Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 485

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 485 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 485); Gesetzblatt Teil I Nr. 59 Ausgabetag: 16. Juli 1955 485 Schwere Atemschutzgeräte ohne Regeneration (Schlauch gerate) § 7 a) Saugschlauchgeräte (1) Alle Zuleitungen für Saugschlauchgeräte dürfen nicht länger als 15 m sein. Werden längere Luftzufuhrschläuche benötigt, so sind Druckschlauchgeräte zu verwenden. (2) Die Verwendung von Saugschlauchgeräten setzt voraus, daß einwandfreie Luft an der AnsaugsteJle vorhanden und der Schlauch dicht ist; außerdem ist die Windrichtung zu beachten. (3) Werden Saugschlauchgeräte zum Befahren von Kesselwagen, Behältern usw. verwendet, so ist die Ansaugstelle derart zu befestigen, daß sie nicht in den Bereich der nicht atembaren Gase hineingezogen werden kann. Das Anseilen der Person ist erforderlich. § 8 b) Druckschlauchgeräte (1) Wird bei Druck sch lauchgeräten die Luft einem vorhandenen Preßluftnetz entnommen, so ist ein Preßluftfilter zum Fernhalten von öl und Schmutz vorzuschalten. (2) Zur Beobachtung der Druckverhältnisse im Preßluftnetz soll im Bereich des Beobachters ein Manometer vorhanden sein. (3) Die Preßluftzufuhr muß für jeden einzelnen Geräteträger getrennt regelbar sein. Schwere Atemschutzgeräte mit Regeneration (Kreislaufgeräte) § 9 In der vorschriftsmäßigen Anwendung und zum Einsatz der Geräte sind Beschäftigte des Betriebes in genügender Anzahl auszubilden. Mit Kreislaufgeräten und Druckschlauchgeräten dürfen nur gesunde Personen im Alter von 20 bis 50 Jahren arbeiten. § 10 Sämtliche Personen, die für den Einsatz mit Kreislaufgeräten vorgesehen sind, müssen sich vor der Ausbildung einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Die Untersuchungen haben nach dem Vordruck der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen und das Gasschutzwesen zu erfolgen. Sie sind jährlich und nach jeder schweren Krankheit zu wiederholen. Personen zwischen 45 und 50 Jahren müssen halbjährlich untersucht werden. § 11 (1) Soll nur eine Person unter Verwendung des Kreislaufgerätes Arbeiten ausführen, so ist während der Dauer der Arbeiten eine von dem Aufsichtführenden ausdrücklich bestimmte und mit der möglichen Gefahr vertraute Person zur ständigen Beobachtung einzusetzen. Diese muß mit einem Kreislaufgerät ausgerüstet und selbst in der Lage sein, im Falle der Gefahr Hilfe zu leisten. (2) Ist eine ständige Beobachtung nicht möglich, dürfen Personen mit Kreislaufgeräten nur gruppenweise eingesetzt werden. Sie dürfen mit ihrer Arbeit L-rst beginnen, wenn eine zweite Gruppe in Reserve ;teht und Sprech- bzw. Signalverbindung mit der irbeitenden Gruppe aufgenommen hat. (3) In Fällen, in denen durch rasches, entschlossenes handeln die Sicherheit der Arbeitsgruppe und die Ver-neidung von weiteren Schäden gewährleistet ist, kann ,uch. ohne eine Weitere. Bereitschaftsgruppe gearbeitet werden. : Einzelne mit Geräten ausgerüstete Personen können auf besondere Anweisung auf kurze Entfernung auch dann eingesetzt werden, wenn ein voller Erfolg gewährleistet ist. Sie sind dann anzuseilen. § 12 Ausnahmen von diesen Vorschriften können auf Antrag des Werkleiters oder des Betriebsinhabers von der zuständigen Arbeitsschutzinspektion und der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion genehmigt werden. § 13 (1) Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Die Arbeitsschutzbestimmung 72 (alte Fassung vom 29. Dezember 1952 [GBl. 1953 S. 107]) tritt gleichzeitig außer Kraft. Berlin, den 6. Juli 1955 Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung I. V.: Malter Staatssekretär Anlage zu § 5 Abs. 1 vorstehender Arbeitsschutzbestimmung 72 Kennzeichen der Atemfilter nach dem Normblatt für Filter DIN 3181 Kenn- buch- stabe Kennfarbe Hauptanwendungsgebiet A braun Organische Dämpfe (Lösungsmittel) B grau Saure Gase (z. B. Halogene und Halogenwasserstoffe, auch nitrose Gase), Brandgas (außer Kohlenoxyd), Chlor CO 1 bis 3 cm breiter schwarzer Ring Kohlenoxyd E gelb Schweflige Säure G blau Blausäure j blau/braun Cyklon B K grün Ammoniak L gelb/rot Schwefelwasserstoff M gelb/grün Schwefelwasserstoff/Ammoniak O grau/rot Arsenwasserstoff/Phosphor- wasserstoff R gelb/braun Schwefelwasserstoff, in geringem Maße auch organische Dämpfe, Lösungsmittel HG braun/rot Quecksilberdämpfe Die Buchstaben St hinter den Kennbuchstaben bedeuten ein Filter gegen das betreffende Gas mit einem t zusätzlichen Schwebstoffschütz. Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung zur Bekämpfung der Schweinepest und der ansteckenden Schweinelähme. Vom 7. Juli 1955 § 1 Der Abs. 2 des § 27 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 15. März 1955 zur Verordnung zur Bekämpfung der Schweinepest und der ansteckenden Schweinelähme (GBl. I -S. 222) wird, wie folgt geändert: * 1. DB (GBl. I: S. 222) V. -;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie sowie den territorial zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshaftanstalten. Die Einstellung der Kader auf die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchungshaftvollzug.

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