Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 338

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 338 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 338); 338 Gesetzblatt Teil I Nr. 40 Ausgabetag: 25. Mai 1955 Zur weiteren Unterstützung dieser Bestrebungen sowie zur Herstellung einer noch engeren Verbindung zwischen der Arbeiterklasse und den werktätigen Fischern hat der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik in seiner Sitzung vom 28. April 1955 folgendes beschlossen: I. Errichtung von Fischerei-Fahrzeug-und-Geräte-Stationen (FGS) 1. Der Rat des Bezirkes Rostock errichtet im Einvernehmen mit dem Ministerium für Lebensmittelindustrie im Jahre 1955 in folgenden Orten der Ostseeküste der Deutschen Demokratischen Republik je eine Fischerei-Fahrzeug-und-Geräte-Station: a) in Warnemünde, b) in Wolgast, c) in Stralsund, d) in Wismar. 2. Die Fischerei-Fahrzeug-und-Geräte-Stationen sind örtliche nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende volkseigene Betriebe. Sie sind unmittelbar dem Rat des Bezirkes Rostock unterstellt. Uber grundsätzliche Fragen des Aufbaues sowie der Entwicklung der Fischerei-Fahrzeug-und-Geräte-Stationen hat der Rat des Bezirkes Rostock vom Ministerium für Lebensmittelindustrie die Zustimmung einzuholen. 3. Das Ministerium für Lebensmittelindustrie wird verpflichtet, im Einvernehmen mit dem Rat des Bezirkes Rostock Richtlinien über die Arbeitsweise und Ausrüstung der Fischerei-Fahrzeug-und-Geräte-Stationen zu erlassen. II. Regelung der Fischablieferungspflicht 1; Die restlose Ablieferungspflicht von Frischfischen aus dem Fang der See- und Küstenfischerei wird mit Inkrafttreten dieses Beschlusses aufgehoben. Die See- und Küstenfischer sind verpflichtet, entsprechend der Soll-Veranlagung ihre Fänge zu den geltenden Erzeugerpreisen abzuliefern. Die gemeinsame Anordnung des Ministeriums für Handel und Versorgung und des Staatssekretariats für Nahrungs- und Genußmittelindustrie vom 24. November 1951 über die Abnahme, Weiterleitung und Verteilung von Fischen und Fischwaren (GBl. S. 1077) ist vom Ministerium für Lebensmittelindustrie in Verbindung mit dem Ministerium für Handel und Versorgung zu überprüfen und entsprechend zu ändern. 2. Das Ministerium für Lebensmittelindustrie wird beauftragt, im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und den Räten der Bezirke Rostock und Neubrandenburg auf der Grundlage dieses Beschlusses eine Direktive zur Differenzierung der Fangauflagen zu erlassen. Bei der Differenzierung der Fangauflagen dürfen die den Räten der Bezirke Rostock und Neubrandenburg im Fischfang für die See- und Küstenfischerei für das Jahr 1955 . gestellten staatlichen Aufgaben nicht unterschritten werden. Zu berücksichtigen ist, daß den Fischereiproduktionsgenossenschaften und den werktätigen Einzelfischern ein höherer Prozentsatz ihrer Fangergebnisse für den freien Aufkauf zur Verfügung stehen soll als den Großfischern. Den Großfischern ist die Möglichkeit zu geben, über ihr Soll hinaus Fische auf dem Wege des freien Aufkaufes zur Verfügung zu stellen. 3. Das Ablieferungsverhältnis von Edelfischen (Aal, Hecht, Zander, Steinbutt, Seezunge usw.) zum Gesamtfischfang ist auf 10,5 °/o der Pflichtablieferung festzusetzen. 4. Das Ministerium für Lebensmittelindustrie wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen und dem Rat des Bezirkes Rostock die Preise (Erzeugerpreise) für die Bezahlung der Übersollmengen festzusetzen. Diese Preise sollen sich je nach Sortiment und Qualität zwischen 8 und 45 °/o über dem Sollmengenpreis bewegen. 5. Die werktätigen Fischer der See- und Küstenfischerei erhalten das Recht, die gefangenen Übersollmengen entweder dem Versorgungs- und Lagerungskontor der Lebensmittelindustrie Fischwirtschaft zu den festgesetzten erhöhten Preisen abzuliefern oder auf den Bauernmärkten bzw. auf dem zu schaffenden Fischmarkt zu frei sich bildenden Preisen zu verkaufen. Die Berechtigung zum Verkauf von Übersollmengen zu erhöhten Preisen an das Versorgungs- und Lagerungskontor der Lebensmittelindustrie Fischwirtschaft oder auf dem Bauern- bzw. Fischmarkt erhalten die Fischer vom zuständigen Rat des Kreises nach Erfüllung ihrer Fangauflagen an Edel-und Konsumfischen. 6. Die Erfassung der Sollmengen und der Aufkauf von Übersollmengen erfolgt durch das Versorgungsund Lagerungskontor der Lebensmittelindustrie Fischwirtschaft und seine Organe. Das Versorgungs- und Lagerungskontor der Lebensmittelindustrie Fischwirtschaft kann die volkseigenen Fischerei-Fahrzeug-und-Geräte-Stationen sowie die Fischwirtschaftsgenossenschaften mit der Erfassung und dem Aufkauf der Soll- und Übersollmengen des angelandeten Frischfisches ihres Bereiches beauftragen. 7. Die Erfassung der Sollmengen der Fischereiproduktionsgenossenschaften, der werktätigen Einzel-und Großfischer hat auf der Grundlage von Ablieferungsverträgen, die zwischen .dem Versorgungsund Lagerungskontor der Lebensmittelindustrie Fischwirtschaft bzw. dessen Beauftragten und den Fischereiproduktionsgenossenschaften und Einzelfischern abgeschlossen werden, zu erfolgen. Der Aufkauf von Übersollmengen erfolgt auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Versorgungs- und Lagerungskontor der Lebensmittelindustrie ' Fischwirtschaft bzw. dessen Beauftragten und den Fischereiproduktionsgenossenschaften und werktätigen Einzelfischern. 8. In Anbetracht der Schaffung des zweiten staatlichen Preises und damit erhöhter Einnahmen der Fischer hat das Ministerium der Finanzen die für die werktätigen See- und Küstenfischer geltenden steuerlichen Bestimmungen beim Fang von Übersollmengen zu ändern und anzulehnen an die entsprechende Regelung in der Landwirtschaft.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

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