Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 262

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 262 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 262); 262 Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 16. April 1955 Zu § 2 Abs. 3 der Verordnung § 2 (1) Als Berechnungsgrundlage für die monatlichen und quartalsweisen Zuführungen zum Direktorfonds gemäß § 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung ist die für den jeweiligen Zeitabschnitt geplante Bruttolohn- und -gehaltssumme zugrunde zu legen. (2) Als Berechnungsgrundlage dient die im Arbeitskräfteplan für das industrielle und nichtindustrielle Personal geplante Lohnsumme in der Aufgliederung auf die nachstehend genannten Kontengruppen: 34 Grundlohn , 35 Hilfslohn , 36 Zuschläge , ohne Konto 3619 produktionsabhängige Prämien , 37 i Zusatzlohn , ohne Konto 3702 Krankengeldzuschüsse , ohne Konto 3703 produktionsunabhängige Prämien . Von dieser Summe sind die im Lohnfonds geplanten Löhne für Investitions-Aufbauleitungen und die von den Registrierorganen gesperrten Lohnfondsteile in Abzug zu bringen. Betriebe, die nach der Einundzwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 29. November 1951 zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe Einheitskontenrahmen und Buchungsanw’ei-sungen (GBl. S. 1120) abrechnen, wenden die jeweils entsprechenden Konten ihres Fachkontenrahmens an. Zu § 3 Absätze 1, 2 und 5 der Verordnung § 3 (1) Für die Beurteilung der Erfüllung des Planes der Warenproduktion ist der vom Betrieb in Übereinstimmung mit den staatlichen Aufgaben aufgestellte Plan der aus der beauflagten Bruttoproduktion entwickelten Warenproduktion zu geplanten Werksabgabepreisen einschließlich der geplanten Bestandsänderungen der unvollendeten Produktion zu Produktionskosten zugrunde zu legen. Der Plan der Warenproduktion gilt als erfüllt, wenn die dem Betrieb im Plan der staatlichen Aufgaben übergebenen volkswirtschaftlich wichtigsten Erzeugnisse einschließlich des Teiles für die Produktion von Massenbedarfsgütern und der Plan der Warenproduktion insgesamt wertmäßig erfüllt sind. Die volkswirtschaftlich wichtigsten Erzeugnisse sind den Betrieben durch die übergeordneten Verwaltungsorgane bekanntzugeben. Der Plan der Warenproduktion gilt nur dann als erfüllt, wenn gleichzeitig die gemäß Verordnung vom 17. Dezember 1953 über die Durchführung von Exportaufträgen Exportordnung (GBl. S. 1312) erteilten Aufträge vertragsgerecht erfüllt wurden. (2) Für die Beurteilung der Erfüllung des Planes zur Senkung der Selbstkosten ist die dem Betrieb übergebene staatliche Aufgabe für die Selbstkostensenkung der vergleichbaren beauflagten und nichtbeauflagten Warenproduktion in Prozenten zugrunde zu legen. Der Plan zur Senkung der Selbstkosten gilt als erfüllt, wenn bei Erfüllung und Übererfüllung des Planes der Warenproduktion die staatliche Aufgabe für die Selbstkostensenkung in Prozenten erreicht worden ist (3) Für die Beurteilung der Erfüllung des Gewinnplanes ist das vom Betrieb in Übereinstimmung mit den staatlichen Aufgaben geplante Betriebsergebnis (Gesamtergebnis) zugrunde zu legen. Das geplante Betriebsergebnis gilt als erfüllt, wenn bei Erfüllung und Übererfüllung des Planes der beauflagten und nichtbeauflagten Warenproduktion das geplante Betriebsergebnis (Gesamtgewinn) erreicht oder überschritten bzw. der geplante Verlust eingehalten oder unterschritten wurde. Eine Berichtigung des geplanten Ergebnisses aus Absatz (A) entsprechend der Übererfüllung des geplanten Umsatzes erfolgt nur bei denjenigen Verlustbetrieben, die aus dem Staatshaushalt zu zahlende Stützungen je Erzeugnis abrechnen. (4) Bei der Beurteilung der Erfüllung des Planes der Senkung der Selbstkosten und des Gewinnplanes sind Abweichungen, die sich aus der Änderung gesetzlicher Bestimmungen im Laufe des Planjahres ergeben und die die geplante Selbstkostensenkung und das geplante Ergebnis beeinflussen, durch Hinzurechnung bzw. Abzug zu berücksichtigen. Durch die Registrierorgane beauflagte Sperrbeträge an Verwaltungskosten (Lohnfondsteile, sächliche Kosten) sind dem geplanten Gewinn zuzurechnen bzw. vom geplanten Verlust abzusetzen. (5) Werden die dem Betrieb übergebenen staatlichen Aufgaben auf Anordnung des übergeordneten Verwaltungsorgans geändert, ist dem Betrieb gleichzeitig mitzuteilen, ob vom Zeitpunkt der Planänderung der entsprechend der Anweisung vom 4. Dezember 1951 über die Verbindlichkeit der Volkswirtschaftspiäne und der daraus abgeleiteten Pläne (GBl.S. 1120) geänderte Plan oder der ursprüngliche Plan der Abrechnung zugrunde zu legen ist Zu § 4 Abs. 1 der Verordnung § 4 Die Umrechnung der nach § 2 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung ermittelten Berechnungsgrundlage entsprechend dem Stand der Übererfüllung der Warenproduktion und die sich daraus ergebende Berichtigung der Zuführungen ist nur am Jahresende bei der letzten Zuführung vorzunehmen. Für die Umrechnung i6t die gesamte nach § 2 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung ermittelte Lohnsumme zugrunde zu legen. Die Zuführungen im Laufe des Planjahres erfolgen auf der Grundlage der nach § 2 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung für den jeweiligen Zeitabschnitt geplanten Lohnsumme. § 5 Selbständige Lehrkombinate sowie Ausbildungsstätten in Betrieben mit einem durchschnittlichen Anteil von mehr als 10 °/o Lehrlingen an der Gesamtbelegschaft bilden den Direktorfonds für die Ausbildungsstätte grundsätzlich in Höhe von 4 °/ der geplanten Lohnsumme der Ausbildungsstätte (Lehrlingsentgelt, Löhne des Ausbildungspersonals). Bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 3 der Verordnung können weitere ll/t °/a der geplanten Lohnsumme der Ausbildungsstätte dem Direktorfonds zugeführt werden. Zu § 4 Abs. 3 der Verordnung ' § 6 Der § 4 Abs. 3 der Verordnung findet für Montageabteilungen bzw. sonstige Produktionsabteilungen in Projektierungs- und Konstruktionsbüros keine Anwendung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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