Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1955, Seite 20

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955, Seite 20 (GBl. DDR Ⅰ 1955, S. 20); 20 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 19. Januar 1955 § 2 (1) Den Fischereiberechtigfen ist das Fischen in den Grenzgewässern bis zur Grenzlinie gestattet, wenn dadurch keine Behinderung der Schiffahrt entsteht. (2) Spreng-, Gift- oder Betäubungsstoffe und fischverletzende Geräte, durch die massenweise Fische verletzt oder vernichtet werden, sowie ortsfeste Fangeinrichtungen dürfen beim Fischfang nicht verwendet werden. (3) Nicht gestattet ist der Fischfang an Durchlässen, Wehren, Schleusen, Fischpässen und dergleichen sowie in deren Nähe, ferner an Stellen des massenhaften Durchzugs von Fischen und ständigen Laichorten und Fischbrutstellen. (4) Das Fischen durch Absperrung *offener Gewässer, die den freien Durchlaß von Fisdien unmöglich macht, ist nicht gestattet. § 3 Das Fischen vorn. Lande aus und mit Booten ist nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. § 4 (1) Die zur Fischerei benutzten Wasserfahrzeuge sind zur Registrierung den zuständigen Dienststellen der Deutschen Grenzpolizei zu melden. Sie erhalten nach der Registrierung ein Kennzeichen. (2) Sämtliche Fischereigeräte müssen so gekennzeichnet sein, daß der Fischerei berechtigte festzustellen ist. (3) Jede Benutzung von Wasserfahrzeugen und Fischereigeräten ohne vorherige Registrierung oder Kennzeichnung ist untersagt. § 5 (1) Die zuständige Dienststelle der Deutschen Grenzpolizei bestimmt die Anlegestellen der Fischereifahrzeuge. (2) An den festgelegten Anlegestellen sind die Wasserfahrzeuge so zu sichern, daß eine Benutzung durch unbefugte Personen ausgeschlossen ist. Für das sichere Festmachen ist der Fischerei berechtigte verantwortlich. II. Ausübung des Angelns § 6 (1) Das Angeln in den deutsch-polnischen Grenzgewässern ist nur mit einem Erlaubnisschein (Angelkarte) erlaubt, der von der zuständigen betrieblichen der örtlichen Sektion des Deutschen Anglerverbandes m deren Mitglieder ausgegeben wird. (2) Angelerlaubnisscheine werden nur an Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ausgegeben, die n einer Entfernung bis zu 10 km von den in Ab-chnitt III bezeichneten Grenzgewässern wohnhaft und jolizeilich gemeldet sind. (3) Die Angelerlaubnisscheine sind nicht übertragbar. § 7 Das Angeln ist nur vom Lande aus in der Zeit von onnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. § 8 An einzelnen Stellen kann das Fischen und Angeln in den Grenzgewässern von den Dienststellen der Deutschen Grenzpolizei nach Anhören des Rates des Bezirkes untersagt werden. III. Grenzgewässer § 9 Grenzgewässer im Sinne dieser Anordnung sind: a) die Lausitzer Neiße auf dem Abschnitt vom Grenzzeichen Nr. 1 bis zum Grenzzeichen Nr. 432, b) die Oder auf dem Abschnitt vom Grenzzeichen Nr. 433 bis zum Grenzzeichen Nr. 755, c) die Neuwarper Bucht, d) der Teil des Kleinen Haff von der mit Tonnen markierten Grenzlinie bis zu einer 200 m westlich von der markierten Grenzlinie mit dieser parallel verlaufenden Linie. § 10 Als Grenzlinie gelten: a) auf der Lausitzer Neiße die Mitte des Strombettes, b) auf der Oder die Mitte des Fahrwassers, c) in der Neuwarper Bucht die durch Tonnen markierte Linie, d) im Kleinen Haff die durch Tonnen markierte Linie. IV. Strafbestimmungen § 11 (1) Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 DM und mit Haft oder mit einer dieser Strafen bestraft, sofern nicht auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen eine schwerere Bestrafung vorgesehen ist. (2) Neben der Strafe kann die entschädigungslose Einziehung von Fischerei- und Angelgeräten sowie von Wasserfahrzeugen ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder sonstige Rechte Dritter angeordnet werden. V. Schlußbestimmungen § 12 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Entgegenstehende Bestimmungen treten mit diesem Zeitpunkt außer Kraft. Berlin, den 10. Dezember 1954 Ministerium des Innern S t o p h Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates erausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin W1, Leipziger Platz, oi 16 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin 0 17, Michaelkirchstraße 17. Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2, oßstr. 6, Anruf 51 54 87, 51 44 34 Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: ur durch die Post Bezugspreis; Vier ceJ-jährlich Teil I 4, DM, Teil II 2,10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM. über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (nur vom Verlag oder durch :n Buchhandel zu beziehen) Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb Werk II, Berlin O 17 Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 1763 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 113 vom 30. Dezember 1956 auf Seite 1020. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1955 (GBl. DDR Ⅰ 1955, Nr. 1-113 v. 10.1-30.12.1955, S. 1-1020).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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