Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 378

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 378 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 378); 378 Gesetzblatt Teil I Nr. 45 - Ausgabetag: 9. Juni 1955 25. Der Vorstand der FPG arbeitet auf Grund von Richtsätzen des Rates des Bezirkes Normen für Leistung und Bewertung der Arbeit in Arbeitseinheiten aus. Hierbei sind die konkreten örtlichen Bedingungen zu berücksichtigen. Die Normen für die Leistung und Bewertung der Arbeit werden jährlich durch die Mitgliederversammlung der FPG überprüft und bestätigt. Alle Arbeiten der FPG werden nach dem Prinzip der Gruppen- oder Einzelleistung ausgeführt. Die von dem Mitglied geleistete Arbeit wird von dem Brigadier berechnet und bewertet. Allwöchentlich berechnet der Brigadier die Anzahl der geleisteten Arbeitseinheiten und trägt sie in das Leistungsbuch des Mitgliedes und in die Leistungsliste der Brigade ein. Das Leistungsbuch wird dem Mitglied der FPG ausgehändigt und die Leistungsliste für jedes einzelne Mitglied dem Vorstand der FPG übergeben. Der Vorstand der FPG stellt monatlich die Leistungsliste der gesamten FPG, in der die geleisteten Arbeitseinheiten jedes einzelnen Mitgliedes enthalten sind, zusammen und hängt sie an gut sichtbarer Stelle zur Kenntnis für alle Mitglieder aus. Der Vorstand gibt allen Mitgliedern die Gesamtzahl der im Laufe des Jahres von jedem Mitglied geleisteten Arbeitseinheiten spätestens bis 31. Januar des folgenden Jahres und nicht später als zehn Tage vor dem Rechenschaftsbericht des Vorstandes bekannt. Für Übererfüllung der Brigadepläne erhalten die Brigaden Zuschläge in einer von der Mitgliederversammlung festzulegenden Höhe. Die Bezahlung der Arbeit der Mitglieder der FPG erfolgt nach dem Leistungsprinzip. Die Mittel der FPG und die Verteilung der Einkünfte 26. Die Mittel der FPG setzen sich zusammen aus dem geldlichen Eintrittsbeitrag, dem Inventarbeitrag (Fahrzeuge, Geräte usw.) und dem gemeinschaftlichen unteilbaren Fonds der FPG, der aus einem Teil der Geldeinkünfte auf Beschluß der Mitgliederversammlung der FPG gebildet wird. Der unteilbare Fonds der FPG dient zur Wiederherstellung der Anlagevermögens werte und zur Anschaffung von Baumaterialien und anderen Anlagen der FPG, von Fischereigerät und Material sowie zur Bereitstellung der Mittel zur Überbrückung der fangarmen Zeit. 27. Von den Einnahmen aus dem Verkauf von Fischen und anderen Produkten der FPG werden bereitgestellt: i a) Mittel zur Bezahlung der festgesetzten Steuern und Pachten an den Staat, der Versicherungssumme und der SVK-Beiträge sowie die Mittel zur Rückzahlung in Anspruch genommener Anlaufkredite und sonstiger Kredite, b) Mittel für die an die FGS für Bereitstellung der Produktionsmittel gemäß Gebührentabelle zu zahlenden (gebühren, die nicht mit Naturalien (Fischen) vergütet werden, c) Mittel für den auf Grund biologischer Untersuchungen erforderlichen Fischbesatz, d) Mittel für laufende Produktions- und Wirtschaftsausgaben (z. B. Verbrauchsstoffe, wie Netzflickgarne), e) Mittel für den unteilbaren Fonds der FPG entsprechend dem Beschluß der Mitgliederversammlung (bis zu 10 %), f) Mittel zur Deckung der /Verwaltungsausgaben der FPG, g) Mittel für kulturelle Zwecke, zur Kaderausbildung und Prämiierung bis zur Höhe von 1 % der gesamten Geldeinkünfte. Auf Beschluß der Mitgliederversammlung erfolgt die Bildung eines Hilfsfonds für Invaliden, alte Leute, bedürftige Familien sowie zur Unterhaltung von Kinderkrippen und Kindergärten, Unterstützung von Waisenkindern in Höhe von 1 °/o der Gesamteinnahmen. Der verbleibende Teil, mindestens 50 % der Gesamteinnahmen, wird für die Bezahlung der von jedem Mitglied im Laufe des Jahres geleisteten Arbeitseinheiten verwandt, wobei jedoch die termingemäße Rückzahlung der Kredite gewährleistet sein muß. 28. Die Aufteilung der Einkünfte wird streng nach der Anzahl der geleisteten Arbeitseinheiten vorgenommen. Zu diesem Zweck wird in der FPG eine genaue Abrechnung über die von den Mitgliedern der FPG in Arbeitseinheiten geleistete Arbeit eingeführt. 29. Die Schlußabrechnung für die geleisteten Arbeitseinheiten wird am Ende des Wirtschaftsjahres bei der Zusammenstellung und Bestätigung der Jahresabrechnung vorgenommen. Bis zur endgültigen Abrechnung können die Mitglieder der FPG im Laufe des Jahres Geld und Naturalien für die tatsächlich geleisteten Arbeitseinheiten als Vorschuß erhalten. Der Wert der planmäßigen Arbeitseinheiten wird durch die Mitgliederversammlung bestätigt. 30. Der Vorstand kann die Mittel nur im Rahmen der von der Mitgliederversammlung bestätigten Pläne verausgaben. Überschüssige Gelder der FPG sind auf deren Konto bei der Bank auf zu bewahren* Die Verwaltung der FPG 3L Das höchste Organ der FPG ist die Mitgliederversammlung. Sie ist berechtigt, in allen die FPG betreffenden Angelegenheiten Beschlüsse zu fassen. Die Beschlüsse sind für die Mitglieder bindend. 32. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorsitzenden und die übrigen insgesamt drei bis fünf Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand und der Vorsitzende werden für die Dauer eines Jahres gewählt. Sie leiten die FPG und vertreten diese nach außen. Ein Vorstandsmitglied, das schlecht arbeitet, seine Rechte mißbraucht oder sich sonst gegen die Gesetze vergeht, kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit bereits vor Ablauf der Jahresfrist abgesetzt und durch ein neues Mitglied ersetzt werden. 33. Der Vorsitzende beruft den Vorstand mindestens einmal wöchentlich zu einer Beratung über wirtschaftliche und sonstige Fragen der FPG ein. Der Vorstand beruft eine Mitgliederversammlung nach Bedarf ein, jedoch mindestens einmal im Monat. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder gefordert wird.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung des Leiters des der Hauptabteilung über erzielte Untersuchungsergebnisse und über sich abzeichnende, nicht aus eigener Kraft lösbare Probleme sowie über die begründeten Entscheidungsvorschläge; die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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