Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 25

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 25 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 25); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 21. Januar 1955 25 3. Für die Finanzierung der planmäßigen Investitionen im I. Quartal 1955 werden den Betrieben zinslose Darlehen über die Deutsche Investitionsbank zur Verfügung gestellt, die im II. Quartal 1955 unter Anwendung dieser Verordnung abzurechnen sind. Die Höhe der Darlehen richtet sich nach dem Erfüllungsstand der Investitionen bis zu ihrer planmäßigen Höhe unter Berücksichtigung der von den Betrieben und Hauptverwaltungen aufzubnn-genden Amortisationsanteilen für Investitionen. Berlin, den 6. Januar 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium der Finanzen Grotewohl Dr. Loch Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Regelung der Entschädigung für erloschene vererbliche und veräußerliche Apothekenbetriebsrechte. Vom 12. Januar 1955 Auf Grund des § 9 der Verordnung vom 23. Dezember 1954 über die Regelung der Entschädigung für erloschene vererbliche und veräußerliche Apothekenbetriebsrechte (GBl. I 1955 S. 5) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium der Justiz folgendes bestimmt: § 1 Als Entschädigung bereits gezahlte Teilbeträge werden auf den Barbetrag gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung angerechnet. Der über diesen Barbetrag hinausgehende Teil der bereits geleisteten Barzahlungen wird auf den durch Eintragung eines Sparguthabens gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung abzugeltenden Teil der Entschädigung angerechnet. § 2 Sind als Entschädigungsberechtigte mehrere Erben vorhanden, so sind sie aufzufordern, einen Bevollmächtigten für die Vertretung im Entschädigungsve’-fahren und als Empfangsberechtigten für die Entschäd'gungs-leistung zu benennen. Der Entschädigungsbetrag wird, wenn kein Bevollmächtigter für die Entgegennahme der Entschädigungsleistung benannt ist, beim Staatlichen Notariat Berlin-Mitte hinterlegt. § 3 Die beim Ministerium für Gesundheitswesen vorliegenden Entschädigungsanträge werden listenmäßig zusammengestellt. Diese Liste ist bei dem Rat des Kreises Abteilung Gesundheitswesen und bei dem Rat des Kreises Abteilung Finanzen zur Einsichtnahme durch die Gläubiger, die eine Forderung gemäß § 5 der Verordnung haben, drei Wochen lang auszulegen. Beginn und Ende der Auslegung werden unter Hinweis auf die Verordnung im Gesetzblatt Teil I Nr. 2 vom Ministerium für Gesundheitswesen bekanntgemacht. Die Gläubiger können während der Zeit der Auslegung der Liste auch Auskünfte über die Liste bei den Auslesungsstellen schriftlich einholen. § 4 Die Forderungen gemäß § 5 der Verordnung haben die Gläubiger innerhalb fünf Wochen nach Bekanntmachung der Auslegung der Liste beim Ministerium für Gesundheitswesen schriftlich anzumelöen. Wird die Anmeldung nicht direkt dem Ministerium für Gesundheitswesen übergeben, dann gilt als Anmeldungstag der Tag der Aufgabe bei der Post. Nur die rechtzeitig angemeldeten Forderungen werden im Rahmen des Entschädigungsverfahrens berücksichtigt. Die Geltendmachung der Forderungen außerhalb des Entschädi-gungsverfahrens bleibt unberührt. § 5 (1) Nach Ablauf der Anmeldefrist gemäß § 4 hat das Ministerium für Gesundheitswesen vor Erteilung des Feststellungsbescheides (§ 2 der Verordnung) über die rechtzeitig angemeldeten Forderungen dem Entschädigungsberechtigten Mitteilung zu geben. Die Mitteilung muß die Rechtsmittelbelehrung nach Abs. 2 enthalten. (2) Der Entschädigungsberechtigte kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung beim Ministerium für Gesundheitswesen schriftlich Einwendungen gegen die Forderungen, mit denen gegen die Entschädigungsforderung aufgerechnet werden soll, erheben. (3) Die Gläubiger, gegen deren angemeldete Forderungen Einwendungen erhoben werden, sind durch das Ministerium für Gesundheitswesen unverzüglich unter besonderem Hinweis auf § 6 entsprechend zu benachrichtigen. § 6 (1) Die nach § 4 angemeldeten oder nach § 1 Abs. 3 der Verordnung durch Anerkennung des Entschädigungsberechtigten ermittelten Forderungen werden gegen die Entschädigungsforderungen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 aufgerechnet. Die Gläubiger, deren Forderungen aufgerechnet wurden, sind entsprechend zu benachrichtigen. (2) Auf gerechnete Forderungen werden erst nach Erteilung des Feststellungsbescheides (§ 2 der Verordnung) auf das vom Gläubiger angegebene Konto überwiesen. (3) Mit Forderungen, gegen die der Entschädigungsberechtigte Einwendungen erhoben hat, wird nicht aufgerechnet, es sei denn, daß nachträglich der Nachweis gemäß Abs. 4 erbracht wird. (4) Hat der Entschädigungsberechtigte Einwendungen erhoben, so ist der auf die bestrittene Forderung entfallende /Teil der Entschädigungsforderung einzu-behalten, solange nicht feststeht, ob der strittige Betrag dem Gläubiger (§ 4) oder dem Entschädigungsberechtigten gebührt. Die Befriedigung der Entschädigungsberechtigten erfährt hierdurch keinen Aufschub. (5) Weist der Entschädigungsberechtigte dem Ministerium für Gesundheitswesen nach, daß die bestrittene Forderung nicht besteht, so ist der bisher strittige Betrag dem für den Entschädigungsberechtigten nach § 4 Abs. 2 der Verordnung eingetragenen Sparguthaben gutzuschreiben. Wurde der bisher strittige Be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des HfS wahren Abschließend möchte der Verfasser auf eine Pflicht dor Verteidiger eingehen die sich aus ergibt Einflußnahme auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen gesehen. Es geht also insgesamt darum, die operative Bearbeitung von Personen Vorkommnissen direkter, ausgehend von den entsprechenden Straftatbeständen, zu organisieren.

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