Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 523

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 523 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 523); Gesetzblatt Teil I Nr. 63 Ausgabetag: 30. Juli 1955 523 ----------------------- Die großen Reserven, die die bereits Vorhandene Technik bietet, müssen vor allem durch die Verbesserung der Arbeitsproduktivität, durch die Organisation des reibungslosen Produktionsablaufs, durch die Einführung und konsequente Einhaltung der fortschrittlichen Technologie erschlossen werden. Dabei kommt dem sozialistischen Wettbewerb als einer der Methoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Vervollkommnung der Produktion auf der Grundlage der größtmöglichen Aktivität der Werktätigen entscheidende Bedeutung zu. Der Einführung und Einhaltung der fortschrittlichen Technologie entspricht die neue sozialistische Kooperation der Arbeit der von der Ausbeutung befreiten Menschen, die durch kameradschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe miteinander verbunden sind. Diese sozialistische Kooperation verlangt eine neue sozialistische Arbeitsdisziplin, die bewußte kameradschaftliche Disziplin der Werktätigen, die die Herren ihres Landes sind und an der Einhaltung dieser Disziplin ein unmittelbares persönliches und gesellschaftliches Interesse haben. Die aktive Mitarbeit der Angehörigen der wissenschaftlichen und technischen Intelligenz muß vor allem für die Erfüllung der Pläne des technischen Fortschritts gewonnen werden. Hier kommt es in erster Linie darauf an, Arbeitsbedingungen zu entwickeln, die die großen Fähigkeiten der Wissenschaftler und Ingenieure unserer Republik voll zur Entfaltung kommen lassen. Aus diesem Grunde sind folgende Maßnahmen durchzuführen: I. Verantwortlichkeit und Aufgaben der Ministerien und Hauptverwaltungen auf den Gebieten Forschung, Entwicklung, Standardisierung und Technische Normung Die Ministerien und ihre Hauptverwaltungen sind im Rahmen ihres Aufgabenbereiches für Forschung, Entwicklung, Standardisierung und Technische Normung voll verantwortlich. Deshalb wird festgelegt: Die Minister, Staatssekretäre m. e. G. und Hauptverwaltungsleiter sind für die ihnen unterstellten For-schungs- und Entwicklungsstetlen sowie Stellen für Standardisierung voll verantwortlich. Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Ausarbeitung der die Arbeit dieser Stellen berührenden Teile des Volkswirtschaftsplanes, auf die Anleitung und Kontrolle der Durchführung dieser Plan-teiie, auf die Auswertung der Arbeitsergebnisse, auf die Bildung neuer und auf die Erweiterung bzw. leistungssteigernde Zusammenfassung bestehender Forschungsund Entwicklungsstellen und Stellen für Standardisierung sowie auf deren Versorgung mit Materialien, Geräten und Prüfeinrichtungen. Die Hauptverwaltungen haben die für diese Aufgaben erforderlichen Planstellen mit wissenschaftlich qualifizierten Mitarbeitern zu besetzen* Die Hauptverwaltungsleiter haben in engem Kontakt mit den Werks- bzw. Betriebsleitungen dafür zu sorgen, daß in mittleren und größeren Betrieben eigene, auf die betrieblichen Bedürfnisse abgestimmte Laboratorien, Prüfstellen oder Forschungs- und Entwicklungsstellen, Büros für Standardisierung und Technische Normung sowie Abteilungen für Technologie gebildet werden. Diese Einrichtungen beschleunigen nicht nur die Entwicklung der Betriebe, sie bieten gleichzeitig auch den qualifizierten Fachkräften der Produktion die Möglichkeit, wissenschaftliche Arbeiten im Interesse der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Produktion durchzuführen. Für den Bau von Mustermaschinen, Nullserien und Versuchsanlagen ist die benötigte Produktionskapazität freizustellen. Die Hauptverwaltungsleiter sind berechtigt, den Betrieben dazu staatliche Aufgaben im Sinne des Beschlusses vom 16. Dezember 1954 über die Vereinfachung der Planung in der volkseigenen Industrie (GBl. S. 947) zu erteilen. Sie sind dafür verantwortlich, daß die Wissenschaftler und Ingenieure in den Forschungs- und Entwicklungsstellen und den Normenbüros nicht mit Arbeiten außerhalb der für sie fest-gelegtem Aufgabenbereiche belastet werden. Versuchsanlagen dürfen nicht mit Produktionsauflagen belegt werden. Bei Auftreten grundsätzlicher Schwierigkeiten, die die Arbeit der Forschungs- und Entwicklungsstellen sowie der Stellen für Standardisierung hemmen, haben die Werkleiter den Hauptverwaltungsleitern und gegebenenfalls die Hauptverwaltungsleiter den Ministern unverzüglich zu berichten. Die Hauptverwaltungsleiter bzw. Minister sind verpflichtet, diese Schwierigkeiten rasch zu beseitigen. , Zur Verbesserung der. Anleitung und Kontrolle der den Ministerien unterstellten Institute ist der Arbeit der von Vertretern der Hauptverwaltungen zu leitenden Kuratorien der Institute mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Bei den Ministerien sind für die einzelnen Hauptverwaltungen wissenschaftlich-technische Räte zu bilden, die sich aus Wissenschaftlern, aus den Vorsitzenden der Zentralen Arbeitskreise für Forschung und Technik sowie maßgeblichen Vertretern der Industrie zusammensetzen und zur Beratung Vertreter des Handels und der sonstigen Bedarfsträger htnzuzlehen. Für die Hauptverwaltungen, deren Bereich durch einen Zentralen Arbeitskreis für Forschung und Technik erschöpfend erfaßt wird, sind die Funktionen des wissenschaftlich-technischen Rates von diesem Arbeitskreis zu übernehmen. Die grundsätzlichen und entscheidenden Aufgaben von Forschung und Entwicklung, der technisch-wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den befreundeten Ländern und der Standardisierung besonders der Schaffung von Typenreihen sind in den wissenschaftlich-technischen Räten zu behandeln. Diese Beratungen bilden die Grundlage für die Entscheidungen der Hauptverwaltungsleiter. Für die Tätigkeit der wissenschaftlich-technischen Räte ist von den Hauptverwaltungsleitern jährlich ein Rahmenarbeitsplan aufzustellen. Den wissenschaftlich-technischen Räten der Ministerien bzw. Hauptverwaltungen sind die zuständigen Zentralen Arbeitskreise für Forschung und Technik zuzuordnen. Unabhängig hiervon tragen die Hauptverwaltungsleiter die Verantwortung für die Tätigkeit der ihnen zugeordneten Zentralen Arbeitskreise für Forschung und Technik. Die Stellvertreter der Minister sind verpflichtet, die wichtigsten Aufgaben der Pläne Forschung und Technik sowie Standardisierung zu kontrollieren. Die Minister und Staatssekretäre m. e. G. halten mit ihren Kollegien tegelmäßig Beratungen über die Aufgaben ihrer Ministerien im Zusammenhang mit der Hebung des Standes der Technik und der Ausbildung technisch-wissenschaftlicher Kader ab. Sie berichten mindestens einmal jährlich dem Ministerrat über die Hebung des Standes der Technik durch die Arbeit der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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