Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 307

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 307 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 307); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 5. Mai 1955 307 auflage ist auf die einzelnen Objekte aufzuschlüsseln. Die Liste dieser für eine Ausführung in Lehmbauweise vorgesehenen Bauten (Lehmbauplan) ist bis zum 1. Mai 1955, in den weiteren Jahren bis zum 15. Januar des Planjahres, aufzustellen; b) festzulegen, welche anderen örtlichen Reserven an Baumaterial bei der Durchführung der Bauten verwendet werden müssen; c) bei der Zuteilung von Baumaterial aus den staatlichen Fonds nur diejenigen Baustoffe zur Verfügung zu stellen, die aus den örtlichen Reserven nicht gedeckt werden können; die Zuteilung dieser Baustoffe muß bevorzugt so erfolgen, daß die Durchführung der Bauten auf dem Lande zu den geforderten Terminen gesichert ist; d) eine breite Aufklärung über die Anwendung von Naturbau weisen durchzuführen. Die bei den Typenprojekten angegebenen Möglichkeiten bezüglich der Verwendung von örtlichen Baustoffen sind unbedingt zu beachten. 4. Die volkseigenen örtlichen Betriebe der Baustoffindustrie werden verpflichtet, die landwirtschaftlichen Bauten, insbesondere die Stallbauten, bevorzugt zu beliefern. Für untergeordnete Teile der Bauten (Gründungen, Wegebefestigungen u. dgl.) sind Baustoffe minderer Qualität (Ziegelbruch, Haldensteine usw.) zu entsprechenden Preisen zur Verfügung zu stellen. Die Maschinen-Traktoren-Stationen, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und volkseigenen Güter sollen die Örtlichen Baustoffe überwiegend selbst zur Baustelle transportieren und dabei die gegenseitige Hilfe organisieren. Das Ministerium der Finanzen hat die Voraussetzungen zu schaffen, daß die Finanzierung der Baustoffbevorratung durch MTS, LPG und VEG gesichert wird. 5. Die Abteilungen Aufbau bei den Räten der Bezirke werden verpflichtet, die örtlichen stationären Betonwerke und die provisorischen Produktionsstätten bei den Baubetrieben mit der Herstellung von Betonfertigteilen für landwirtschaftliche Bauten eines bestimmten Bereiches zu beauflagen. 6. Das Ministerium für Aufbau wird verpflichtet, in den stationären Betonwerken die Produktion von Fertigbetonteilen und Betonerzeugnissen als Massenbedarfsgüter für die Landwirtschaft aus inneren Reserven zusätzlich zu organisieren. Zur Aufnahme in das Massenbedarfsgüterprogramm werden empfohlen: Betonstallfenster, Stahlbetonfenster- stürze, Betonfenstersohlbänke, Betonpfosten und -bohlen für Buchtentrennwände u. dgl. Das Ministerium für Aufbau wird verpflichtet, sofort mit der Ausarbeitung eines Bauelemente-Kataloges für Stahlbetonfertigteile und Betonbauelemente für Bauten in der Landwirtschaft zu beginnen. Der erste Katalog ist bis zum 1. Juni 1955 herauszugeben. 7. Das Ministerium für Aufbau wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 1955 ein Programm für die Industrialisierung des Bauens auf dem Lande gegliedert auf die einzelnen Planjahre bis 1960 auszuarbeiten. 8. Zur Sicherung der Bereitstellung von kleinen Baumaschinen und -geräten zur Durchführung von Bauarbeiten durch eigene Baubrigaden der land- wirtschaftlichen Betriebe werden die Abteilungen Aufbau der Räte der Kreise und Bezirke verpflichtet, die Durchführung der Anordnung vom 9. Oktober 1954 zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Durchführung landwirtschaftlicher Bauvorhaben (ZB1. S. 501) über die Bereitstellung dieser Maschinen streng zu kontrollieren. 9. Die volkseigenen örtlichen Baubetriebe werden verpflichtet, für die zu bildenden Spezialbrigaden zur Errichtung von landwirtschaftlichen Bauten Mechanisierungskomplexe, möglichst in Form beweglicher Bauzüge, zusammenzustellen und einzusetzen. 10. Die Projekte für die Bauten auf dem Lande sind schneller und in besserer Qualität anzufertigen. Die Entwurfsbüros für Hochbau in den Bezirken müssen diese Aufgabe als Schwerpunkt betrachten und entsprechend dem Umfang der Projektierungsarbeiten Entwurfsbrigaden für die Projektierung landwirtschaftlicher Bauten schaffen. Die Projekte sind unter Berücksichtigung der Verwendung von örtlichen Baustoffreserven auszuarbeiten; dabei ist die Notwendigkeit der Einsparung von kontingentierten Baustoffen (Holz und Stahl) besonders zu beachten. Bei der Projektierung von Stallbauten sind die notwendigen Einrichtungen für eine einwandfieie Be- und Entlüftung sowie für die Gewährleistung des Wärmehaushaltes zu berücksichtigen. 11. Um unnötige Einzelprojektierung zu vermeiden, sind die verbindlich erklärten Typenprojekte anzuwenden. Dabei sind geringfügige Abweichungen in der Konstruktion, die aus der Verwendung von örtlich vorhandenen Baumaterialien oder zweckmäßiger Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten erforderlich sind, zulässig. Eine Vergrößerung des Bauvolumens oder der Baufläche ist nicht zulässig. Soweit keine Typenprojekte vorliegen, sind bewährte, gut ausgearbeitete Projekte wiederholt anzuwenden und bei der Projektbearbeitung die Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen. 12. Das Ministerium für Aufbau wird verpflichtet, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Land-und Forstwirtschaft und der Deutschen Bauakademie die bisher herausgegebenen Typen für ländliche Bauten in bezug auf Zweckmäßigkeit und auf sparsame Verwendung von Baustoffen, insbesondere Holz, zu überprüfen. Nach diesen Gesichtspunkten nicht geeignete Typen sind sofort zurückzuziehen. 13. Als Voraussetzung für die schnelle Ausarbeitung der Projekte ist die rechtzeitige und unbürokratische Festlegung der Baustandorte auf der Grundlage der Perspektiv- und Teilbebauungspläne erforderlich. Die Abteilungen Aufbau bei den Räten der Kreise werden verpflichtet, Sprechtage einzurichten, an denen die von den Maschinen-Traktoren-Stationen, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und volkseigenen Gütern vorgelegten Planunterlagen (Standort und Projekt) auf Grund der vorangegangenen Ortsbesichtigung geprüft und bestätigt werden. An diesen Sprechtagen sind alle bei der Festlegung der Standorte bzw. bei der Bestätigung der Projekte beteiligten Stellen heranzuziehen, so daß die Entscheidung sofort getroffen werden kann. Im Falle der Ablehnung des Standortes oder Nichtbestätigung des Proiektes'*tnd in;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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