgeschlossenes Hochoder Fachschulstudium Voraussetzung ist. Die Nomenklatur ist der Neubesetzung von Stellen und der jährlichen Absolventenvermittlung zugrunde zu legen. Die Minister, Hauptverwaltungsleiter und Werkleiter sind für die Förderung, -Betreuung und Kontrolle der Fernstudenten in ihrem Bereich voll verantwortlich. 3. Wissenschaftliche Ausbildung an Universitäten, Hoch- und Fachschulen Die Hoch- und Fachschulausbildung hat zu gewährleisten, daß der Studierende eine vertiefte, breite Grundlagenausbildung auf dem eigenen und den benachbarten Fachgebieten erhält und daß er die Erkenntnisse sowie die Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden auf einem speziellen Fachgebiet erwirbt. Der Absolvent soll sich rasch in die Probleme der Praxis seines künftigen Berufes ein-arbeiten können. Jeder Zersplitterung der fachwissenschaftlichen Spezialausbildung ist entgegenzuwirken. .Das Staatssekretariat für Hochschulwesen ist dafür verantwortlich, daß gemeinsam mit den wissenschaftlichen Beiräten und in engem Kontakt mit den Fachministerien die Studienpläne der technisch-wissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen überarbeitet und entsprechend den Erfordernissen auf den neuester Stand des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gebracht werden. Besondere Bedeutung ist der Ausbildung von Kon-strukteuren und Technologen beizumessen. In den genannten Fachrichtungen ist die obligatorische Einführung von Lehrveranstaltungen unc Prüfungen in den Fächern Ökonomik des Indu striezweiges, Organisation und Planung des Betrie bes und Arbeitsnormung vorzusehen. Das Staatssekretariat für Hochschulwesen über prüft die Ausbildung auf dem Gebiet der Wirt schaf tswissenschaf ten, mit dem Ziel, einer Reorgani sation des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums Die Ausbildung von Ingenieurökonomen is wesentlich zu verstärken. Das Staatssekretariat für Hochschulwesen hat i: Zusammenarbeit mit den zuständigen zentrale staatlichen Organen zu gewährleisten, daß die Vei mittlung fremdsprachlicher Kenntnisse als weseni liehe Voraussetzung für die Erreichung eine;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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