Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 388

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 388 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 388); 388 Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 13. Juni 1955 Die Vertragschließenden Seiten erklären, daß ihre Verpflichtungen aus bestehenden internationalen Verträgen nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen. Artikel 8 Die Vertragschließenden Seiten erklären, daß sie im Geiste der Freundschaft und der Zusammenarbeit für die Weiterentwicklung und Festigung der wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen untereinander in Befolgung der Grundsätze der gegenseitigen Achtung ihrer Unabhängigkeit und Souveränität und der Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten handeln werden. Artikel 9 Dieser Vertrag steht anderen Staaten zum Beitritt offen, die, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung, ihre Bereitschaft bekunden, durch Teilnahme an diesem Vertrag zur Vereinigung der Anstrengungen der friedliebenden Staaten zum Zwecke der Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit der Völker beizutragen. Dieser Beitritt wird mit dem Einverständnis der Teilnehmerstaaten des Vertrages, nach der Hinterlegung der Beitrittsurkunde bei der Regierung der Volksrepublik Polen in Kraft treten. Artikel 10 Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Volksrepublik Polen hinterlegt. Der Vertrag tritt am Tage der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Die Regierung der Volksrepublik Polen wird die anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages von der Hinterlegung einer jeden Ratifikationsurkunde in Kenntnis setzen. Artikel 11 Dieser Vertrag bleibt 20 Jahre in Kraft. Für die Vertragschließenden Seiten, die ein Jahr vor Ablauf dieser Frist der Regierung der Volksrepublik Polen keine Erklärung über die Kündigung dieses Vertrages übergeben, bleibt er weitere 10 Jahre in Kraft. Im Falle der Schaffung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa und des Abschlusses eines diesem Ziel dienenden Gesamteuropäischen Vertrages über kollektive Sicherheit, den die Vertragschließenden Seiten unentwegt anstreben werden, verliert dieser Vertrag am Tage des Inkrafttretens des Gesamteuropäischen Vertrages seine Gültigkeit. Ausgefertigt in Warschau am vierzehnten Mai 1955 in einem Exemplar in deutscher, russischer, polnischer und tschechischer Sprache, wobei alle Texte gleiche Gültigkeit haben. Beglaubigte Abschriften dieses Vertrages wird die Regierung der Volksrepublik Polen allen anderen Vertragsteilnehmern übergeben. OraTbH 8 HorOBapHBaKHimeCH CTOpOHbl 3aHBJIHKT, HTO OHM öyayT ßeficTBOBaTb b Ayxe ApyK6bi h coTpyAHHHecTBa b nejiHX flaJibHefimero pa3BMTMH h yxperuieHHH sxoho-MHHeCKHX H KyjIbTypHblX CHB3efi MeJKfly HMMH, CJieflyH npwHijHnaM B3anMHoro yßajxeHHH hx He3aBHCHMOCTH h cyßepeHHTeTa h HeBMeuiaTejibCTBa b hx BHyTpeHHHe aejia. OraTbH 9 HaCTOHLUMM TlorOBOp OTKpblT RJIR npHCOeflMHeHHH Apyrnx rocyapcTB, He3aBHCHM0 ot hx oömecTeßeHHoro h rocyapcTBeHHoro ctpoh, KOTopbie Bbipa3HT totob-HOCTb nyTeM ynacTHH b nacTonmeM ßoroBope cnocoö-CTBOBaTb OÖ'beflHHeHHK) yCHJIHH MHpOJIIOÖHBblX TOCy-flapcTB b LjejiHX oöecneneHHH MHpa h 6e3onacHOCTH HapoflOB. Taxoe npncoeAHHeHHe BCTynnT b cnjiy c cor-jiacHH rocyapcTB ynacTHHxoB ßoroßopa nocjie nepe-Aann Ha xpaHeHHe npaBHTejibCTBy nojibcxoii HapoAHOM PecnyöJiHKH AOxyMeHTa o npncoeAHHeHHH. CTaTbH 10 HacTonmHH HoroBop noAJiexcHT paTHcMxaunH, h paTHcJ)HxanHOHHbie rpaMOTbi öyyT nepeaHbi Ha xpaHeHHe npaBHTejibCTBy nojibcxoii HapoHofi Pecnyö- JIHXH. ßoroBop BCTyriHT b cnjiy b aghb nepeaHH Ha xpaHeHHe nocjieHeH paTHchnxaijHOHHOH rpaMOTbi. npaBH-TejibCTBo nojibcxoii HapoAHOM PecqyöJiHXH oyeT hh-(DopMMpoBaTb ßpyrne rocyapcTBa ynacTHHxoB #0-roßopa o nepeane Ha xpaHemie xajXAOH paTH(JHxa-LJHOHHOH rpaMOTbi. CTaTbH 11 HacTOHiuMH .Horoßop ocTaHeTCH b CHJie b TeneHHe BaAnaTH jieT. Rjir .HoroBapnBaiomHxcH Ctopoh, xoto-pbie 3a roA ao HCTeneHHH stoto cpoxa He nepeAaAyT npaBHTejibCTBy nojibcxon HapoAHon PecnyÖJiHXH 3anB-jieHHH o AeHOHcauHH Horoßopa, oh ÖyAeT ocTaBaTbca b CHJie b TeneHHe cjieAyiomMx agchth JieT. B cjiyuae C03AaHHh b Eßpone chctcmbi xojijicxthbhoü öesonacHOCTH h 3axjnoHeHHH c stoh rjejibio OöiijeeBpo-nencxoro ßoroBopa o xojijicxthbhoh 6e3onacHOCTH, x neMy HeyxjioHHO öyAyT CTpeMHTbcn JloroBapHBaio-mnecH CTopoHbi, nacTOHiuHH ßoroBop yTpaTHT cboio cnjiy co ahh BCTynjieHHH b AencTBHe OÖmeeBponen-cxoro ßoroBopa. CocTaBJieno b Bapiuaße HeTbipHaAüaToro Man *1955 r. b oahom ax3eMnjinpe Ha pyccxoM, nojibcxoM, nemcxoM h HeMeuxoM H3bixax, npMHeM Bce TexcTbi HMeiOT oah- HaxoByio cnjiy. 3aBepeHHbie xonnn HacTonmero Roto- Bopa öyAyT HanpaBJieHbi npaBHTejibCTBOM nojibcxofi HapoAHofi PecnyöJiHxn BceM APyrHM yuacTHHxaM Ro- * roßopa.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache . Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen.

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