Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 526

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 526 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 526); 526 \ Gesetzblatt Teil I Nr. 63 Ausgabetag: 30. Juli 1955 Technik des Ministeriums oder Staatssekretariats m. e. G. ausgearbeitet, der vom Minister oder Staatssekretär m. e. G. zu bestätigen ist. Die Staatliche Plankommission, Zentralamt für Forschung und Technik, kontrolliert die Koordinierung der über den Bereich mehrerer Ministerien und Staatssekretariate m. e. G. sich erstreckenden Hauptaufgaben. 2. Die Entwürfe der Ministerien und Staatssekretariate m. e. G. zum Plan Forschung und Technik, die Vorschläge der Ministerien und Stäatssekretariate m e. G. für die Einführung neuer Verfahren und Konstruktionen in die Praxis sowie die Vorschläge der Ministerien und Staatssekretariate m. e. G. für die Erweiterung bzw. leistungssteigernde Zusammenfassung der Forschungs- und Entwicklungsstellen werden vom Zentralamt für Forschung und Technik im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des gesamten Volkswirtschaftsplanes durch die Staatliche Plankommission koordiniert. Dabei sind die Möglichkeiten, die sich aus der technischwissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den befreundeten Ländern und im Zusammenhang mit der Planung der Standardisierung Ergeben, voll zu berücksichtigen. 3. Die Klassen und Sektionen der Akademien koordinieren die Forschungsthemen der Akademie-Institute mit denen der Institute der Universitäten und Hochschulen. Die Klassen und Sektionen der Akademien geben den Zentralen Arbeitskreisen für Forschung und Technik die auf den jeweiligen Fachgebieten von der Grundlagenforschung bearbeiteten Probleme bekannt. Es ist Aufgabe der Ministerien, Staatssekretariate m. e. G. und Hauptverwaltungen, den Akademien, Universitäten und Hochschulen und dem Zentralamt für Forschung und Technik die wissenschaftlichen Probleme rechtzeitig bekanntzugeben, deren Lösung zur Entwicklung der Wirtschaftszweige in besonderem Maße beiträgt. Die Staatliche Plankommission, Zentralamt für Forschung und Technik, ist dafür verantwortlich, daß die von den Ministerien und Staatssekretariaten m. e. G. der Grundlagenforschung gestellten Aufgaben in den Plan Forschung und Technik aufgenomrnen werden. Es ist Aufgabe der Ministerien, Staatssekretariate m. e. G. und Hauptverwaltungen, den Akademien, Universitäten und Hochschulen sowie der Staatlichen Plankommission auch diejenigen wissenschaftlichen Probleme bekanntzugeben, welche auf wirtschaftswissenschaftlichem Gebiet liegen und deren Lösung zur Entwicklung der Wirtschaftszweige in besonderem Maße beiträgt. Die Probleme der Agrarökonomik werden von der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften koordiniert. Der Entwurf zum Plan der Agrarökonomik wird vom Minister für Land- und Forstwirtschaft bestätigt. Die Probleme der Industrie- und Verkehrsökonomik werden von der Sektion Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin koordiniert. Die Staatliche Plankommission ist dafür verantwortlich, daß die auf dem Gebiet der Industrie-, Verkehrs- und Agrarökonomik zu lösenden wissenschaftlichen Aufgaben in einem besonderen Planted aufgenommen werden. V. Die technisch-wissenschaftliche* Zusammenarbe' i mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der Demokratie und des Sozialismus Die planmäßige technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der Demokratie und des Sozialismus ermöglicht es, die wissenschaftlichen und technischen Erfahrungen dieser Länder zu übernehmen und somit die Aufnahme von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die in diesen Ländern bereits ganz oder teilweise abgeschlossen sind, in der Deutschen Demokratischen Republik zu vermeiden. Diese Zusammenarbeit gestattet eine Abstimmung der Forschungs-, Entwicklungs- und Standardisierungstätigkeit mit diesen Ländern, wodurch unnötige Parallelarbeiten vermieden werden und die technische Entwicklung 'wesentlich beschleunigt wird. Dazu gehört auch die Organisierung internationaler wissenschaftlich-technischer Tagungen. 1. Die Pläne für die technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit sollen auf der Grundlage der Schwerpunktaufgaben des Volkswirtschaftsplanes, insbesondere des Planes Forschung und Technik, ausgearbeitet werden. Verantwortlich für die Ausarbeitung der Planentwürfe für die technischwissenschaftliche Zusammenarbeit' sind die Leiter der Hauptverwaltungen der Ministerien, die Leiter der zentralen staatlichen Organe und die Akademien. Dabei sind die Vorschläge der wissenschaftlichen Gesellschaften und der Kammer der Technik zu berücksichtigen. Die Planentwürfe der Hauptverwaltungen werden zu den Planentwürfen der Ministerien und Staatssekretariate m. e. G. zusammengefaßt, die von den Ministerien und Staatssekretären m. e. G. zu bestätigen sind. Die Pläne der Ministerien und Staatssekretariate m. e. G. werden von der Staatlichen Plankommission koordiniert und bestätigt. 2. Für die Vorbereitung der Verhandlungen über die technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den befreundeten Ländern sollen Kommissionen aus Wissenschaftlern und Ingenieuren eingesetzt werden. 3. Bei der Durchführung der von den Regierungen der beteiligten Länder bestätigten Pläne über technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit sollen Methoden der Zusammenarbeit angewendet weiden, die einen schnellen Erfahrungsaustausch ermöglichen. Insbesondere ist im Rahmen dieser Pläne eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen einzelnen Institutionen wie Akademien, Universitäten, Hochschulen anzustreben. 4. Für die Nutzung der im Rahmen der technischwissenschaftlichen Zusammenarbeit gewonnenen Erfahrungen sind die Leiter der Hauptverwaltungen verantwortlich. VI. Maßnahmen zur Durchsetzung der Standardisierung und Technischen Normung 1. Durchsetzung der Typisierung Die zuständigen Minister, Staatssekretäre m. e. G. und Hauptverwaltungsleiter sind dafür verantwortlich, daß für die wichtigsten Erzeugnisse Typen-und Auswahlreihen nach volkswirtschaftlichen Schwerpunkten festgelegt und in den Fünfjahrplan;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und der Qualität der eigenen Arbeit zur umfassenden Aufklärung und Verhinderung der Pläne und subversiven Aktivitäten feindlicher Zentren und Elemente und die damit verbundene Konfrontation mit Inhaftierten unmittelbar mit bekannten Erscheinungsformen, Mittel und Methoden der Feindttttigkeit auseinandersetzen müssen. Das liegt vor allem in der Tatsaohe begründet, daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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