Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 306

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 306 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 306); 306 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 5. Mai 195! 5. Zur Durchführung der termingerechten Planung von Industrieschwerpunkten, Städten und Dörfern ist die Arbeit des Zentralen Staatlichen Entwurfsbüros für Stadt- und Dorfplammg in Halle und der Abteilungen der Stadt- und Dorf Planung in den Entwurfsbüros der Bezirke entscheidend zu verbessern. 6. Als Grundlage für den Bau von Wohnkomplexen oder anderen zusammenhängenden Anlagen sind komplexe Projekte zu erarbeiten, die alle Gebäude des Komplexes, die Aufschließung, Grünanlagen usw. umfassen. Die Richtlinien für die komplexe Projektierung sind vom Ministerium für Aufbau bis zum 1. Juli 1955 auszuarbeiten und als verbindlich einzuführen. 7. Bei der individuellen Projektierung sind Entwurfsnormen und technisch-wirtschaftliche Kennziffern zugrunde zu legen sowie alle Möglichkeiten der Einsparung von Bauvolumen auszuschöpfen. Die für die Typenprojektierung entwickelten Bauelemente sind in größtem Umfang anzuwenden. 8. Das Ministerium für Aufbau wird verpflichtet, die Projektierungskosten bei steigender Qualität der Projekte ständig zu senken. Das erfordert die Anwendung von Typenprojekten und die Verbesserung der Arbeit in den Entwurfsbüros. 9. Die Entwurfsbüros werden verpflichtet, die architektonische Qualität der Entwürfe ständig zu verbessern. Bei der Gestaltung der Gebäude ist zu beachten, daß im architektonischen Aufwand zu differenzieren ist nach der gesellschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung eines Ensembles oder eines Bauwerkes. 10. Bei architektonisch bedeutenden Bauvorhaben sind die bildenden Künstler bereits beim Entwerfen zur Mitarbeit heranzuziehen. Die Kosten für die Leistungen der bildenden Künstler am Bauwerk sind in den Kostenplan aufzunehmen. 11. Um eine enge Zusammenarbeit zwischen den Entwurfsbüros und den bauausführenden Betrieben zu erreichen, ist den Entwurfsbüros bei der Auftragserteilung zur Projektierung der in Aussicht genommene bauausführende Betrieb bekanntzugeben. Bei besonders umfangreidien bzw. technisch komplizierten Bauvorhaben ist die Zusammenarbeit bereits im Stadium der Vorprojektierung herbeizuführen. Es muß vor allen Dingen erreicht werden, daß die Ausführungszeichnungen den Bedürfnissen der Baustelle entsprechen. 12. Das Ministerium für Aufbau wird verpflichtet, bis zum 30. Juni 1955 die Richtlinien für die Gütekontrolle im Entwurf und in der Bauausführung sowie die Anordnung vom 7. April 1954 über die bautechnische Autorenkontrolle (GBl. S. 419) zu überprüfen und so zu ergänzen bzw. neu zu fassen, daß eine Verbesserung der Qualität in der bautechnischen Projektierung und der Baudurchführung erreicht wird. Die Anwendung neuer fortschrittlicher Konstruktionen und die sparsamste Verwendung von Baustoffen (insbesondere Stahl und Holz) sind durch die Gütekontrollorgane zu prüfen. Teil IV Verbesserung auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Bauens Das Bauen auf dem Lande ist von entscheidender Bedeutung für die weitere Entwicklung der Landwirtschaft. Die Errichtung von Ställen, Werkstätten usw., von Wohn- und gesellschaftlichen Bauten für die ( Maschinen-Traktoren-Stationen, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, volkseigenen Güter und sonstigen Landwirtschaftsbetriebe ist ein wesentlicher Faktor zur Überwindung des Zurückbleibens auf dem Lande gegenüber der Industrie und den Städten. Die von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik dafür zur Verfügung gestellten umfangreichen Mittel sind bisher nicht voll ausgeschöpft und nicht immer mit dem höchsten wirtschaftlichen Nutzeffekt verwendet worden. Im ländlichen Bauen bestehen noch große Mängel in der Vorplanung, Projektierung und Bauausführung. Das Bauen auf dem Lande ist zu teuer. Die Ausschöpfung vorhandener Reserven, insbesondere die Verwendung von örtlichen Materialreserven, wird vernachlässigt. Zur Verbesserung des Bauens auf dem Lande ist erforderlich: 1. Zur schnellen und billigeren Durchführung der Bauten auf dem Lande, insbesondere der großen Zahl von Bauobjekten bei den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, sind diese in größtem Umfang durch eigene Baubrigaden zu errichten. Die Leiter der volkseigenen Baubetriebe werden verpflichtet: a) die Werbung von Bauarbeitern als Mitglieder dieser Baubrigaden zu unterstützen, insbesondere bei den Bauarbeitern, die auf dem Lande wohnen, b) zur Unterstützung der Baubrigaden Schulungen für die Mitglieder dieser Baubrigaden, besonders in den Wintermonaten, entsprechend den ergangenen Anweisungen zu organisieren. 2. Die örtlichen volkseigenen Baubetriebe und die Handwerksgenossenschaften werden verpflichtet, die schnelle und billige Durchführung von Bauten auf dem Lande als wesentlichen Teil bei der Erfüllung ihrer Produktionsaufgaben besonders zu beachten. Sie werden verpflichtet: a) rechtzeitig Verträge über die Durchführung von Bauarbeiten abzuschließen; b) die Maschinen-Traktoren-Stationen, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, volkseigenen Güter und sonstigen landwirtschaftlichen Betriebe bei der Ausschöpfung örtlicher Reserven zu beraten; c) die Termine der auszuführenden Bauarbeiten so zu legen, daß Eigenleistungen durch Bereitstellung von Arbeitskräften, Übernahme von Fuhrleistungen usw. in größerem Umfange möglich sind; d) in ihren Betrieben spezielle Brigaden für den Bau von bestimmten Bauten auf dem Lande zu organisieren und sie planmäßig mit höchstem Nutzeffekt einzusetzen; e) bei größeren Bauvorhaben für Maschinen-Traktoren-Stationen besondere Betriebsabteilungen zur Durchführung der Bauarbeiten zu bilden. 3. Die Möglichkeit der Verwendung von örtlich vorhandenen Baustoffen, wie Lehm, Bruch- und Feldsteine, Abbruchmaterial, Sand und Kies, Schlacke usw., ist voll auszunutzen. Die Abteilungen Aufbau bei den Räten der Kreise werden verpflichtet, a) bei der Standortfestlegung an Hand der Lehmkarte zu überprüfen, ob die vorgesehenen Bauobjekte in der Lehmbauweise entsprechend der Anordnung vom 23. Februar 1953 über die Anwendung der Lehmbauweise (ZB1. S. 106) ausgeführt werden können. Die erteilte Lehmbau-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der entsprechend ihrer Einsatzrichtung enthalten. Ausgehend von der festgelegten Einsatzrichtung und dem realen Entwicklungstand der sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der mißbraucht werden können, keine Genehmigungen an Personen erteilt werden, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt außerhalb der bieten.

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