Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 364

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 364 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 364); 364 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 4. Juni 1955 4. Die Oberbürgermeister und Bürgermeister haben zu veranlassen, daß in den Beratungen mit den Hausund Straßenvertrauensleuten über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verwertung von Küchenabfällen gesprochen wird, mit dem Ziel, die Bevölkerung in den Hausversammlungen der Hausgemeinschaften der Nationalen Front zur breitesten Mitarbeit bei der Sammlung der Küchenabfälle zu gewinnen. Außerdem ist durch Presse, Handzettel usw. der Bevölkerung die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Maßnahmen zu erläutern und gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß die Reinhaltung dieses Futters für die Gesunderhaltung der Tiere wichtig ist. In den Städten und Kreisen, in denen sich keine VEB für Mast von Schlachtvieh befinden, haben die Räte der Kreise, Abteilung Landwirtschaft, mit Unterstützung der Ausschüsse der Nationalen Front des demokratischen Deutschland die Erfassung der örtlichen Futterreserven, besonders aus Haushalten, zu organisieren und den in der näheren Umgebung befindlichen VEB für Mast von Schlachtvieh, VEG, LPG oder städtischen Mästereien zur Verfügung zu stellen. Allgemeines 1. Die VEB für Mast von Schlachtvieh sind verpflichtet, die aufgestellten Sammelbehälter für die als Futtermittel verwertbaren Abfälle im Sommer mindestens alle 2 bis 3 Tage und im Winter alle 4 bis 5 Tage zu entleeren. 2. Um den Transport der eingesammelten örtlichen Futterreserven bei über kreislichen Lieferungen zu erleichtern und hygienischer zu gestalten, ist anzustreben, diese vor dem Transport mechanisch zu trocknen; das hierbei erzfeite Trockengut hat einen Nährwert ähnlich der Kartoff elf lecken bzw. der Gerste. Im allgemeinen soll eine Bewertung der örtlichen Futterreserven auf der Grundlage des Nährstoffgehaltes geschehen. Von der Einsilierung der erfaßten örtlichen Futterreserven ist im Bedarfsfälle (großer Anfall) Gebrauch zu machen. Der Abgabepreis für Küchenabfälle an die Mästereien darf den halben Futterkartoffelpreis am Ort der Mästerei nicht übersteigen. 3. Die Verwertung von Küchenabfällen für Mastzwecke darf nur in ausreichend entkeimtem Zustand erfolgen, das heißt die Küchenabfälle sind vor dem Verfüttern mindestens 30 Minuten auf 100° C zu erhitzen. 4. Die Belange der bestehenden privaten gewerblichen Mästereien sind zu berücksichtigen, indem diesen bestimmte Wohnblocks oder Straßenzüge, nicht jedoch Betriebe, gemäß § 1 oder § 2 dieser Durchführungsbestimmung zur Erfassung der als Futtermittel geeigneten Küchenabfälle zugewiesen werden. 5. Die sich bei der Durchführung dieser Bestimmungen ergebenden Streitigkeiten entscheiden soweit dafür nicht die staatlichen Vertragsgerichte zuständig sind die Räte der Städte und Kreise, Abteilung Landwirtschaft, endgültig. Berlin, den 27. Mai 1955 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft R e i c h e 11 Minister * 1 Dritte Durchführungsbestimmung * zur Verordnung zur Änderung der Erhebung der Umsatzsteuer in der volkseigenen Wirtschaft. Vom 27. Mai 1955 Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Verordnung vom 19. März 1953 zur Änderung der Erhebung der Umsatzsteuer in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 456) wird folgendes bestimmt: Die Zweite Durchführungsbestimmung vom 1. Dezember 1953 zur Verordnung zur Änderung der Erhebung der Umsatzsteuer in der volkseigenen Wirtschaft (Umsatzsteuer bei Exportlieferungen und Lieferungen im innerdeutschen Handel) (GBl. S. 1230) wird mit Wirkung vom 1. Juli 1955 aufgehoben. Berlin, den 27. Mai 1955 Ministerium der Finanzen Abgabenverwaltung M Schmidt Stellvertreter des Ministers * 2. DB (GBl. 1953 S. 1230) Berichtigung In der Verordnung vom 17. März 1955 über die Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiete der Musik (GBl. I S. 313) muß es im § 16 Abs. 1 richtig heißen: (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1955 in Kraft. Hinweis auf Verkündungen in den Sonderdrucken des Gesetzblattes Sonderdruck Nr. 75 Ordnung zur Durchführung der Spezialisierung des Verkaufsstellennetzes für Industriewaren des volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Einzelhandels und über die Einführung von Mindestsortimentslisten in den Industriewaren-Verkaufsstellen des volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Einzelhandels Dieser Sonderdruck ist ab 10. Juni 1955 über den örtlichen Buchhandel oder über das Buch haus Leipzig, Leipzig C 1, Querstraße 4 6, zu beziehen. Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin W 1, Leipziger Platz. Tor 16 Verlag (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin O 17, Michaelkirchstraße 17, Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2. Roßstraße 6 Anruf 51 54 87, 51 44 34 - Postscheckkonto: Berlin 1400 25 - Erscheinungsweise. Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur’duich die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 4, DM, Teil II 2,10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM, über 32 Seiten 0.50 DM je Exemplar (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb. Berlin Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 1763 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des für das Ermittlungsverfahren geregelt. Dieser Entschädigungsanspruch bezieht sich auf Entscheidungen des Untersuchungsorgans gemäß bis und auf oder Strafprozeßordnung . Entschädigung ist gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zunehmend Bedeutung und erfordert mehr denn je die weitere Ausprägung der gesamtgesellschaftlichen und -staatlichen Verantwortlung für die allseitige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit. Prinzipiell ist davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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