Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 331

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 331 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 331); Gesetzblatt Teil I Nr. 39 Ausgabetag: 20. Mai 1955 331 (4) Die Handelsaufschläge für den Großhandel verstehen sich bei Belieferung des Einzelhandels „frei Verkaufsstelle“. § 4 (1) Der jeweilige Handelsaufschlag bzw. der Abgeltungssatz darf nur einmal von dem Handelsorgan in Anspruch genommen werden, das die dafür vorgesehene Funktion ausübt bzw. Leistung erbringt. (2) Wenn im Interesse der reibungslosen Abwicklung des Warenverkehrs mehrere Handelsorgane in einer Handelsstufe tätig sind und Leistungen erbringen, so ist der vorgesehene Handelsaufschlag nach dem Anteil an der Gesamtleistung in gegenseitiger Vereinbarung aufzuteilen. Entsprechend ist mit den Abgeltungssätzen zu verfahren. § 5 (1) Der private Groß- und Einzelhandel darf die im § 2 festgelegten Handelsaufschläge und Abgeltungssätze nicht überschreiten, wenn er Obst und Gemüse von dem VEAB, dem staatlichen und genossenschaftlichen bzw. kommunalen Handel bezogen hat (2) Der private Groß- und Einzelhandel hat für die unter den Bedingungen des Abs. 1 übernommenen Mengen an Obst und Gemüse die Verbraucherhöchstpreise nicht zu überschreiten, die von den im § 1 Absätze 1, 2 und 3 mit der Preisbildung beauftragten Organen für das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik, den jeweiligen Bezirk bzw. Kreis festgelegt werden. (3) Dem privaten Handel ist es nicht gestattet, aus Lieferungen, die dieser über die VEAB, den staatlichen und genossenschaftlichen oder kommunalen Handel erhält und aus Lieferungen aus dem privaten Aufkauf, Mischpreise für Obst und Gemüse zu bilden, § 6 Die Belieferung der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie mit frischem Obst und Gemüse durch die VEAB hat ausschließlich auf der Grundlage der Erzeugerpreise der Preisverordnung Nr. 305 Verordnung über Erzeugerpreise für frisches Obst und Gemüse zuzüglich 4 °/o Erfassungsspanne und des unter § 2 Ziff. 2 Buchst, d festgelegten Abgeltungssatzes für Verpackungsabnutzung zu erfolgen, Der § 3 Abs. 3 ist ebenfalls verbindlich. § 7 (1) Zuwiderhandlungen gegen diese Preisanordmung können nach der Preisstrafrechtsverordnung bestraft werden. (2) Die Bestimmungen über die Preisauszeichnungspflicht sind einzuhalten, § 8 Das Ministerium für Handel und Versorgung kann ergänzende Bestimmungen zur Durchführung dieser Preisanordnung erlassen. § 9 Diese Preisanordnung tritt am 25, Mai 1955 in Kraft, Berlin, den 16. Mai 1955 Ministerium für Handel und Versorgung Wach Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen. Staatliche Anerkennung für mittlere medizinische Berufe Vom 4. Mai 1955 Auf Grund der §§ 14 und 21 der Verordnung vom 17. Februar 1955 über die Berufserlaubnis und Berufs- ausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen (GBl. I S. 149) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Die Berufsbezeichnung für einen bestimmten mitt-leren medizinischen Beruf darf nur führen, wer die staatliche Anerkennung gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung oder nach früher geltenden Vorschriften erhalten hat. Sie darf nur geführt werden, solange die staatliche Anerkennung gilt und kein Berufsverbot erlassen ist. (2) Die Berufsbezeichnung darf ferner während eines vorgeschriebenen Berufspraktikums geführt werden, das nach erfolgreicher Ablegung der staatlichen Abschlußprüfung abgeleistet wird (praktisches Jahr). § 2 (1) Die staatliche Anerkennung für einen bestimmten mittleren medizinischen Beruf wird durch die zuständige Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Bezirkes auf Antrag demjenigen erteilt, der nach den geltenden Ausbildungsvorschriften die staatliche Abschlußprüfung erfolgreich abgelegt und, falls vorgeschrieben, das Berufspraktikum richtig abgeleistet und die am Ende des Berufspraktikums stattfindende Prüfung erfolgreich bestanden hat. Eine staatliche Anerkennung wird nach erfolgreichem Abschluß einer jeden Ausbildungsstufe eines mittleren medizinischen Berufes erteilt (2) Die zuständige Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Bezirkes kann auf Antrag die staatliche Anerkennung oder eine befristete oder widerrufliche Erlaubnis zur Ausübung eines bestimmten mittleren medizinischen Berufes demjenigen ausnahmsweise erteilen, der nicht eine anerkannte staatliche Abschlußprüfung abgelegt oder ein vorgeschriebenes Berufspraktikum abgeleistet hat, aber eine Ausbildung und praktische Erfolge nachweist, die den verlangten Leistungen nach der normalen staatlichen Ausbildung gleichwertig sind. Der Nachweis der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ist in diesen Fällen durch eine besondere theoretische und praktische Überprüfung zu erbringen. (3) Dem Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung sind beizufügen: a) handschriftlich selbstgeschriebener Lebenslauf und ausgefüllter Personalfragebogen; b) polizeiliches Führungszeugnis; c) Zeugnisse über abgelegte Staatsexamen, das abgeleistete Berufspraktikum und die Abschlußprüfung nach Beendigung des Berufspraktikums (praktisches Jahr); d) kreisärztliches Zeugnis.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf der Linie im Jahre der Hauptabteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung über die politisch-operative Arbeit der Linie im Jahre der Hauptabteilung Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

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