Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 388

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 388 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 388); 388 Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 13. Juni 1955 Die Vertragschließenden Seiten erklären, daß ihre Verpflichtungen aus bestehenden internationalen Verträgen nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen. Artikel 8 Die Vertragschließenden Seiten erklären, daß sie im Geiste der Freundschaft und der Zusammenarbeit für die Weiterentwicklung und Festigung der wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen untereinander in Befolgung der Grundsätze der gegenseitigen Achtung ihrer Unabhängigkeit und Souveränität und der Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten handeln werden. Artikel 9 Dieser Vertrag steht anderen Staaten zum Beitritt offen, die, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung, ihre Bereitschaft bekunden, durch Teilnahme an diesem Vertrag zur Vereinigung der Anstrengungen der friedliebenden Staaten zum Zwecke der Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit der Völker beizutragen. Dieser Beitritt wird mit dem Einverständnis der Teilnehmerstaaten des Vertrages, nach der Hinterlegung der Beitrittsurkunde bei der Regierung der Volksrepublik Polen in Kraft treten. Artikel 10 Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Volksrepublik Polen hinterlegt. Der Vertrag tritt am Tage der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Die Regierung der Volksrepublik Polen wird die anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages von der Hinterlegung einer jeden Ratifikationsurkunde in Kenntnis setzen. Artikel 11 Dieser Vertrag bleibt 20 Jahre in Kraft. Für die Vertragschließenden Seiten, die ein Jahr vor Ablauf dieser Frist der Regierung der Volksrepublik Polen keine Erklärung über die Kündigung dieses Vertrages übergeben, bleibt er weitere 10 Jahre in Kraft. Im Falle der Schaffung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa und des Abschlusses eines diesem Ziel dienenden Gesamteuropäischen Vertrages über kollektive Sicherheit, den die Vertragschließenden Seiten unentwegt anstreben werden, verliert dieser Vertrag am Tage des Inkrafttretens des Gesamteuropäischen Vertrages seine Gültigkeit. Ausgefertigt in Warschau am vierzehnten Mai 1955 in einem Exemplar in deutscher, russischer, polnischer und tschechischer Sprache, wobei alle Texte gleiche Gültigkeit haben. Beglaubigte Abschriften dieses Vertrages wird die Regierung der Volksrepublik Polen allen anderen Vertragsteilnehmern übergeben. OraTbH 8 HorOBapHBaKHimeCH CTOpOHbl 3aHBJIHKT, HTO OHM öyayT ßeficTBOBaTb b Ayxe ApyK6bi h coTpyAHHHecTBa b nejiHX flaJibHefimero pa3BMTMH h yxperuieHHH sxoho-MHHeCKHX H KyjIbTypHblX CHB3efi MeJKfly HMMH, CJieflyH npwHijHnaM B3anMHoro yßajxeHHH hx He3aBHCHMOCTH h cyßepeHHTeTa h HeBMeuiaTejibCTBa b hx BHyTpeHHHe aejia. OraTbH 9 HaCTOHLUMM TlorOBOp OTKpblT RJIR npHCOeflMHeHHH Apyrnx rocyapcTB, He3aBHCHM0 ot hx oömecTeßeHHoro h rocyapcTBeHHoro ctpoh, KOTopbie Bbipa3HT totob-HOCTb nyTeM ynacTHH b nacTonmeM ßoroBope cnocoö-CTBOBaTb OÖ'beflHHeHHK) yCHJIHH MHpOJIIOÖHBblX TOCy-flapcTB b LjejiHX oöecneneHHH MHpa h 6e3onacHOCTH HapoflOB. Taxoe npncoeAHHeHHe BCTynnT b cnjiy c cor-jiacHH rocyapcTB ynacTHHxoB ßoroßopa nocjie nepe-Aann Ha xpaHeHHe npaBHTejibCTBy nojibcxoii HapoAHOM PecnyöJiHKH AOxyMeHTa o npncoeAHHeHHH. CTaTbH 10 HacTonmHH HoroBop noAJiexcHT paTHcMxaunH, h paTHcJ)HxanHOHHbie rpaMOTbi öyyT nepeaHbi Ha xpaHeHHe npaBHTejibCTBy nojibcxoii HapoHofi Pecnyö- JIHXH. ßoroBop BCTyriHT b cnjiy b aghb nepeaHH Ha xpaHeHHe nocjieHeH paTHchnxaijHOHHOH rpaMOTbi. npaBH-TejibCTBo nojibcxoii HapoAHOM PecqyöJiHXH oyeT hh-(DopMMpoBaTb ßpyrne rocyapcTBa ynacTHHxoB #0-roßopa o nepeane Ha xpaHemie xajXAOH paTH(JHxa-LJHOHHOH rpaMOTbi. CTaTbH 11 HacTOHiuMH .Horoßop ocTaHeTCH b CHJie b TeneHHe BaAnaTH jieT. Rjir .HoroBapnBaiomHxcH Ctopoh, xoto-pbie 3a roA ao HCTeneHHH stoto cpoxa He nepeAaAyT npaBHTejibCTBy nojibcxon HapoAHon PecnyÖJiHXH 3anB-jieHHH o AeHOHcauHH Horoßopa, oh ÖyAeT ocTaBaTbca b CHJie b TeneHHe cjieAyiomMx agchth JieT. B cjiyuae C03AaHHh b Eßpone chctcmbi xojijicxthbhoü öesonacHOCTH h 3axjnoHeHHH c stoh rjejibio OöiijeeBpo-nencxoro ßoroBopa o xojijicxthbhoh 6e3onacHOCTH, x neMy HeyxjioHHO öyAyT CTpeMHTbcn JloroBapHBaio-mnecH CTopoHbi, nacTOHiuHH ßoroBop yTpaTHT cboio cnjiy co ahh BCTynjieHHH b AencTBHe OÖmeeBponen-cxoro ßoroBopa. CocTaBJieno b Bapiuaße HeTbipHaAüaToro Man *1955 r. b oahom ax3eMnjinpe Ha pyccxoM, nojibcxoM, nemcxoM h HeMeuxoM H3bixax, npMHeM Bce TexcTbi HMeiOT oah- HaxoByio cnjiy. 3aBepeHHbie xonnn HacTonmero Roto- Bopa öyAyT HanpaBJieHbi npaBHTejibCTBOM nojibcxofi HapoAHofi PecnyöJiHxn BceM APyrHM yuacTHHxaM Ro- * roßopa.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit Auszüge aus meinen Referaten sowie andere Materialien zugegangen, in denen ich eine umfassende Einschätzung der Lage vorgenommen und bedeutende Orientierungen für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der Straftat sind die durch sie hervornerufenon Veränderungen in Natur und Gesellschaft. Da die aufzuklärende Straftat doaterlngenheit angehört, steht sie als Erkenntnisobjekt nicht unlfefbtelbar zur Verfügung.

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