Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 454

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 454 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 454); 454 Gesetzblatt Teil I Nr. 53 Ausgabetag: 25. Juni 1955 Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Förderungsausschuß für die deutsche Intelligenz beim Ministerpräsidenten und mit Zustimmung des Ministeriums des Innern folgendes bestimmt: Zu § 6 Abs. 2 der Verordnung § 1 (1) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung vom 28. Juni 1952 über die Erhöhung der Gehälter für Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 510) in die I-Gruppen eingestuft wurden, erfolgen individuelle Gehaltsvereinbarungen in den Einzelverträgen nur nach den Bestimmungen der §§ 8 und 9 der Verordnung vom 28. Juni 1952. (2) Für die Angehörigen der wirtschaftlichen Intelligenz in den Betrieben können, soweit ihre Leistungen nachweisbar eine über die zutreffenden tariflichen Bestimmungen hinausgehende Vergütung rechtfertigen, Einzelverträge mit individuellen Gehaltsvereinbarungen bis zur Höchstgrenze der Gruppe J IV der Verordnung vom 28. Juni 1952 des jeweils maßgebenden Wirtschaftszweiges und der maßgebenden Betriebskategorie festgelegt werden. Nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen von außergewöhnlich hervorragenden Leistungen sind die Minister, Staatssekretäre, Leiter der zentralen Organe und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke berechtigt, in eigener Verantwortung individuellen Gehaltsvereinbarungen über die angeführte Begrenzung hinaus zuzustimmen. (3) Für die Angehörigen der Intelligenz in den staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen erfolgt die Festlegung der Gehaltsvereinbarungen im Einzelvertrag in der Regel in Übereinstimmung mit der Vergütung, wie sie die der Tätigkeit entsprechende Planstelle vorsieht. Wird neben der planstellengebundenen Vergütung eine Aufwandsentschädigung gewährt, so ist die Höhe der Aufwandsentschädigung getrennt von der Vergütung in den Einzelvertrag aufzunehmen. Im Ausnahmefall können, insbesondere für die technische Intelligenz, höhere Gehaltsvereinbarungen im Einzelvertrag festgelegt werden, die den gesetzlichen Bestimmungen über die Vergütung einer gleichwertigen Tätigkeit in der volkseigenen Industrie und Wirtschaft entsprechen müssen. § 2 Für die Angehörigen der wirtschaftlichen Intelligenz in der Industrie und Wirtschaft und für die Intelligenz in den staatlichen Organen ist bei individuellen Gehaltsvereinbarungen der § 8 der Verordnung vom 28. Juni 1952 nicht anzuwenden. § § 3 Für die individuellen Gehaltsvereinbarungen in den Einzelverträgen der übrigen Angehörigen der Intelligenz sind die Bestimmungen der nach § 4 der Verordnung vom 23. Juli 1953 ausgearbeiteten Richtlinien der Ministerien, Staatssekretariate und zentralen Organe maßgebend. § 4 Für alle Angehörigen der Intelligenz mit Ausnahme der besonders hervorragenden Spezialisten aller Wirtschaftszweige und Kulturgebiete, deren Vergütung nach den Bestimmungen des § 9 der Verordnung vom 28. Juni 1952 geregelt wird, beträgt die Höchstgrenze für das im Einzelvertrag zu vereinbarende individuelle Gehalt 4000 DM. § 5 Für Einzelverträge, die in den staatlichen Organen und Einrichtungen abgeschlossen werden, hat die Finanzierung im Rahmen des genehmigten Lohnfonds zu erfolgen. § 6 (1) Sind in Einzel Verträgen, die vor Inkrafttreten der Verordnung vom 23. Juli 1953 abgeschlossen wurden, individuelle Gehaltsvereinbarungen enthalten, die den Bestimmungen der §§ 1, 2 und 3 dieser Durchführungsbestimmung widersprechen, so müssen die Gehälter personengebunden weitergezahlt werden. (2) Beim Neuabschluß von Einzelverträgen sind individuelle Gehaltsvereinbarungen nur im Rahmen der Bestimmungen der §§ 1 bis 5 dieser Durchführungsbestimmung und unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 3 der Verordnung vom 23. Juli 1953 möglich. Zu § 8 Abs. 2 der Verordnung § ? (1) Die Übernahme eines Einzelvertrages bei Versetzung oder Berufung kann nur erfolgen, wenn das vom Ministerrat beschlossene Kontingent des jeweiligen Ministeriums, Staatssekretariats, zentralen Organs oder des Rates des Bezirkes, zu dem der neue Betrieb bzw. die neue Dienststelle gehört, zahlenmäßig noch nicht ausgeschöpft ist. Der übernommene Einzelvertrag ist auf dieses Kontingent anzurechnen. (2) Die Ministerien, Staatssekretariate, zentralen Organe und die Räte der Bezirke, deren Kontingent durch Berufungen oder Versetzungen von Einzel Vertragsinhabern entlastet wird, sind berechtigt, Einzelverträge im Rahmen des freigewordenen Kontingent-teils neu zu vergeben. Zu § 9 der Verordnung § 8 (1) Die den Ministerien, Staatssekretariaten und übrigen zentralen Organen zur Verfügung gestellten Kontingente umfassen alle bestehenden und neu abzuschließenden Einzelverträge in ihrem Bereich, einschließlich aller ihnen unterstehenden Betriebe und Einrichtungen, die gemäß Ziff. 4 der Rahmenrichtlinie zur Verordnung vom 23. Juli 1953 Anlage 1 zu dieser Verordnung) ihrer Zustimmung bedürfen. (2) Die Kontingente der Räte der Bezirke umfassen alle bestehenden und neu abzuschließenden Einzelverträge der örtlichen Industrie und Wirtschaft, der örtlichen Organe der Staatsgewalt sowie aller übrigen den Ministerien, Staatssekretariaten und zentralen Organen nicht unmittelbar unterstehenden Betriebe und Einrichtungen. (3) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke werden verpflichtet, im Rahmen ihrer Gesamtkontingente die Einzelverträge an die hervorragenden Angehörigen der Intelligenz entsprechend der Bedeutung der einzelnen Wirtschaftszweige und Kulturgebiete nach Schwerpunkten zu Verteilern (4) Die Ministerien, Staatssekretariate, zentralen Organe und die Räte der Bezirke sind verpflichtet, bei Strukturänderungen in ihrem Geschäftsbereich dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung die gegebenenfalls damit verbundene Neuaufgliederung bzw. Abgabe von Einzelvertragskontingenten mitzuteilen. Zu Ziff. 8 der Rahmenrichtlinie § 9 Die Minister, Staatssekretäre, Leiter der zentralen Organe und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 454 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 454) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 454 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 454)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X