Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 254

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 254 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 254); 254 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 6. April 1955 (3) Im übrigen finden die Bestimmungen über die Ausstellung von Pässen, insbesondere § 14, ent- sprechende Anwendung. (4) Ausländische Kinderausweise werden unter der Bedingung anerkannt, daß sie den Kinderausweisen der Deutschen Demokratischen Republik entsprechen. x § 20 (1) Als Paßersatz im See- und Binnenschiffahrtsverkehr gelten: a) Seefahrtsbücher der Deutschen Demokratischen Republik und anderer Staaten. b) Die im internationalen Binnenschiffahrtsverkehr anerkannten Ausweise für Binnenschiffer und deren Familienangehörige. c) Landgangsscheine der zuständigen örtlichen Dienststellen. Sie berechtigen für die Dauer der Liegezeit des Schiffes zum Aufenthalt im Gebiet des angelaufenen Hafenortes. (2) Im Luftverkehr gelten Lizenzen für Fluglinienpersonal als Paßersatz. Sie berechtigen zum vorübergehenden Aufenthalt im Gebiet der dem angeflogenen Flughafen nächstgelegenen Stadt. (3) Die Anerkennung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Dokumente als Paßersatz kann von der Gewährung der Gegenseitigkeit abhängig gemacht werden. II. Visa § 21 (1) Für jeden Grenzübertritt ist ein gültiges Visum erforderlich. (2) Visa werden nur nach dem vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten festgelegten Muster erteilt. (3) Die Dienststellen, welche das Visum erteilen, können bestimmte Reisewege und Reiseziele im Visum vorschreiben. § 22 (1) Visa müssen die Familien- und Rufnamen des Paßinhabers, die Frist innerhalb der das Visum zum Grenzübertritt benutzt werden darf (Nutzungsfrist) und die Grenzübergangsstellen enthalten. (2) Visa, die diese Angaben nicht oder nur unvollständig enthalten, sind ungültig. § 23 (1) Die Nutzungsfrist des Visums beginnt mit dem Tage seiner Erteilung, sofern nicht etwas anderes vermerkt ist. (2) Die Nutzungsfrist ist nach den Umständen des Einzelfalles festzusetzen. § 24 (1) Die Anträge auf Erteilung von Visa sind bei den im § 8 dieser Durchführungsbestimmung genannten Dienststellen einzureichen. Sofern die Ausstellung eines Passes gemäß § 8 beantragt ist, gilt dieser Antrag auch als Antrag auf Erteilung eines Visums. (2) Für die Ausstellung von Visa werden Gebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühren wird vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten festgesetzt. Sie können in Ausnahmefällen ganz oder teilweise erlassen werden. § 25 Änderungen in einem Visum können durch die für die Ausgabe von Visa zuständigen Dienststellen vorgenommen werden. f § "26 Für die Versagung und Ungültigkeitserklärung von Visa findet die Vorschrift des § 13 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung entsprechende Anwendung. III. Grenzübertritt § 27 Die Grenzkontrollstellen haben bei jedem Grenzübertritt in alle Pässe neben dem Visum Ort und Zeit des Grenzübertrittes einzutragen. § 28 Personen, die ohne gültigen Paß, Paßersatz oder ohne gültiges Visum an der Grenze eintreffen, sind zurückzuweisen, wenn nicht Verstöße gegen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen vorliegen und die Festnahme des Betreffenden erforderlich ist. IV. Schlußbestimmung § 29 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. April 1955 in Kraft. Berlin, den 14. März 1955 Ministerium des Innern S t o p h Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die amtliche Prüfung von Meßgeräten zur Messung des Verbrauchs von Elektrizität, von Gas und von Wasser. Vom 1. März 1955 Auf Grund des § 16 der Verordnung vom 30. September 1954 über die amtliche Prüfung von Meßgeräten zur Messung des Verbrauchs von Elektrizität, von Gas und von Wasser (GBl. S. 819) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Die nach § 4 Buchst, a der Verordnung vom 30. September 1954 erforderliche Zulassung bestehender oder neu zu errichtender Prüfstellen der Betriebe zur Durchführung amtlicher Prüfungen und amtlicher Nachprüfungen von Meßgeräten erfolgt auf Antrag des Betriebes. (2) In dem Antrag* sind anzugeben: a) Name und Sitz des Betriebes, b) ob die Prüfstelle als Hauptprüfstelle oder als Nebenprüfstelle zugelassen werden soll, c) Art, Größe und Meßbereich der Meßgeräte, die geprüft werden sollen, d) Art der vorhandenen (bei neu zu errichtenden Prüfstellen der geplanten) Normalgeräte und Prüfstände sowie der übrigen Meßeinrichtungen, e) Art und Größe der Prüfräume, bei Prüfständen für Gasmeßgeräte auch Angaben der Sonneneinstrahlung, Temperaturregelung und dergleichen, Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik hat entschieden, daß diese Anträge auf Zulassung von Prüfstellen keine genehmigungspflichtige Berichterstattung im Sinne der Verordnung vom 2. Mai 1954 darstellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Das Betreten von Grundstücken, Wohnungen oder anderen Räumen gemäß Gesetz. Der Gewahrsam gemäß Gesetz. Die Nutzung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Maßnahmen nach dem Gesetz durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit. Die Beendigung der auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen Rechtsmittel und Entschädigungsansprüche bei Handlungen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der Verbindung mit den einzuleiten. Die Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen für. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Jeweils zu behandelnde Thematik auf das engste mit den praktischen Problemen, Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem eigenen Verantwortungsbereich verbunden und konkrete positive und negative Beispiele unter Wahrung der Konspiration ausgewertet werden, das Wissen und die Erfahrungen des gesamten Kollektivs genutzt werden, um praktikable Lösungswege für die weitere Erhöhung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der.

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