Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 335

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 335 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 335); Gesetzblatt Teil I Nr. 39 Ausgabetag: 20. Mai 1955 335 kann der Betroffene binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde an einen Beschwerdeausschuß des Ministeriums für Gesundheitswesen einlegen. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Der Beschwerdeausschuß entscheidet endgültig. (2) Der Beschwerdeausschuß besteht aus a) einem vom Minister für Gesundheitswesen Bevollmächtigten als Vorsitzenden; b) einem vom Ministerium für Gesundheitswesen ernannten Angehörigen des mittleren medizinischen Berufes der gleichen Berufsart (Hebamme, Masseur, Heilgymnast); c) einem vom Zentralvorstand der Gewerkschaft Gesundheitswesen benannten Vertreter. § 12 (1) Soweit außer Hebammen, Masseuren oder Heilgymnasten in einzelnen Fällen noch andere Angehörige der mittleren medizinischen Berufe in ihrem staatlich anerkannten Beruf in freier Praxis tätig sind oder soweit andere Personen eine freie mittlere medizinische oder sonstige Tätigkeit zum Zwecke der medizinischen Betreuung der Bevölkerung, für die eine Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten und Berufsberechtigung in einem mittleren medizinischen Beruf oder medizinischen Hilfsberuf erforderlich sind, auf Grund einer behördlichen Erlaubnis bei Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung ausüben, gilt die Erlaubnis als erteilt. (2) Die Vorschriften des § 1 Absätze 3 und 4, § 2, § 3, §6, § 7, § 8, § 9, § 10, § 11 dieser Durchführungsbestimmung finden auf Personen gemäß Abs. 1 entsprechende Anwendung. (3) Neue Niederlassungserlaubnisse zur Ausübung von Tätigkeiten, bei denen teilweise die Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten eines Masseurs oder Heilgymnasten erforderlich sind, werden nur an Masseure und Heilgymnasten erteilt (§§ 1 bis 11). § 13 Bis zur Neuregelung gemäß § 8 Abs. 6 der Verordnung sind die bisherigen Gebührensätze anzuwenden. § 14 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 4. Mai 1955 Ministerium für Gesundheitswesen S t e i d 1 e Minister Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen. Vom 4. Mai 1955 Auf Grund der §§ 14 und 21 der Verordnung vom 17. Februar 1955 über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen (GBl. I S. 149) wird in Durchführung des § 4 Abs. 1 der genannten Verordnung folgendes bestimmt: § 1 Für Personen, die noch keine volle staatliche Anerkennung gemäß der Verordnung oder gemäß den früheren gesetzlichen Bestimmungen besitzen, kann aus- 2. DB (GBl. I & 333) nahmsweise auf Antrag die staatliche Anerkennung in den Fachrichtungen a) Krankenpflege, b) Geisteskrankenpflege, c) Säuglings- und Kinderpflege, d) Laborassistenten, e) Röntgenassistenten, f) chemisch-technische Assistentinnen, g) Heilgymnastikhelfer und h) Masseure nach Maßgabe der §§ 2 bis 8 erteilt werden. § 2 Zur ausnahmsweisen Erlangung der staatlichen Anerkennung im Sinne dieser Durchführungsbestimmung ist Voraussetzung, daß die staatliche Anerkennung innerhalb zwölf Monaten nach Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung erteilt wird bzw. mindestens der Antrag gestellt ist. § 3 (1) Personen, die eine mindestens vierjährige erfolgreiche Berufspraxis am Tage der Antragstellung nach-weisen und die Befürwortung durch die Leitung der beschäftigenden Einrichtung in gesellschaftlicher und fachlicher Hinsicht vorlegen, können zur Erlangung der staatlichen Anerkennung eine Sonderprüfung ablegem Bei den freiberuflich tätigen Personen ist die Befürwortung durch die Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises nachzuweisen. (2) Die Sonderprüfung wird folgendermaßen durchgeführt: a) Der Bewerber schreibt eine Hausarbeit, die innerhalb von acht Wochen nach Zustellung des Themas durch die zuständige medizinische Fachschule (Abs. 3) vom Bewerber (an die medizinische Fach- schule) einzureichen ist. b) Der Bewerber legt eine Prüfung an der medizinischen Fachschule nach der Prüfungsordnung für die medizinische Fachschule ab. (3) Die Sonderprüfung ist an einer medizinischen Fachschule gemäß den für das Fachschulwesen geltenden Vorschriften auf der Grundlage der bestätigten Lehrpläne der jeweiligen Fachrichtung abzulegen. Zuständig ist die für den Wohnort des Bewerbers nächstgelegene medizinische Fachschule der entsprechenden Fachrichtung. (4) Der Zeitpunkt der Prüfung wird dem Bewerber durch die zuständige medizinische Fachschule mitgeteilL (5) Die näheren Einzelheiten für die Vornahme der Sonderprüfung bestimmt das Ministerium für Gesundheitswesen durch besondere Anweisung. § 4 (1) Bei Personen, die eine mindestens fünfzehnjährige erfolgreiche Berufspraxis am Tage der Antragstellung nachweisen und die Befürwortung durch die Leitung der beschäftigenden Einrichtung in gesellschaftlicher und fachlicher Hinsicht vorlegen, kann zur Erlangung der staatlichen Anerkennung eine Überprüfung durchgeführt werden. Innerhalb der fünfzehnjährigen Berufspraxis muß der Bewerber mindestens sechs Jahre eine Tätigkeit nach den Tätigkeitsmerkmalen des mittleren medizinischen Personals der Fachrichtung, für welche die Überprüfung beantragt ist, nachweisen. (2) Diese Überprüfung ist in Form eines zwanglosen Gespräches mit dem Bewerber durchzuführen. Es können Bewerber in Gruppen von zwei und drei Personen an dieser Überprüfung teilnehmen,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 335 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 335) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 335 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 335)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X