Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 29

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 29 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 29); GESETZBLATT * der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1955 Berlin, den 26. Januar 1955 IV r. 7 Tag Inhalt Seite 7.1. 55 20.1. 55 Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die körperliche Erziehung der Schüler an den allgemeinbildenden Schulen. (Arbeit der Kinder- und Jugendsportschulen) Fünfundzwanzigste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe. Kontenrahmen und Betriebsabrechnung des volkseigenen Großhandels ' / 29 32 Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die körperliche Erziehung der Schüler an den allgemeinbildenden Schulen. (Arbeit der Kinder- und Jugendsportschulen) Vom 7. Januar 1955 Auf Grund des § 17 der Verordnung vom 30. April 1953 über die körperliche Erziehung der Schüler an den allgemeinbildenden Schulen (GBl. S. 656) wird im Einvernehmen mit dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport folgendes bestimmt: § 1 Einrichtung von Kinder- und Jugendsportschulen (1) Mit Beginn des Schuljahres 1954/55 arbeiten Kinder- und Jugendsportschulen in folgenden Orten: 1. Berlin 9. Frankfurt (Oder) 2. Leipzig 10. Anklam 3. Karl-Marx-Stadt 11. Güstrow 4. Magdeburg 12. Hettstedt 5. Rostock 13. Meiningen 6. Dresden 14. Forst 7. Nordhausen 15. Blankenburg 8. Brandenburg (2) Weiterhin arbeiten die Kindersportschulen Halberstadt und Luckenwalde mit den Klassen 5 bis 8. § 2 Aufgaben der Kinder- und Jugendsportschulen Die Kinder- und Jugendsportschulen haben folgende Aufgaben: 1. Erziehung junger Menschen im Geiste selbstloser Liebe und Hingabe zur Heimat und zur Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. 2. Erziehung von gesunden, widerstandsfähigen, disziplinierten Jungen und Mädchen, die bereit sind, die Errungenschaften unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zu verteidigen. 3. Die Vermittlung einer guten Allgemeinbildung, die den erfolgreichen Abschluß dar Grund- und Oberschule gewährleistet. 4. Die Förderung junger Leistungssportler mit einer hohen Allgemeinbildung und einer vielseitigen körperlichen Ausbildung. 5. Die Heranbildung von qualifizierten Kadern, die bei der Entwicklung von Körperkultur und Spost erfolgreiche Arbeit leisten können. § 3 Struktur der Kinder- und Jugendsportschulen (1) Die Kinder- und Jugendsportschulen sind vereinigte Grund- und Oberschulen (5. bis 12. Schuljahr), (2) Die Schulen haben allgemeinbildenden Charakter und gewährleisten einen normalen Abschluß der Grund-und Oberschule. § 4 Anleitung und Kontrolle (1) Die Kinder- und Jugendsportschulen unterstehen dem Rat des Kreises, Abteilung Volksbildung. (2) Die Abteilung Volksbildung hat der Entwicklung der Kinder- und . Jugendsportschulen weitestgehend Unterstützung zu gewähren. (3) Das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport und seine Organe in den Bezirken und Kreisen unterstützen die Organe der Volksbildung bei der Anleitung und Kontrolle der Arbeit der Kinder- und J ugendsportschulen. § 5 Auswahl der Kader (1) Als Direktoren dieser Schulen sind erfahrene Pädagogen mit mehrjähriger Unterrichtspraxis einzusetzen. Die Direktoren sind von der Abteilung Volksbildung des Rates des Bezirkes nach Bestätigung durch das Ministerium für Volksbildung einzusetzen. (2) Die an den Kinder- und Jugendsportschulen tätigen Lehrer für Körpererziehung müssen eine abgeschlossene Ausbildung nachweisen und entsprechende Unterrichtserfahrung besitzen. Soweit Lehrer an diesen Schulen unterrichten, die diese Voraussetzungen noch nicht nachweisen können, muß ein Abschluß der Ausbildung bis 1957 erfolgen. Die Lehrer für Körpererziehung der Kinder- und Jugendsportschulen müssen in einer oder mehreren Sportarten besondere Fähigkeiten nachweisen, die die Qualifizierung der Schüler zu Leistungssportlern ermöglichen. Der Einsatz der Lehrer für Körpererziehung hat so zu erfolgen, daß zumindest für die Sportarten Leichtathletik, Gymnastik-Turnen, Schwimmen, Wintersport und Spiele Lehrer mit Spezialkenntnissen der Schule zur Verfügüng stehen. Der Einsatz der Lehrer für Körpererziehung erfolgt durch die Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises nach Bestätigung durch die Abteilung Volks* bildung des Rates des Bezirke. 2. Durchfb. (GBl. 1954 S. 142);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trägt gegenüber dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt und dem Gericht volle Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend der vorgenannten Grundsätze.

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