Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 317

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 317 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 317); Gesetzblatt Teil I Nr. 37 ■ Ausgabetag: 6. Mai 1955 317 sich aus der Änderung gesetzlicher Bestimmungen im Laufe des Planjahres ergeben und die die geplanten Haupt- und Nebenleistungen, die geplanten Kosten und das geplante Ergebnis beeinflussen, durch Hinzurechnen bzw. Abziehen zu berücksichtigen. Durch Registrierorgane beauflagte Sperrbeträge müssen bei Festlegung der Sollkosten der Istleistung schon berücksichtigt sein. Das Ist-Gesamtergebnis ist um die auf den Konten 259 Periodenfremder Ertrag auf Grund von Prüfungsfeststellungen der Kontrollorgane , 223 Verauslagte Zollbeträge und Fleischbeschaugebühren und 273 Eingezogene Zollbeträge und verauslagte Fleischbeschaugebühren gebuchten Beträge zu bereinigen. (5) Werden die dem Betrieb übergebenen staatlichen Aufgaben auf Anordnung des übergeordneten Verwaltungsorgans geändert, ist dem Betrieb gleichzeitig mitzuteilen, ob vom Zeitpunkt der Planänderung entsprechend der Anweisung vom 4. Dezember 1951 über die Verbindlichkeit der Volkswirtschaftspläne und der daraus abgeleiteten Pläne ((Bl. S. 1120) der geänderte Plan oder der ursprüngliche Plan der Abrechnung zugrunde zu legen ist. Zu § 4 Abs. 1 der Verordnung § 3 (1) Die erhöhte Zuführung zum Direktorfonds bis zur Höhe von 4 % des geplanten Lohnfonds erfolgt nur, wenn gleichzeitig alle im § 3 Absätze 1 und 2 Buchstaben a bis c der Verordnung genannten Pläne zum jeweiligen Quartalsschluß seit Jahresbeginn erfüllt sind. Ist ein Plan nicht erfüllt, erfolgt keine erhöhte Zuführung. (2) Eine Umrechnung des Lohnfonds im Verhältnis zum Stand der Übererfüllung der Warenproduktion erfolgt im Bereich der Deutschen Post nicht. Die Zuführungen entsprechend § 4 Abs. 1 der Verordnung erfolgen quartalsweise auf der Grundlage der nach § 1 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung ermittelten Berechnungsgrundlage. Lediglich am Jahresende ist eine Umrechnung auf der Grundlage der tatsächlich gezahlten, allerdings um die im § 1 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung genannten Beträge bereinigten Bruttolohn- und -gehaltssumme vorzunehmen, wenn der so bereinigte tatsächlich angefallene Betrag über der nach § 1 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung ermittelten Bruttolohn- und -gehaltssumme liegt. Soweit die tatsächlich gezahlte Bruttolohn- und -gehaltssumme über der geplanten liegt, muß diese Überschreitung durch die übergeordnete Verwaltung im Rahmen der für die Inanspruchnahme des Lohnfonds geltenden Bestimmungen genehmigt und ausdrücklich als Zuführungsgrundlage für den Direktorfonds gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung bestätigt sein. Der Zuführung darf nur die genehmigte Überschreitung zugrunde gelegt werden. Zu § 4 Abs. 2 der Verordnung § 4 Betriebe mit einem durchschnittlichen Anteil von mehr als 10 °/o Lehrlingen an der Gesamtbelegschaft bilden den Direktorfonds für die Ausbildungsstätte grundsätzlich in Höhe von 4 °/o der geplanten und nach § 1 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung bereinigten Lohnsumme der Ausbildungsstätte (Lehrlingsentgelt, Löhne des Ausbildungspersonals). Bei Erfüllung der der Ausbildungsstätte übertragenen betrieblichen Aufgaben und Pläne können weitere 1,5 °/o der geplanten und nach § 1 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung bereinigten Lohnsumme der Ausbildungsstätte dem Direktorfonds zugeführt werden. Zu § 4 Abs. 4 der Verordnung § 5 (1) Als überplanmäßiger Gewinn bzw. Unterschrei-tung des geplanten Verlustes gilt die Differenz zwischen dem entsprechend der Übererfüllung der Haupt- und Nebenleistungen berichtigten geplanten Ergebnis A und dem tatsächlich erreichten Ergebnis A. Das entsprechend der Produktions- bzw. Leistungsplanerfüllung berichtigte geplante Ergebnis A wird aus folgenden Positionen ermittelt: a) Istleistung zu effektiven Werten (Klasse 8), b) Sollkosten der Istleistung. (2) Bei der Berechnung des überplanmäßigen Gewinnes bzw. der Unterschreitung des geplanten Verlustes sind die sich aus der Änderung gesetzlicher Bestimmungen ergebenden Abweichungen durch Hinzurechnen bzw. Abziehen zu berücksichtigen. Vom so ermittelten Betrag ist eine eventuelle Unterschreitung des geplanten Gewinnes bzw. Überschreitung des geplanten Verlustes des übrigen Ergebnisses (Ergebnis B) abzusetzen. Vom verbleibenden Betrag soweit er als erarbeitet anzusehen ist ist die Zuführung zum Direktorfonds vorzunehmen. (3) Die Betriebe der Deutschen Post gelten als Betriebe der Musterprämientabelle B. Zu § 6 der Verordnung § 6 Eine Umrechnung des geplanten Jahreslohnfonds im Verhältnis zur Erfüllung der Haupt- und Nebenleistungen darf von den Betrieben der Deutschen Post grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Es ist nach den im § 3 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung festgelegten Bestimmungen zu verfahren. Zu § 7 Abs. 1 der Verordnung §'7 Die Zuführungen sind in dem Monat, für den sie bestimmt sind, zu Lasten der Gewinnverwendung zu buchen. Zu § 7 Abs. 2 der Verordnung § 8 (1) Grundlage für die erhöhte Zuführung bis zur Höhe von 4 °/o der geplanten Lohnsumme also 2V2 °/o ist die Erfüllung der Pläne seit Jahresbeginn. Sind die Pläne trotz Erfüllung und Übererfüllung der Pläne des jeweiligen Quartals vom Beginn des Planjahres bis zum jeweiligen Quartalsschluß nicht erfüllt, erfolgt keine erhöhte Zuführung. Sind in die kumulative Erfüllung Quartale mit einbezogen, die nicht erfüllt waren, dann ist für diese Quartale die Zuführung nachträglich mit vorzunehmen. (2) Die bei Erfüllung der Voraussetzungen in den Quartalen erfolgten erhöhten Zuführungen bis zur Höhe von 4°/o der geplanten Lohnsumme, nämlich 2V2 V, können im Laufe des Planjahres zu 75 % ver-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

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